Hallo:smile:
Das klingt nicht schlecht, allerdings bezweifle ich, dass die Kasse einen neuen Lift bezahlt bzw sich so „erpressen“ lässt. Den jetzigen Lift haben Kasse und Sozialamt bezahlt.
Gruß:smile:
Alex
Hallo:smile:
Das klingt nicht schlecht, allerdings bezweifle ich, dass die Kasse einen neuen Lift bezahlt bzw sich so „erpressen“ lässt. Den jetzigen Lift haben Kasse und Sozialamt bezahlt.
Gruß:smile:
Alex
Hmmm,
das ist jetzt allerdings komisch. Wenn die Kasse den Lift gezahlt hat, muss Sie auch für etwaige Reparaturkosten aufkommen.
MfG
Thomas H.
Hallo:smile:
Du hast Recht. Ich hatte auch eher das Gefühl, dass der Antrag und der Widerspruch „automatisch“ abgelehnt wurden. Man will ja Geld sparen. Im Endeffekt ist es so gekommen, wie Du sagst: die Kasse zahlt - nach mehrmaligem Beteuern, dass sie dies „gesetzlich gar nicht darf“!
LG:smile:
Alex
Hallo zusammen:smile:
Hat sich erledigt, die Kasse zahlt die Reperatur! Komischerweise kam das beim Dialog mit genau dem Mitarbeiter heraus, der den Antrag und den Widerspruch abgelehnt hatte. Da kann man natürlich den Eindruck gewinnen, dass jeder Antrag und Widerspruch automatisch abgelehnt wird.
Erst, als die Kasse uns im Widerspruchsablehnungsschreiben fragte, ob wir den Widerspruch aufrecht erhalten wollen, was wir taten, hatte die Sache Erfolg. Kann auch damit zusammenhängen, dass die Kasse verstanden hat, dass mein Bruder ohne funktionierenden Lift nicht aus dem Haus bzw zur Arbeit kommen kann. Vielleicht hat sie Umbaumaßnahmen befürchtet.
Egal! Der Lift liftet, die Rechnung is gerechnet, alles gut:smile:
Vielen Dank für die Unterstützung durch Tipps und Rat:smile:
Alex
Hallo,
erstmal weigert sich wahrscheinlich nicht die Krankenkasse zu zahlen, sondern die Pflegekasse, spielt aber eigentlich keine Rolle.
Die Gesetzeslage ist hier eindeutig. Die Pflegekasse zahlt zwar einen Zuschuss zum Umbau der Wohnung (wozu der Einbau eines Treppenliftes zählt), nicht aber Kosten für Reparaturen oder Instandhaltung. Hier haben schon einige Leute geklagt und verloren.
Ob für Dich nachvollziehbar oder nicht, hat die Kasse nunmal Recht mit Ihrer Ablehnung und sie stiehlt sich auch nicht aus der Verantwortung, sondern verhält sich absolut korrekt.
Du schreibst, dass Du jetzt an Deinem Widerspruch festgehalten hast. Nun müsste die Kasse den Sachverhalt eigentlich ihrem Widerspruchsausschuss vorlegen. Dieser wird dann wharscheinlich auch nicht zu Euren Gunsten entscheiden, dann bleibt Dir eine Klage vor dem Sozialgericht, wenn Du den entsprechenden Bescheid bekommen hast (ist übrigens kostenlos), ich würde mir davon aber wie bereits oben beschrieben nicht zu viele Hoffnungen machen.
Grüße
Ralf
Meinen Sie ein Scalamobil (elektr. Treppensteiger).
Link: mit Bild
http://www.alber.de/produkte/treppensteiger-scalamob…
Dann könnte ich Ihnen eventuell weiterhelfen.
Aber bei einem Treppenlift Link: mit Bild
http://picture.yatego.com/images/4981b406ea84e2.5/mi…
kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen.