Krankenkasse will vermutlich kein Krankengeld zahl

Guten Tag,
Das Problem ist Folgendes: Person XXX 60 % schwerbehindert(Verschlimmerungsantrag wird gestellt), seit dem 01.12.2008 beschäftigt und nun seit dem 24.08.2009 krankgeschrieben. Es wurde jetzt Krankengeld beantragt.Heute kam ein Schreiben der KK , das kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bestehen würde, da angeblich während des Arbeitsverhältnisses gekündigt wurde. Es gibt aber gar keine Kündigung!!! Ein Anspruch auf ALG I würde dann wahrscheinlich auch nicht bestehen, da die Voraussetzung hierfür womöglich nicht erfüllt sind. ALG II kommt auch nicht in Betracht, da die Ehefrau zu viel verdient. (Beamte öffentlicher Dienst). Jetzt ist für nächste Woche eine Einweisung ins Krankenkaus angedacht(Unterlagen liegen schon vor)Nun die Frage: Besteht momentan überhaupt Versicherungsschutz
Frage nach AlG I , wie gesagt, ist noch ungeklärt.
Kann die Krankenkasse die Zahlung verweigern, wenn gar keine Kündigung vorliegt??? Lohnfortzahlung sind bisher noch vom Arbeitgeber gezahlt, der nächste Lohn wäre zum 15.10. dran
Ob der aber gezahlt wird??? Kdg-Frist beträgt laut Vertrag 4 Wochen. Aber es gibt bis heute keine Kündigung !!!
Sollte sich die KK dennoch weigern ist zumindest eine rückwirkende Versicherung bei der Ehefrau möglich bis ein evtl. Anspruch ALG I geklärt ist???(dann ist ja die KK wieder in der Pflicht)

Hallo,
woher hat den die Kasse die Info. über die Kündigung ???
Keine Kündigung - kein Ende des Arbeitsverhältnisses, d.h.
der Arbeitgeber hat grundsätzlich sechs Wochen Entgeltfortzahlung zu leisten und die Krankenkasse anschließend Krankengeld.
Und selbst wenn es eine Kündigung noch gäbe wäre es so, dass bei bei ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit im Anschluß an das Beschäftigungsende die Kasse Krankengeld zahlen muss.
Gruß
Czauderna

Guten Tag,

Angenommen es lege eine Kdg bei der KK vor.Der Arbeitnehmer hat sie aber nicht erhalten und soll laut dieser vorliegen KDg noch vor Beginn der Krankheit gekündigt worden sein, was dann??
Arbeitnehmer wird vermutlich auch noch weiterhin krankgeschrieben, wie gesagt Krankenhausaufenthalt ist angesagt…

Hallo,
habe ich bereits geschrieben - siehe oben.
Aber gerne noch einmal :

Wenn das Beschäftigungsende gf. noch vor Ablauf der 6-Wochen-Frist eintritt (ggf. auch später), dann zahlt die Krankenkasse bei ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit ab der 7. Woche, fruehstens ab dem Folgetag nach Ende der Beschäftigung Krankengeld.

Gruß

Czauderna