Krankenkasse zahlt Treppenlifter-Reperatur nicht!

Hallo:smile:

Mein Bruder ist seit einigen Jahren auf einen Rollstuhl angewiesen und nutzt einen Treppenlifter, um vom Erdgeschoss in den ersten Stock unseres Wohnhauses transportiert werden zu können.

Ohne den Lift ist praktisch unmöglich, ihn morgens aus dem Haus zu bringen, sodass er zur Arbeit in die WfbM gefahren werden kann.

Der Lift ist daher ein unverzichtbares Hilfsmittel im Alltag meines Bruders.

Letzten Monat musste der Lift repariert werden, wobei für eine 30 minütige Arbeit des Technikers, der zwei kleine Rollen austauschte und uns einen Betrag in Höhe von 332,80 € in Rechnung stellte.

Die Krankenkasse weigert sich vehement, für diese Kosten aufzukommen und verweist auf die Gesetzeslage, die zwar vorsieht, „Umbaumaßnahmen“ zu bezahlen, jedoch keine Reperaturen.

Nachdem der Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt wurde, reichten wir Widerspruch gegen diese Ablehnung ein. Daraufhin befasste sich der Med. Dienst mit der Sache und teilte uns nun mit, dass „es sich um reine Reperaturarbeiten handelt“ und daher der Med. Dienst „keine Empfehlung für eine Kostenübernahme geben kann“.

Nun haben wir erneut schriftlich unseren Widerspruch bestätigt und warten auf Antwort.

Was gibt es da noch für Möglichkeiten? Was können wir tun? Warum kann sich die Krankenkasse da so einfach aus der Verantwortung ziehen und uns auf den Kosten sitzenlassen?

Der Treppenlift ist kein Luxusartikel oder technischer Schnickschnack - die einwandfreie Funktion des Liftes ist eine Grundvoraussetzung für die Teilhabe meines Bruders am alltäglichen Leben, ohne den er unmöglich aus dem Haus transportiert werden kann!

Bitte um Antwort!

MfG:smile:

Alex

Hallo, sie können noch bei der Pensionsversicherung und beim Bundessozialamt anfragen. LG v.Josef

Hallo Joseph:smile:

Vielen Dank für diesen Tipp! Eine sehr gute Idee!

MfG:smile:

Alex

Hallo, Boehm 3,
hallo, Alex,

ich habe mich etwas im Internet umgesehen, da ich in diesen Fragen kein Fachmann/frau bin. Allerdings habe ich herausgefunden, dass ein Treppenlift vom Gesetzgeber her als technische Hilfe mit geförderten Zuschuss und nicht als Hilfsmittel im Sinne der gesetzlichen Krankenkassen angesehen wird.
Dadurch müssen die Reparaturen auch nicht von den GKV erstattet werden. Ich sehe nur die Möglichkeit, über die Steuer einen Teil der Kosten zurückzubekommen.
Mit vielen Grüßen- Schaddie

Hallo Alex,

leider kann ich dir da nicht weiter helfen.
Viel Glück für den Widerspruch!

„…dass ein Treppenlift vom Gesetzgeber her als technische Hilfe mit geförderten Zuschuss und nicht als Hilfsmittel im Sinne der gesetzlichen Krankenkassen angesehen wird.“

Danke für die Antwort:smile:

Ich verstehe die Gesetzgebung in keinster Weise! Wenn ein notwendiger Treppenlift nicht als Hilfsmittel angesehen wird, weiß ich nicht, was unter diese Kategorie fällt! Für mich klingt das alles wie Haasrpalterei, um sich mit Klauseln vor der Erstattung zu drücken!

Eine Schande ist das!

Nochmals vielen Dank für die Antwort:smile:

Alex

Hallo aloimac.

Danke trotzdem:smile:

Hallo,

leider hat die Krankenkasse, in diesem Fall wohl die Pflegekasse, recht. Der Lift wird ja auch nur bezuschusst, nicht bezahlt. Von daher ist mit diesem Zuschuss alles bezahlt, was bezahlt werden kann.

Es ist definitiv keine Leistung und leider wirst Du auch mit dem Widerspruch nichts erreichen.

Selbstverständlich steht Dir die Möglichkeit der Klage vorm Sozialgericht zu, dieses Verfahren ist erstinstanzlich kostenlos. Allerdings wirst Du dort wohl auch kein andere Entscheidung erwarten können.

Sorry,

Mfg

Matthias

Hallo,

tut mir leid, aber wir haben keine Erfahrung mit Krankenkassen in VErbindung mit dem Treppenlift.
Bei meinen Eltern wurde das Teil (altersbedingt) auf eigene Rechnung installiert.

Vielleicht könnten Sie versuchen der Krankenkasse klar zu machen, dass es sich hierbei um eine Kosteneiinsparung durch Ihre Person handelt. Statt einen Umbau (sprich neuen Treppenlift) für mehrere tausend Euro haben Sie es für ein paar hundert Euro gemacht.

