Krankenkasse will nach 21 Monate Geld haben

Krankenkasse will nach 21 Monate Geld haben, obwohl diese immer informiert war und ich auch heute noch als kostenfrei familienversichert gelte…

Hallo, ich habe da mal eine Frage zu meiner Krankenversicherung. Ich bin Student (27) und bei meiner Frau seit Beginn meines Studiums mit kostenfrei Familienversichert. (Wir haben auch einen 6 Monate alten Sohn) Nun arbeite ich seit 2007 als Werkstudent (bis höchstens 20h die Woche laut Vertrag) und hatte dies auch mehrmals brav der KK mitgeteilt. Es kam nie eine Reaktion. Es hieß immer ich bin kostenfrei bei meiner Frau Familienversichert. Gestern kam jedoch ein Brief, in dem es hieß ‚da Sie seit August 07 Rentenversicherungsbeiträge zahlen, und sie somit einer Tätigkeit nachgehen, bräuchten wir die monatlichen Einkommensnachweise seit August 2007 um jetzt prüfen zu können ob überhaupt Anspruch auf eine kostenlose Familienversicherung bestand‘ … Nun habe ich mit der Sachbearbeiterin heute nochmal gemailt, und Sie meinte es kommt allein auf den monatlichen Verdienst an, ob ich zu zahlen hab oder nicht … und schrieb weiterhin :

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"Sie sind bei Ihrer Frau kostenfrei familienversichert und diese Versicherung ist an bestimmte Vorraussetzungen gebunden.

Eine davon ist, dass Sie nicht mehr als 360,00 Euro im Monat verdienen dürfen.
Zusätzlich kann man eine Werbungskostenpauschale von 920,00 Euro jährlich (en bloc) oder 76,67 Euro monatlich (pro rata) abziehen.
Die Stundenzahl der Beschäftigung ist für die Familienversicherung nicht ausschlaggebend.

Es tut uns ausdrücklich leid, dass wir uns diesbezüglich erst jetzt bei Ihnen melden, dies war ein Versäumnis unserer seits.

Sie und Ihr Sohn sind aktuell bei Ihrer Ehefrau kostenfrei versichert, Ihr Sohn bleibt auch weiterhin versichert.

Bitte schicken Sie mir die Entgeltnachweise ab 08/07 dann werde ich Ihren Anspruch auf die weitere Versicherung über Ihre Ehefrau prüfen.
Im Falle, dass Sie rückwirkend nicht die Voraussetzungen einer Familienversicherung erfüllen, wird eine Einzelfallentscheidung bezüglich des Zeitpunktes des Ende der Familienversicherung stattfinden.
Unser Ziel ist es , dass Sie solange wie möglich kostenfrei familienversichert sein können."

Hallo,

(War selbst jedoch nie Krank oder musste die Dienste der Krankenkasse während dieser Zeit in Anspruch nehmen)

Das ist auch nicht Voraussetzung

  1. Können die so einfach Geld nachverlangen nach 21 Monate?

So einfach nicht. Es muss schon einen Grund haben. I.d.R. haben die dafür einige Jahre Zeit.

Sogar in der Mail steht dass ich kostenfrei derzeit versichert
bin und es deren versäumnis war.

Die dürfen sich auch mal irren.

  1. Können die nun willkürlich entscheiden, bis wann die mich
    rückwirkend zahlen lassen wollen oder dann rausnehmen?

Ja.

  1. Ich mein, ich bin verheiratet, wir haben ein Kind, ich muss
    zudem hier in Baden-W. Studiengebühren 2 mal jährlich zahlen,
    wie können die da nun nach 21 Monate pauschal sagen, mehr als
    360 + 76,67 darf ich nicht haben ?! Bin doch kein Single-Student der noch bei Mutti wohnt.

Man darf doch mehr haben. Die kostenlose Familienversicherung ist jedoch wie erwähnt an Bedingungen gebunden. Der verheiratete Vater, der nicht studiert muss bei diesem Einkommen auch Beiträge zahlen.

