Krankenkasse: Zusatzbeitrag nach Kündigung

Hallo! Meine Krankenkasse hat den Zusatzbeitrag schriftlich angekündigt und zum 01.01.10 eingeführt (das sind für mich üppige 37,50 Euro pro Monat). Ich habe am 31.05. gekündigt (zum 31.07.)und die Kündigungsbestätigung erhalten. Meine Krankenkasse fordert jetzt rückwirkend und bis zum Ende meiner Mitgliedschaft, d.h. vom 01.01.-31.05.10, den Zusatzbeitrag an. Darf sie das? Es gibt unterschiedliche Meinungen, die mich verwirren. Danke vorab für eine schnelle Antwort. Gruß, 10_vorne

Hallo,

meines Erachtens muss der Zusatzbeitrag gezahlt werden, schließlich warst Du ja auch dort noch versichert…

Mfg

Matthias

Hallo… leider hat deine bisherige Kasse recht… nur, wenn du sofort nach Bekanntgabe (innerhalb eines Monats) dein Sonderkündigungsrecht ausübst, bleibst du von Zusatzbeiträgen verschont.

Viele Grüße,

Christian Kloer

Zu spät gekündigt.

Es gibt ein Sonderkündigungsrecht bei dem man nicht den Zusatzbeitrag zahlen muss.

Das sind ab der Mitteilung in der Regel 2 Wochen und auf der Mitteilung steht auch oben bis zu welchen Zeitpunkt man Kündigen muss wegen den Zusatzbeitrag um eben siesen zu entgehen.

Wenn Sioe erst jetzt Kündigen waren Sie somit mit dem Zusatzbeitrag einverstanden und müssen diesen auch zahlen.

Hallo an alle, hab’s mir fast gedacht…Danke für die schnellen Antworten.

Hallo an alle, hab’s mir fast gedacht…Danke für die schnellen Antworten…

Hallo an alle, hab’s mir fast gedacht…Danke für die schnellen Antworten…

Entschuldigung, dass ich erst so spät antworte. Der Zusatzbeitrag muss nicht gezahlt werden, wenn Sie innerhalb der regulären Kündigungsfrist gekündigt haben. Die Kasse hat den Zusatzbeitrag einen Monat vor der 1. Fälligkeit anzukündigen. Wenn Sie dann innerhalb dieses Monats sofort reagiert haben, indem Sie Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen haben, fällt auch kein Beitrag an. Wenn Sie allerdings später aufgrund des Zusatzbeitrages kündigen, müssen Sie diesen leider erst mal zahlen.

Kein Problem :wink:

Gruß, Christian

Die Krankenkasse hat Ihnen schriftlich mitgeteilt, dass Sie den Zusatzbeitrag

bezahlen müssen. Haben Sie danach, eine Kündigung innerhalb der
Sonderkündigungfrist von 2 Monaten ausgesprochen, müssen sie definitiv nichts
bezahlen. Haben Sie aber normal bereits vor der Nachricht über den
Zusatzbeitrag „normal“ gekündigt, dann müssen sie bezahlen. Ist sehr
kompliziert und nicht so einfach zu verstehen, man sollte dann aber direkt die
erste Kündigung stornieren und von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch
machen, dann muß man wiederum nichts bezahlen.