Krankenkasse will Abbruch von Wiedereingliederung

Meine Lebensgefährtin ist im April 2011 an Multipler Sklerose erkrankt und seit dem krankgeschrieben. Ende des Jahres sollte sie dann einen Antrag für eine REHA stellen. Innerhalb von 10 Wochen, sont Sperrung der Leistung. Zusammen mit ihrem Neurologen wurden aber in jüngster Vergangenheit gute Behandlungserfolge erzielt so das vor 3 Tagen eine Wiedereingliederung begonnen werden konnte.

Jetzt allerdings ist plötzlich Post von der RV da. Ab Montag REHA. (Also innerhalb von 5 Tagen.) Das heisst…Die Wiedereingliederung muss abgebrochen werden, obwohl alles super läuft bis jetzt. Laut AOK ist das ja kein Problem und wegen der geringen Stundenzahl die jetzt am Anfang der Eingliederung besteht könne man ja abbrechen.

Widerspruch sei nicht zulässig weil sonst das Geld gesperrt wird wegen Mitwirkungspflicht.

Das kann doch nicht sein. Sie hat sich über Monate zurückgekämpft. Ist bis auf leichte Probleme mit dem rechten Bein wieder hergestellt, und jetzt soll sie die Wiedereingliederung abbrechen?

Bitte um Rat…

Hallo,
schwierig, sehr schwierig - natürlich liegt es im Interesse der Kasse, dass durch die Reha, die vom RV-Träger bezahlt wird und für deren Dauer auch die Kasse kein Krankengeld zahlt, am Ende die Arbeitsfähigkeit der Versicherten steht.
Ich gehe mal davon aus, dass die Beantragung der Reha. aufgrund einer
Aufforderung durch die Kasse zustande kam ??
Wenn ja, dann verstehe ich nicht so ganz, warum die Kasse überhaupt dem Beginn der Wiedereingliederungsmaßnahme zugestimmt hat, wo sie doch wusste dass es auch einen Reha-Antrag gab den sie veranlasst hatte.
Das müsste erst einmal geklärt sein.
Wie lange ist den die Wiedereingliederung geplant, also über wie viel Wochen ?
Gruß
Czauderna