  1. Was soll ich also machen und was muss ich machen?

Erstmal die geforderten Angaben machen.

  1. Was darf die Krankenkasse nun machen, und was darf sie
    nicht machen?

Sie darf regelmäßig prüfen, ob die Bedingungen für konstenfreie Familienversicherung vorliegen.

  1. Ich hatte auch mal gehört, 2 Monate im Jahr darf man als
    Student verdienen soviel man mag, ohne dass die KK da was von
    abbekommt, stimmt das?

Das könnte mit der Studentenversicherung zusammenhängen. Hier zahlt der Student ja selber einen günstigeren Beitrag. Ob diese Regelung jedoch auch für beitragsfrei versicherte Studenten zählt, wäre hier in der Tat interessant.

  1. Was glaubt ihr, wird die KK machen, wenn ich denen meine

Verdienste übermittel ?
Prüfen, für diesen Zeitraum Beiträge gezahlt werden müssen.

Gruß

Danke für die Antworten …

Zu 1. … Sie haben sich ja in den 21 Monaten dann anscheinend mehrmals geirrt. Es kann doch nicht sein, dass ich bis letzte Woche problemlos versichert war, und es heute heißt, dass ich u.U. letzte Woche dann doch nicht mehr versichert war, je nach Einkommen. Habe ich durch deren Irrtum einen Anspruch, im falle eines Falles in Raten zahlen zu können?

Weiterhin versteh ich nicht, warum die Tatsache dass ich als Werkstudent arbeite und damit weniger als 20h die Woche, bei der Berechnung keine Rolle spielt und für meine Beschäftigung nun keine Versicherungsfreiheit mehr besteht. Ist es nicht so, das ich dadurch nebenberuflich Arbeitnehmer bin und weiterhin hauptberuflich Student, und ich daher von Zahlungen in Kranken- Pflege sowie Arbeitslosenversicherung befreit bin ? Daher denke ich auch, hat sich von der KK niemand mehr bei mir gemeldet gehabt. Versicherungsfreiheit hätte so natürlich nur für die Beschäftigung bestanden, für das Studium selbst (als Student muss ich ja versichert sein) bin ich es bislang über meine Frau, und alles war/ist ok. Wenn nur das Einkommen für Sie zählt, welche Rolle spielt dann die 20h pro Woche Regelung ?

Hallo,

ein Familienhilfeanspruch besteht nur dann, wenn das regelmäßige Gesamteinkommen des Familienangehörigen 1/7 der Bezugsgröße monatlich nicht übersteigt. Das sind für 2008 = 355 und 2009 = 360 €. Die KK lassen sich regelmäßig Einkommenserklärungen von ihren Mitgliedern abgeben um den Anspruch abzuklären. Hier ist offenbar entweder diese Abfrage nicht erfolgt, Angaben fehlerhaft gewesen oder man ist einfach durch das Raster durchgefallen.

Regelmäßiges Einkommen aus der Arbeitnehmerbeschäftigung bedeutet hier Bruttolohn abzüglich Werbungskosten, mindestens des Werbungskosten-Pauschbetrages. Liegen die Werbungskosten über dem Pauschbetrag von 920 € jährlich, können auch die höheren Werbungskosten abgezogen werden. Das bedeutet eine Verringerung des anrechenbaren Einkommens. Also hier noch einmal nachprüfen.

Die von der KK erwähnte 2-Monats-Frist kommt hier nicht zum Tragen. Hiermit ist gemeint, dass bei einer Beschäftigung des Studenten bis zu 2 Monaten im Jahr kein „regelmäßiges“ Einkommen vorliegt, und damit nicht anzurechnen ist. Dies scheidet hier aber aus, da es sich um eine Dauerbeschäftigung handelt.

So wie es hier aussieht, hat kein Familienhilfeanspruch bestanden. Es lag für die ganze Zeit Versicherungspflicht als Student vor. Das bedeutet, es sind Beiträge zu zahlen. Die Höhe richtet sich nach dem (fiktiven) Bedarfssatz des BAföG. Beiträge aus dem Arbeitsentgelt sind nicht zu zahlen.
Die rückständigen Beiträge verjähren erst vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres ihrer Entstehung.