Viel Glück bei der Diskussion mit der Krankenkasse.

Hallo, Alex!

Es ist wirklich traurig, welche Haarspalterei es bei den KK gibt. Da ist, denke ich, auch der Gesetzgeber in der Pflicht, mehr für Behinderte zu tun und sie nicht auf solche Kosten sitzen zu lassen.
Gibt es ev. die Möglichkeit über die Hausratversicherung Kosten erstattet zu bekommen? So eon Treppenlift ist doch Bestandteil des Gebäudes geworden?
Grüße- Schaddie

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Hallo, wenn der Treppenlifter von der Kasse genehmigt wurde mit Kostenübernahme beim damaligen Einbau, werden auch Reparaturkosten übernommen.
Wenn der Lift ohne Kostenübernahme seitens der Kasse eingebaut wurde sieht es sehr schlecht aus. Dann müssen solche Rechnungen aus dem Pflegegeld beglichen werden oder Härtefallantrag bei der Grundsicherung stellen.
Gruß Gaby

Hallo Matthias:smile:

Das klingt nicht sehr ermutigend. Vielen Dank trotzdem für die Tipps:smile:

Alex

„Vielleicht könnten Sie versuchen der Krankenkasse klar zu machen, dass es sich hierbei um eine Kosteneiinsparung durch Ihre Person handelt.“

Danke für den Tipp:smile:

Alex

Hallo Gabriele:smile:

Ein Teil der Einbaumaßnahme wurde von der Krankasse übernommen, der andere Teil vom Sozialamt.

Verstehe ich das richtig, dass in diesem Fall die Reperatur ebenfalls bezahlt bzw bezuschusst werden muss?

LG:smile:

Alex

Hallo Alex, da beginnt die Schwierigkeit, die Krankenkasse übernimmt nur, wenn in diesem Fall z.B.der Treppenlifter, im Besitz der Kasse bleibt. Das ist hier aber nicht der Fall, sondern die Kosten wurden geteilt. Somit schieben sich die Parteien gegenseitig den schwarzen Peter zu. Ich würde mit der Ablehnung der Krankenkasse zur Übernahme der Reparatur, zum Sozialamt gehen und einen Antrag auf Übernahme stellen. Ich denke dies wäre der leichtere Weg, wenn die das auch ablehnen bleibt nur der Weg zum Anwalt.Wenn dein Bruder kein Einkommen hat, müßt ihr beim Amtsgericht einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Wenn der Richter meint der Prozess hat Aussicht auf Erfolg wird das genehmigt. Vielleicht übernimmt auch der Anwalt diesen Antrag.
Viel Glück Gaby

1 Like

Hallo Alex,

ich kann Deine Frage leider nicht beantworten. Ich hoffe ein anderer Experte konnte dir helfen.

Gruß, Christian

Hallo Gaby:smile:

Genau so machen wir das mal. Morgen sprechen wir nochmal mit der AOK-Mitarbeiterin unseres Vertrauens (ja, so was gibt es auch) und wenn die Kosten partout nicht übernommen werden, dann reichen wir die Rechnung samt Ablehnungsbescheid beim Sozialamt ein.

Danke:smile:

Alex

Hallo Alex,

da Deutschland im Sozialen leider sehr verworrene Regeln hat, kann ich Dir hier leider keine präzise Antwort geben. Ich werde aber morgen früh gleich einmal mit einem Hilfsmittelexperten bei meiner Kasse telefonieren. Der ist superkorrekt und gibt mir ganz bestimmt die richtige Auskunft. Natürlich könnte es sein, daß das Problem von Kasse zu Kasse anders gehandhabt wird.Alles weitere wäre nur dummes Gelaber, deshalb schick mir Deine Mail Adresse an [email protected] und Du bekommst die Informationen, die ich einholen konnte auf direktem Weg

Hallo Alex,
auf Anhieb könnte ich Dir keine konkrete Antwort geben; könnte Dir aber interessante Zeitungsartikel aus Behindertenzeitschriften zusenden, in denes ebenfalls um Kostenübernahme etc. geht.
Schick mir doch mal bitte Deine e-mail-Adresse, damit ich Dir die Unterlagen schicken kann.

Schöne Grüße vom Micha
[email protected]

Hallo,

aus dem geschilderten Sachverhalt schließe ich dass der Treppenlifter Ihr Eigentum ist und kein Hilfsmittel dass von der Kasse gezahlt wurde ?

Dann hätte die Kasse formal korrekt gehandelt.

Alternativ haben Sie aber die Möglichkeit die Kostenübernahme eines neuen Treppenlifters - bei medizinischer Notwendigkeit - bei der Kasse zu beantragen. Sollte das genehmigt werden, können Sie ja mit der Kasse reden ob der bei Ihnen schon vorhandene Treppenlifter auf Kassenkosten repariert werden kann.

Das käme die Kasse billiger als einen neuen zu kaufen :smile:

MfG
Thomas H.