Krankenkasse will 150€, bekomme kein ALG, was tun?

Hallo,

ich habe mein Studium am 31.08.2010 erfolgreich abgeschlossen und bin momentan arbeitssuchend. Da ich bislang lediglich in Praktika/Werkstudententätigkeiten gearbeitet habe, steht mir kein Arbeitslosengeld zu. Jetzt teilte mir meine Krankenversicherung mit, dass ich nicht mehr Familienversichert sei, weil ich über 23 Jahre alt bin (bin 24) und mein Studium abgeschlossen habe. Sie fordern einen Beitrag in Höhe von 150€. Ich wohne bei meinen Eltern momentan und bekomme ebenfalls durch Studienabschluss kein Kindergeld mehr. Sie sind beide berufstätig.

Was kann ich jetzt tun? Es kann doch nicht möglich sein, NULL Unterstützung zu bekommen (ALG, Kindergeld, nichts) und noch dazu 150€ an die Krankenkasse zahlen zu müssen?! Bin für jeden Rat dankbar!

Hallo sun,

so schlimm es auch klingt die Krankenkasse hat Recht.
Da du eine abgeschlossene Ausbildung hast kannst du nicht mehr familienversichert werden. Das geht nur solange du in Ausbildung bist8 nur bis zum 25. Lebenjahr!)
Ohne Ausbildung und/oder Erwerbseinkommen ist man gesetzlich nur bis 23 familienversichert.

Was dir als Möglichkeit bleibt ist ALGII zu beabtragen.(Genauere Erläuterung unten!) Wenn du kein Einkommen hast und deine Eltern wenig verdienen solltest du genug Anspruch haben, dass du wenigsten die Krankenkasse und einen kleinen Lebensunterhalt bekommst.

Es ist in deutschland so geregelt, dass du nach deiner Ausbildung regulär arbeiten kannst/musst. Somit wird keinerlei staatliche Unterstützung mehr gewährt, da die Person dazu fähig ist nun mit Berufsabschluss in ausreichendem Maße für sich selbst zu Sorgen.

Dir wird nichts anderes übrig bleiben als dir einen Job zu suchen (achtung!! nichts unter 400€.Es muss ein sozialversicherungspflichtiger Job sein. Sonnst musst du auch wieder selber die 150€ Krankenkasse zahlen, da unter 400€ Jobs Sozialversicherungsfrei sind!) oder auf der Arge ALGII/HartzIV beantragen.
ALGII kann wiederum nur der Haushaltsvorstand( ein Elternteil von dir) für alle Mitglieder beantragen. Dann wird der Bedarf für alle im Haushalt lebenden Personen berechnet und das einkommen dagegen gehalten.

Tut mir leid dir keine positiveren Nachrihrten zu überbringen. Wenn nkoch Fragen sind einfach melden.

VG Kassandra

Hallo,

dann bleibt Ihnen wohl kein anderer Weg, als zum Sozialamt zu gehen. Sollten Sie bedürftig sein, wird das Sozialamt Ihnen diese Kosten erstatten bzw. übernehmen. Die Krankenkasse selbst handelt vollkommen richtig!

Mfg

Matthias

Hallo,

bei Bedürftigkeit kann man Sozialhife beantragen, da kann dann auch der Beitrag übernommen werden.

Liegt keine Bedürftigkeit vor, kann davon ausgegangen werden, dass der Beitrag zur Pflichtversicherung (seit 01.04.07 in Deutschland bestehend) selbst aufgebracht werden kann.

Ausnahmen gibt es leider keine. Höchstens durch Eheschließung mit jemanden, der gesetzlich versichert ist und bei dem man sich kostenlos familienversichern kann.

LG

Feffi Kunterbunt

Hallo … der Gesetzgeber geht davon aus dass man mit mehr als 23 Jahren für sich selbst sorgen kann, wenn man sich nicht in Schulausbildung oder Studium befindet. Um diese Regelung kommt deine Kasse nicht herum … rd. 150 EUR sind der gesetzlich geregelt Mindestbeitrag. Die Kasse will dich also nicht ärgern, sondern hält sich an das Gesetz. Welche Altersgrenze würdest du für eine kostenfreie Familienversicherung für angemessen halten? Andere Beitragszahler stehen schließlich für die Familienversicherten ein. Die Kasse hat auch leider keinen Spielraum.

