Krankenkasse zahlt nicht - was tun?

Hallo,

ich würde gerne eure Gedanken und Anregungen zu folgendem Fall lesen:

Angenommen, Person A stammt aus einem Nicht-EU-Land, befindet sich in Deutschland und hat jedoch einen gültigen Krankenversicherungsschutz von Versicherung M. Im Falle einer Erkrankung, die von dieser Versicherung M gedeckt ist, lässt die Versicherung M den Fall (d.h. Kommunikation und Kostenübernahme) von ihrem Partner P in Deutschland übernehmen. Der Vertrag besteht jedoch nach wie vor zwischen A und M.
Nehmen wir nun an, dass P zwar eine Kostenübernahmegarantie schickt (per Fax, direkt an die Ärzte bzw. Klinik), jedoch nach über 3 Monaten sowie Anrufe und Emails von A die Rechnungen (noch) nicht begleicht. Nehmen wir weiterhin an, dass A daher Mahnungen und Antwaltsdrohungen bekommt.

Zu diesem Fall habe ich folgende Fragen:

  • Wäre die Versicherung M oder ihr Partner P verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, oder gar Person A?
  • Was könnte schlimmstenfalls passieren, wenn die Kosten nicht oder zu spät beglichen werden? (Strafen, Insolvenzverfahren, …?)
  • Was könnte ein Rechtsanwalt für A in dem Fall bewirken und mit welchen Kosten wäre inetwa zu rechnen?
  • Was gäbe es weiterhin zu beachten?

Vielen Dank im Voraus!

Hallo,

Hallo,

ich würde gerne eure Gedanken und Anregungen zu folgendem Fall
lesen:

Angenommen, Person A stammt aus einem Nicht-EU-Land, befindet
sich in Deutschland und hat jedoch einen gültigen
Krankenversicherungsschutz von Versicherung M. Im Falle einer
Erkrankung, die von dieser Versicherung M gedeckt ist, lässt
die Versicherung M den Fall (d.h. Kommunikation und
Kostenübernahme) von ihrem Partner P in Deutschland
übernehmen. Der Vertrag besteht jedoch nach wie vor zwischen A
und M.

Dies bedeutet also, die Krankenversicherung besteht in diesem Nicht-EU-Land!

Und somit kann ich hier nicht weiterhelfen, denn die gesetzlichen, bzw. versicherungsrechtlichen Grundlagen für dieses Nicht-EU-Land sind mir nicht bekannt.

Gruß Merger

Hi,

liege ich falsch möge man mich korrigieren: A ist Vertragspartner des Krankenhauses und hat dort Leistungen in Anspruch genommen. Somit ist er auch zur Erfüllung seines Teils des Vertrages (das Bezahlen der Leistungen, das KH hat ja geleistet indem es ihn behandelt hat) verpflichtet. Dass er eine KV hat die eine Kostenübernahme schriftlich gegeben hat ist gut, aber reicht dem KH nicht denn es kommt ja kein Geld. Daher hält sie sich an A, denn mit der KV hat sie ja keinen Vertrag.

A sollte einen Anwalt einschalten und zwar in dem Land in dem auch die KV sitzt. Denn ein deutscher Anwalt kann von hier wenig in einem Nicht-EU Land ausrichten. Desweiteren sollte A seine Botschaft/Konsulat hier in D kontaktieren ob die einen Tip haben.

Gruss
K