Hallo,
Person X hatte einen Arbeitsunfall und wurde operiert. Sämtliche leistungen werden über die Bg abgerechnet. X hatte jetzt sogar 6 wochen eine EAP und geht am 16.06.2011 in eine statiönäre reha ( BGSW ) wurde von der BG genehmigt. jetzt hat im seine KK mitgeteilt, das sie die Krankengeld zahlung einstellen würden, da der leistungsträger zahlen muss.
daraufhin hat X bei der BG angerufen und folgendes erfahren:
EAP oder BGSW gibt es nur, wenn der Unfall anerkannt wurde. Die KK hätte längst verletztengeld zahlen müßen. Es gäbe eine Vereinbarung zwischen BG’s und Krankenkassen, wo die KK verletztengeld auszahlen sollen, sobald ein D-Arzt Bericht erstellt wurde.
SO die KK will aber davon nichts hören. Solange von der Bg kein Auftrag kommt zahlen die nicht.
Stimmt es das die KK schön längst verletztengeld hätte zahlen müßen anstatt Krankengeld wegen dieser Vereinbarung?
Stimmt es wirklich, das EAP und BGSW nur bei Anerkanntem Unfall genehmigt werden?
Die aussage kommt zwar von einem Mitarbeiter am Telefon von der Bg aber nicht vom Sachbearbeiter, da der nicht im Haus war.
MFG Vincent