Krankenkasse will nicht mehr Zahlen !

Hallo an alle, ich brauche HILFE und Rat,
also zur meinem Problem, ich war am 26.05.2009-29.05.2009 dann 30.06.2009-24.07.2009 und 03.09.2009 bis 28.02.2011 Krankgeschrieben wegen Psychische Probleme.
Dazwischen am 29.11.2010 schon die 2 OP HW C6/7 die erste auch HW 5/6 am 28.03.2006
Danach vom 01.03.2011 noch bis zum 30.06.2011 beim letzten Arbeitgeber beschäftigt, ab den 01.07.2011 Arbeitslos, bis heute. Also in dieser Zeit vom 01.03.2011 bis 21.02.2012 nicht Krankgewesen.
Am 22.02.2012 Erneute OP die Dritter, Badscheibe Lendenwirbel L 4/5 Links,
bin seit dem Krankgeschrieben und soll eigentlich weiter Krankgeschrieben werden aber!!
Heute am 17.03.2012 bekam ich einen Schreiben von meine TK Krankenkasse das ich kein Krankengeld Anspruch mehr habe, weil ich insgesamt schon die 78 Wochen in Anspruch genommen habe, wegen derselben Krankheit?? Was kann ich dagegen machen, was muss ich tun? Wiederspruch einlegen? Mit was für eine Begründung?
Mein ALG1 geht noch bis zum 30.09.2012.
Ich war Montag bei AFA gewesen mit dem Anschreiben von der TK und jetzt am Donnerstag muss ich zur Ärztlichen Dienst der AFA, dort werde ich Untersucht, ich habe einfach Angst wenn ich von denen nach wie vor für nicht Arbeitsfähig eingestuft werde das wird der Fall sein, das ich überhaupt kein Geld mehr bekomme.
Ich habe auch am 03.01.2012 Rentenantrag gestellt, bis heute keine Antwort. Da wusste ich noch nicht dass ich wieder Operiert werden muss.
Habe schon 50% Behinderungsgrad wegen sehr vielen Krankheiten in den letzten Jahren, habe auch wieder Verschlechterungsantrag gestellt, wegen Höheren Behinderungsgrades und warte auf Antwort.

Kann mir bitte jemand dazu was sagen, mitteilen wie ich mich Verhalten soll.
Für gute Ratschläge bin ich sehr Dankbar, viele Dank im Voraus.
Gruß Henry

Hallo,

keine Sorge. Das ist das normale Verfahren, wenn man längere Zeit krank ist.
Nach 78 Wochen Krankengeldbezug ist die Agentur für Arbeit für die Zahlung der Leistungen zuständig - auch wenn man nicht arbeitsfähig ist!

Die Agentur nimmt eine ärztliche Untersuchung vor, um festzustellen, ob und ggf. inwiefern eine Arbeitsfähigkeit vorliegt.
Zudem muss binnen eines Monats ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente (voll/teilweise) gestellt werden. Das ist ja schon geschehen. Dort am besten nochmal nachfragen, wie nun der Sachstand ist.

Gute Besserung und alles Gute!

Gruß

Hallo henry 1961,

bin nur Laie und kann keine verbindlichen Auskünfte erteilen.

Für mich stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar:

In den 78 Wochen sind 6 Wochen Lohnfortzahlung des Arbeitgebers enthalten. Der erste Anspruch wegen psychischer Erkrankung (bis 28.02.2011) hat den Anspruch erschöpft, dabei ist unabhängig, ob Sie wegen der OP’s ebenfalls arbeitsunfähig waren. Jetzt sind Sie wegen der Bandscheiben OP arbeitsunfähig. Dies ist meiner Meinung nach ein neuer Befund, der den KG-Anspruch wieder begründet. In diesem Fall müsste das Arbeitsamt 6 Wochen Lohnfortzahlung (wie beim Angestelltenverhältnis leisten), danach -wenn die AU weiter besteht- KG durch Krankenkasse (Achtung: ALG 1 muss nach Wiederherstellung der Arbeitsunfähigkeit neu beantragt werden; dabei werden bestehende Ansprüche aber berücksichtigt). Sie müssen ggü. der Krankenkasse darlegen, dass der jetzige Befund eine neue Erkrankung darstellt und nicht mit der Ersterkrankung (Psyche) im Zusammenhang steht.

Es ist ein beliebtes Spiel bei den Krankenkassen alle Befunde in einen Topf zu schmeissen, um nichts bezahlen zu müssen.

Also würde ich Widerspruch einlegen und dies mit einem ärztlichen Attest untermauern, dass dies eine Neuerkrankung ist (davon gehe ich nach Ihren Schilderungen aus).

Sollte dies nichts nützen, wäre juristischer Rat erforderlich, ggfs. mit Klage vor dem Sozialgericht.

Der GdB von 50% nützt leider beim Krankengeld nichts.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen.

Viele Grüße

knuffel1958

Ich kann Ihnen leider nicht helfen.
Bitte fragen Sie einen anderen Experten.
Gruß, Christian

Nach dem was Sie geschildert haben, wird es Zeit für eine Erwerbsminderungsrente (teilweise oder gar volle Erwerbsminderung).

Ich würde die Rente so schnell wie möglich beantragen um nicht ohne Geld da zu stehen.