Einzig Möglichkeit für dich… für ein (Ergänzungs-)Studium einschreiben oder zur (Abend-)Schule anmelden… dann kannst du bis 25 familienversichert sein.

Gruß, Christian

Hallo,

ich muss Dir leider sagen, dass das tatsächlich so ist. Für freiwillig versicherte Mitglieder, die nicht berufstätig oder selbständig sind, wird ein monatliches Mindesteinkommen von 851,67 € unterstellt, d.h. man muss Beiträge prozentual aus diesem Betrag zahlen, auch wenn man gar kein Einkommen hat. Das ist eine gesetzliche Regelung und die Kasse kann gar nicht anders. Zusammen mit dem Beitrag zur Pflegeversicherung dürften die von Dir genannten 150 € dann ungefähr hinkommen.

Das einzige was mir im Moment einfällt wäre ALG 2 (Hartz 4). Solltest Du da einen Anspruch haben und Leistungen bewilligt bekommen, würden Deine Krankenversicherungs-Beiträge übernommen. Ob da aber ein Anspruch für Dich besteht, weiss ich nicht, da kenne ich mich nicht aus. Ich würde mich aber einfach mal in diese Richtung erkundigen, vielleicht hast Du ja Glück. Falls nicht, wird Dir nichts anderes übrig bleiben, als die 150 € zu zahlen.

Grüße

Ralf

Hallo!

Deine Krankenkasse hat dich in eine freiwillige Versicherung umgestuft. Deshalb die ca. 150 Euro.

Da du 24 Jahre alt bist, hast du keinen Anspruch mehr auf eine kostenlose Familienversicherung…es sei denn du bist in Schul-/Berufsausbildung (also auch Studium). Lohnt sich für dich vielleicht noch ein Studiengang solang du auf Arbeitssuche bist? Dann könntest du wieder zurück in die Familienversicherung (das geht aber nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres). Danach müsstest du dich aber wieder selbst versicherern aber du kannst dann in die günstige studentische Krankenversicherung eingestuft werden (ca. 70-80 Euro Beiträge).

Da du „erst“ 24 Jahre alt bist und auch bei deinen Eltern wohnst, sind deine Eltern noch für dich unterhaltspflichtig (bis 27 Jahre soweit ich informiert bin). Im Zweifelsfall müssten diese für deine Sozialversicherungsbeiträge aufkommen. Sollten deine Eltern zusammen zu wenig Geld haben, um für dich aufkommen zu können, kannst du Arbeitslosengeld II beantragen. Dann wird aber das Einkommen deiner Eltern geprüft.

Kleiner Tip: Vielleicht hast du die Möglichkeit in der Gleitzone (400,01 - 800,00 Euro)beschäftigt zu werden. Dann wärst du ganz normal als Beschäftigter krankenversichert und in der Gleitzone zahlt man sogar weniger Beiträge als in einer Beschäftigung mit Arbeitsentgelt über 800,01Euro.

Also entweder weiterer Studiengang, Finanzierung über die Eltern, Arbeitslosengeld II oder Beschäftigung in der Gleitzone.

Hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

Hallo Edda1606,

vielen Dank für deine Hilfe, ja hat mir sehr weiter geholfen! Wenn es rechtlich nichts zu rütteln gibt ist das ok, ich wollte nur alle Möglichkeiten wissen, den im Januar möchte ich ins Ausland zum Arbeiten und durch die Bewerbungen habe ich mich für einen 400 Euro Job entschieden (war Anfang September bei der Krankenkasse um mich "arbeitend auf 400€ Basis zu melden, da Studium beendet war… an diesem Tag wurde mir ein Auszug meiner Familienversicherung gegeben und ich NICHT darauf hingewiesen, dass ich nicht mehr Familienversichert bin mit Studienabschluss (da über 23). Fazit: Ich muss die 150€ für September & Oktober zahlen, was mich ziemlich aufregt, da ich meiner Informationspflicht nachgekommen bin, sogar bei der Krankenkasse war und nur wegen der 400€ Grenze für die Familienkrankenversicherung eine Beschäftigung auf 500€ Basis von Seiten des Arbeitgebers abgelehnt habe… Jetzt ist es ihnen aufgefallen und der Anruf für die Zahlung kam… Naja das Lehrgeld muss ich jetzt zahlen…

Aber eines muss ich sagen, ich bin wahnsinnig begeistert wie viele Antworten und hilfreiche Tipps ich hier bekommen habe!! DANKE für den Tipp mit der Gleitzone, werde das sicher in Anspruch nehmen!

