Krankenkasse - Zuzahlungsbefreiung - Mieteinnahmen

Hallo,
mein Mann ist chronisch krank und verrentet. Da ich selbst nun auch schon seit April krank bin und ein Ende nicht in Sicht, sind inzwischen erhebliche Kosten für die Zuzahlungen bei Medikamenten und Behandlungen angefallen.
Deshalb würden wir uns gern von den Zuzahlungen befreien lassen.
Zur Rente meines Mannes und meinen Einkünften aus der Altersteilzeit, bzw. z.Z. Krankengeld, haben wir noch monatliche Mieteinnahmen von ca. 450,00 €.
Da die Ausgaben höher sind als die Mieteinnahmen (es handelt sich um ein altes Haus, das nach und nach renoviert wird, wissen wir nicht, wie wir uns verhalten sollen.
Beantragen wir jetzt die Zuzahlungsbefreiung mit den gesamten Mieteinnahmen oder warten wir besser bis wir im nächsten Jahr die Steuererklärung zurück haben? Kann man die Zuzahlungsbefreiung evt. im Nachhinein korrigieren lassen? Und wie lange kann man sich rückwirkend die Befreiung holen?
Eine Menge Fragen, ich hoffe mir kann jemand helfen. Vielen Danke im Vorraus

Hallo,
es ist beides möglich - Sie klönnen jetzt schon die „Abrechnung“ für 2010 durch die Kasse vornehmen lassen. Die Kasse orientiert sich bei de Mieteinnahmen dann am Steuerbescheid aus 2009. Wenn Sie also zu jetzigen zeitpunkt mit Ihren Ausgaben für Eigenanteile bereits die anteilige Belastungsgrenze von 2% (bzw 1%) unter Berücksichtigung der Mieteinnahme von 2009 überschreiten, dann erhalten Sie alle, die entsprechende Grenze überschreiteneden Beträge zurück und erhalten für den Rerst des Jahres eine befreiungskarte.
Sobals Ihnen der Steuerbescheid für 2010 vorliegt können Sie bei der Kasse eine Nach(Neu)Berechnung für 2010 vornehmen lassen. Dies würde eine Neufeststetzung der Belöastungsgrenze ergeben und ggf. eine
NAcherstattung von der Kasse.
Sie können aber natürlich auch warten bis zu dem zeitpunkt, an dem Sie den Einkommensteuerbescheid für 2010 vorliegen haben und dann alle gesammelten Belege zusammen mit dem bescheid und den sonstigen Einkommensnachweisen bei der Kasse einreichen.
Gruss
Czauderna

vielen Dank für die Antwort, dass hilft uns schon ein ganzes Stück weiter. Wissen Sie vielleicht auch noch, bis wann wir die Neuberechnung einreichen müssen? Da gibt es doch sicher eine Frist?
mfg

Hallo,
da die betreffenden Leistungen erst nach vier Jahren verjähren könne Sie dies bis zum 31.12.2013 tun.
Gruss
Czauderna

Hallo Herr Czauderna,
die Verjährung beträgt volle 4 Kalenderjahre.
Wenn es also um 2010 geht, ist für die Einreichung bis zum 31.12.2014 Zeit.
Wenn es um 2009 gehen sollte, ist die Frist bis 31.12.2003.

Gruß und schönen Sonntag!
RHW

Hallo RHW,
ich war fälschlicherweise von 2009 ausgegangen - stimmt natürlich bei 2010 haben sie recht.
Das mit dem 31.12.2003 haken wir unter Tippfeher ab !!
Auch Ihnen einen schönen Sonntag.
Gruss
Czauderna