Krankenkasse will Krankentransport nicht bezahlen

Meine Ehefrau hat sich vor Ostern, auf einer kleinen Reise, den Knöchel gebrochen. Sie wurde operiert und hat 8 Schrauben und eine Platte an den Fuss bekommen. Morgen kommt sie wieder nach Haus kann nur mit einem Rollator sich bewegen. Am Montag soll sie hier am Ort zu einen Chirurgen zur weiteren Betreuung.
Die Barmer Ersatzkasse lehnt die Fahrtkosten ab. 45€ hin zum Arzt + 45€ für wieder nach Haus.

Was ist zu tun ?

Das Krankenhaus sagt - es muss weiter behandelt werden !
Meine Frau darf zur Zeit mit dem linken Fuss überhaupt nicht auftreten - ist zu gefährlich und tut weh !

Bis zur Strasse sind es 84 Stufen, davon 48 auf Aussentreppen.
Sie kann also nur auf einen Tragestuhl von 2 Personen transportiert werden. Eine ärztliche Begleitung ist nicht erforderlich.

Das weiter Behandelt werden muss ist klar. Die Fäden sind noch drin usw.
Die Krankenkasse sagt : nach § so und so brauchen wir das nicht zu bezahlen, es sei denn: Pflegestufe, Schwerbeschädigt, dauerkrank. Für nur so ein paar mal unter diesen Bedingungen gibt es nichts - ist nicht vorgesehen !

Ich würde mir vom Krankenhaus oder volm derzeitigen Arzt der Arztpraxis t ein entsprechendes Attest über die medzinische Notwendig ausstellen lassen, von Ihnen eine Bestätigung, dass Sie das nicht schaffen. Dann eben „Dauerkrank“ für diese Zeit". Unternehmen Sie nichts telefonisch, Sie werden nur abgewimmelt. Das Ganze Einschreiben per Rückschein. Im Notfall Fachanwalt für Sozialrecht.

Viel Glück
Mit freundlichen Grüssen
J. Leopold

Hallo Waldhaus,
dass die Behandlung deiner Frau fortgesetzt werden muss ist unstrittig. Die Frage die sich aus deiner Sicht zu Recht stellt, ist, wie kommt deine Frau zum Arzt, oder kommt der Arzt möglicherweise im Rahmen eines Hausbesuches zu ihr.

Fahrtkosten sind eigentlich nicht mein Spezialgebiet, von daher würde mich interessieren, auf welchen § sich die BEK-GEK bezieht.

Welche Alternativen gibt die Kasse dir auf? Was sagt sie, wie deine Frau zum Arzt kommt? Hat der Arzt die Fahrten in der Form verordnet? Hat der Medizinische Dienst (MDK) möglicherweise gesagt, dass es keine medizinische Notwendigkeit für den Tragestuhltransport gibt? Hast du nur eine mündliche Aussage der Kasse, oder einen widerspruchsfähigen Bescheid? Wieviel Zeit hast du bist zur endgültigen Entscheidung, sprich wann ist die nächste Fahrt vorgesehen? GGF. musst die Kosten auslegen und dann mit der Kasse um den Betrag streiten,

Das sind viele Fragen, nach deren Beantwortung ich auch nicht sicher bin, ob ich dir wirlich helfen kann.

Gute Besserung für deine Frau und viel Erfolg bei der Auseinandersetzung mit deiner Kasse.

Jürgen

Hallo,
das was die Kasse schreibt ist grundsätzlich richtig und gilt für ambulante Behandlungen. In diesem Falle sehe ich es aber so, dass hier zwar keine ärztliche Begleitung erforderlich ist aber die Einrichtung und das Personla eines Behindertenfahrzeuges - hier kann der Arzt durchaus auch einen Krankentransport verordnen
mit der Begrüdung „Gehunfähigkeit“. Ich kenne das aus der Praxis auch dass sich die Ärzte hier oftmasls schwer tun weil sie Angst vor der jeweiligen Kasse haben. Es ist aber ganz klar die Entscheidung des Arztes ob er einen solchen Krankentransport verordnet oder nicht - wenn diese Verordnung stimmt dann zahlt auch die Kasse die Kosten abzgl. des Eigenanteils.
Noch etwas - es könnte sich ja auch um eine „nachstationäre“ Behandlung handeln (entscheidet auch der Arzt bzw. das Krankenhaus), dann muss die Kasse sowieso zahlen.
Gruss
Czauderna

Hi

schade das die Barmer für solche Fälle keine kulante Möglichkeiten findet. Leider ist es rechtlich aber korrekt.

Kleine Gegenfrage: Wie viele Omis müssen zum Doc gefahren werden und erhalten nichts… Bei ambulanten Fahrten ist das äußerst schwierig.

Ich würde mit verschlechterung ohne den arztbesuch drohen oder gar mit erneuter Krankenhauseinweisung… alternativ würde ich mich Fragen: Was ist mir selbst die Gesundheit meiner Frau Wert!!!

Viele Grüße
m

Das mit den alten Omis ist so eine Sache. Auch wir sind über 65 und meine Frau bekommt nur 500€ Rente. Absetzen können wir da nichts.

Allerdings weiss ich von vor einigen Jahren, dass die Massagepraxen sich immer die Behandlung für alle 6 Verordnungen haben sofort unterschreiben lassen, weil die Omis die Fahrt nutzten um vom Berg in die Stadt zu kommen. Die Massage war nur Mittel um auf Kassenkosten Taxi zu fahren und die Massagepraxen gingen leer aus.

Ich habe so etwas nie verstanden und auch nie selbst ausgenutzt.

Das ganze wird wohl jetzt auf eine nachstätionäre Behandlung hinauslaufen.
Zur Not habe ich auch noch die Rechtsschutz Vers.
Es geht einfach nicht, dass wir 90Euro für eine Fahrt hin und zurück bezahlen und die Krankenkasse die Kosten der stationären Behandlung spart.

Am Besten holt man sich vom Arzt einen Transportschein. Da sollte stehen: Patientin kann nicht selbst gehen und muss transportiert werden.