Gruß Woko

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Hallo,
grundsätzlich bin ich der Auffassung das die Krankenkasse rein rechtlich gesehen hat Beiträge nachzufordern wegen Überschreitung der für die Familienversicherung gültigen Einkommensgrenzen.
Die Kasse scheint wegen ihres Fehlers ein schlechtes Gewissen zu haben, von daher wäre das ein Ansatzpunkt über das Ende der Familienversicherung zu verhandeln - wenn der Brieftext ehrlich gemeint ist dann sehe ich da gute Chancen.
Eine andere Sache ist die Frage ob hier nicht die studentische Pflichtversicherung noch greifen würde, von daher wäre die Nachzahlungssumme nicht ganz so hoch (trotdem noch ein schöner Batzen).
Gruß
Czauderna

Hallo,

also die Materie ist schon kompliziert genug. Für Werkstudenten gibts auch wieder spezielle Regelungen. Vielleicht irrt sich ja die Kasse nach wie vor.
Hast Du schon mal hier geschaut: http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzie… ?

Der Artikel geht über mehrere Seiten, habe hier mal die Seite mit dem Werkstudentenprivileg verlinkt.

Wenn man dort dem einen oder anderen Link folgt, kommt man auch hier hin: http://www.studis-online.de/StudInfo/krankenversiche…

Einfach mal durchlesen. Ich würde das Ganze so interpretieren, dass man die ganze Zeit über versichert war und ist. Soweit die gute Nachricht.
Die kostenlose Familienversicherung ist jedoch an die genannten Einkommensgrenzen gebunden.
D.h. dass man bei deren Überschreitung zumindest selbst Pflichtmitglied in der studentischen Krankenversicherung wird. Das heißt man bezahlt den Studententarif also knapp 70€. Auf den Job selbst fallen jedoch keine Beiträge an, soweit man die 20h nicht überschreitet.

Gruß

Hallo,

auch wenn es Deine Fragen nicht beantwortet, muss ich das mal loswerden: was soll das Gejammer und was willst Du eigentlich ???

Wenn der Anspruch auf Beiträge besteht, hat man Dir 2 Jahre lang ein zinsloses Darlehen gewährt, auch wenn das ein Irrtum gewesen sein sollte. Deine Frau, aber auch Leute wie zB ich kommen derzeit für Deine/Eure Gesundheitskosten auf… das scheint bei Dir aber aber im Oberhaus nicht angekommen zu sein. Vielleicht weniger als Wsrkstudent tätig sein und einfach mal schhneller studieren…?! Mit 27 immer noch nicht zu arbeiten ist an sich ja schon recht komfortabel, oder?

Und um es gleich hier klarzustellen: ich habe nichts gegen Deinen Lebensstil, aber das Gewinsel und der Tenor Deiner Geschichte ist irgendwie typisch deutsch. Und nervt mich gewaltig.

Grüße, M

Hallo,

Vielleicht weniger als Werkstudent tätig sein und
einfach mal schneller studieren…?! Mit 27 immer noch nicht
zu arbeiten ist an sich ja schon recht komfortabel, oder?

Er geht doch arbeiten.
Zudem gibt es Menschen, die nach dem Realschulabschluß einen Beruf erlernen, arbeiten, sich etwas auf die Seite packen und dann erst ein Studium beginnen.
Und mancheiner verläßt sich eben auch noch auf Angaben von Ämter, Behörden oder eben Krankenkassen.
Natürlich gibts dann noch die Leute, die 14 Semester und mehr brauchen, weil sie zu dumm und/oder zu faul sind. Aber bevor man den Hintergrund nicht kennt, sollte man vielleicht nicht gleich so lospoltern.

Gruß

Ah super, Typen wie Dich gibts scheinbar in jedem Forum…

Nun denn, was ich will ? Wissen wie es sein kann, das ein Kassenmitglied plötzlich rückwirkend anders versichert werden muss, und auf einen Schlag die komplette Summe zu zahlen hat.