Einen schönen Abend noch!
Liebe Grüße

Hallo Ralf,

ich hatte meinerseits auf jegliche Zahlungen von Seiten des Arbeitsamtes verzichtet, da ich dachte (nachdem ich mich bei meiner Krankenkasse erkundigt hatte & eine falsche Auskunft bekommen habe) ich sei Familienversichert und so mit einem Aushilfsjob auf 400€ Basis die Zeit bis mein Job im Ausland anfänfängt überbrücken könnte. Wollte kein „Hartz4“ bekommen… werde jetzt den Aushilfsjob aufstocken…

Vielen Dank für die schnelle Antwort, bin sehr begeistert vion diesem Forum!! :smile:

Hallo Christian,

ich finde die Altersgrenze von 23 Jahren als völlig gerechtfertigt! Allerdings bin ich der Meinung, die Krankenkassen sollten den Versicherten darüber informieren! Schließlich gibt man bei der Krankenkasse den Studienzeitraum an, hier könnte also von Seiten der Krankenkasse eine kurze Information stattfinden. Zudem war ich Anfang September bei meiner Krankenkasse um mich dort zu informieren, was nun nach Studienende auf mich zukommt und ihnen mitzuteilen, dass ich einen 400€ Job annehme (um in der Familienversicherung bleiben zu können) um ausreichend Zeit für meine Auslandsbewerbungen und Auswahlgespräche zu haben. Sie haben mir sogar die Bescheinigung einer Familienversicherung ausgehändigt, die ich bei meinem Arbeitgeber einreichen musste. Jetzt kam vor 2 Tagen der Anruf mit der 150€ Zahlung ab SEPTEMBER, wofür ich kein Verständnis hatte… nicht aus rechtlichen Gründen, das sehe ich mit euren Erläuterungen hier ein und habe auch nichts dagegen, aber den Job habe ich aufgrund der Familienversicherung auf 400€ gesetzt um die 3 Monate zu überbrücken hätte es gereicht. Doch jetzt die Nachzahlung & die Zahlung für Oktober hatte mich erstmal geschockt… Hälfte weg von dem was ich mir zurücklegen wollte… das ist echt ärgerlich.

Christian, dir auch vielen Dank für die schnelle Antwort und Hilfe!!
Viele Grüße

Hallo Steffi,

nein ich wollte & möchte auch keine Sozialhilfe o.ä. beantragen, werde meinen Aushilfsjob ab nächsten Monat in die „Gleitzone“ hochsetzen, wie Edda1606 gesagt hat.

Ich möchte mich nochmal recht herzlich für die schnellen Antworten und Tipps bedanken!!!
Einen schönen Abend noch

Hallo Matthias,

nein das möchte ich nicht. Aber danke für den Hinweis. Ich wollte lediglich die 3 Monate bis zu meinem Auslandsjob überbrücken und die 400€ die ich in meinem Aushilfsjob verdiene für den Flug zurücklegen… Die Krankenkasse teilte mir im September mit, dass ich bis 400€ verdienen darf um in der Familienversicherung zu bleiben (habe sie über das Studienende informiert), daher hatte ich kein Verständnis für die plötzliche Nachzahlung auch wenn sie völlig im Recht sind, aber mit der richtigen Information hätte ich den Aushilfsjob auf 500€ gesetzt, dass der Arbeitgeber wenigstens die Hälfte übernimmt.

Danke für die schnelle Antwort Matthias!!

Hallo Kasandra,

vielen lieben Dank für die wahnsinnig schnelle Antwort!! Ich habe einen 400€ Job :frowning: habe extra im September den Vertrag auf 400€ gesetzt um in der Familienversicherung zu bleiben (wie mir die Krankenkasse mitteilte, dass es so sei). Jetzt haben sie meine Daten nochmal überprüft und wollen eine Nachzahlung für September & Oktober, ärgerlich für mich von 400 knapp die Hälfte abgeben zu müssen… wenn ich meiner Informationspflich gegenüber der Krankenkasse doch Anfang September doch nachgekommen bin. Werde meinen Aushilfsjob jetzt auf 500€ hochsetzen lassen, aber leider erst ab nächsten Monat.

Kasandra, vielen vielen lieben Dank für deine hilfreiche Antwort und die wahnsinnig schnelle Reaktion!
Schönen Abend dir noch!!

Ist so.

kann man leider nicht ändern, nur hinnehmen.