Man hat mir keine 2 Jahre ein zinsloses Darlehn gewährt, Du Schmerzkeks. Es bestand und besteht ein regulärer Titel, ein Verwaltungakt mit Dauerwirkung. Zudem möchte ich Dich mal erleben, wenn die Bank bei einem Dauerauftrag ständig 60 Euro zu wenig überweist zb an Deinen Vermieter, und der nach 21 Monaten erst ankommt, und dann die komplette Restsumme von Dir will. Glaub mir, dadurch das die Krankenkasse scheinbar mich nun anders rückwirkend versichern will, hab ich nun nicht, wie normal üblich, die Möglichkeit Monat für Monat die Leistung zu bezahlen, sondern muss die Summe auf einmal zahlen.

Das Du für meine Gesundheitkosten aufkommst, halte ich für ein Gerücht. Geh mal zum Zahnarzt und lass Dir mal oben die beiden Schneidezähne machen … da siehst Du mal für wieviel/ was Du aufkommst, fürn Röntgenbild vielleicht … komm also erstmal für deine Gesundheitskosten auf, was Du nicht können wirst, daher bist du ja versichert, bevor Du mir sagst, wer u.U. für durch mich entstandene Kosten zahlen muss … schau Dir zudem mal die Kassenpolitik an, und Du wirst merken dass unsere KInder (sofern DU welche hast) für uns aufkommen … ich musste zudem in der ganzen Zeit nicht ein einziges mal die Leistungen der Kasse während dieser Zeit in Anspruch nehmen … im Gegenteil, durfte während der Schwangerschaft bei meiner Frau sogar zuzahlen, zu Medikamente und beim Arzt … denn wenn der Arzt auch nur einen Tipp gibt, dann isses noch zusätzlich ein Beratungsgespräch und keine einfache Untersuchung mehr und durch die Kasse nicht abgedeckt …

Schneller studieren ? Du Pfeife, ich habe seit ich 21 bin eine abgeschlossene Ausbildung … daher arbeite ich ja auch als Werkstudent, weil ich bereits gearbeitet habe, und Problemlos eingesetzt werden kann … und weil ich mich weiterbilden möchte, studiere ich nun seit ich 25 bin. Komfortabel mit 27 noch nicht zu arbeiten? Was glaubst Du was ich als Werkstudent mache? Ich arbeite um mein Studium und meine Wohnung zu zahlen. Ich muss alle 6 Monate 500 Euro Studiengebühren zahlen, habe eine Frau sowie ein Kind. Ich bekomme kein Bafög. Dem Staat ist es da egal, ob er durch unser Kind einen Kopf mehr hat auf dem er seine Schulden verteilen kann, oder einen zukünftigen Rentenzahler mehr. Aber ich lasse mir von diesem Staat nicht sagen wann ich Kinder zu bekommen hab. Es gibt immer Phasen im Leben wo man wenig Geld oder Zeit hat, oder nicht gesund ist … aber so ist das Leben … mich nervt da nur, dass dann die Krankenkasse angeschissen kommt, und einem auch noch sowas in den Weg legt … schön dass die mir helfen wollen wenns mir schlecht geht, nur tragen die erheblich derzeit dazu bei …

Was micht übrigens nervt … Leute wie Dich, die zur Lösung eines Sachverhalts nichts beitragen bzw. u.U. nichts beitragen können, aber sich dennoch einbringen müssen … super, 5 Daumen nach oben … geh Arbeiten Du Jochen, denn ich werd vermutlicht kommende Woche Schnupfen bekommen und zum Arzt müssen

Ich finds ja auch lustig, da schreibt er doch ‚schneller studieren‘ … also von einem Mediziner der ‚schneller studiert‘ hat möcht ich nicht behandelt werden, und von einem Anwalt der mal eben ‚schneller studiert‘ hat auch nicht, oder das Haus von einem Architekten, der ‚schneller studiert‘ hat, gebaut bekommen …