Krankenkasse

Hi
unser Arbeitgeber zahlt freundlicherweise 100% des
Krankenkassenbeitrages. Natürlich müssen die 50% des
Arbeitnehmerbeitrages somit als geldwertervorteil versteuert
werden.
Im Arbeitsvertrag steht drin, dass der Arbeitgeber 100% des
krankenkassenbeiutrages uebernimmt.
Seit 1.1.2001 hat der Arbeitgeber sogar die Steuern, die
entstehen übernommen. So dass der Mitarbeiter also wirklich
keinen Pfennig bezahlt hat.
Jetzt, zum 1.1.2002 machen sie das rückgängig. OK.
Aber:
Sie machen es sogar rückwirkend zum 1.1.2001 rückgängig, so dass
ich eine hohe Nahczahlung bekomme(sprich eigenltich im Januar
kein gehalt bekomme).
Ist das so rückwirkend erlaubt?

Äh - WIE?
Hallo!

unser Arbeitgeber zahlt freundlicherweise 100% des
Krankenkassenbeitrages. Natürlich müssen die 50% des
Arbeitnehmerbeitrages somit als geldwertervorteil versteuert
werden.

Soweit komme ich noch mit. Auch, wenn ich sowas noch nie gehört habe - vorstellen kann ich mir das (wo gibt es solche Arbeitgeber?).

Im Arbeitsvertrag steht drin, dass der Arbeitgeber 100% des
krankenkassenbeiutrages uebernimmt.

Somit hast Du einen gültigen Vertrag. Steht da was von „unter Vorbehalt des Widerrufs“?

Seit 1.1.2001 hat der Arbeitgeber sogar die Steuern, die
entstehen übernommen. So dass der Mitarbeiter also wirklich
keinen Pfennig bezahlt hat.

WOW!

Jetzt, zum 1.1.2002 machen sie das rückgängig. OK.

Also steht da was von Wiederruf…

Aber:
Sie machen es sogar rückwirkend zum 1.1.2001 rückgängig, so
dass
ich eine hohe Nahczahlung bekomme(sprich eigenltich im Januar
kein gehalt bekomme).
Ist das so rückwirkend erlaubt?

Nun ja… Ich möchte mich jetzt nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber wenn im letzten Jahr nicht gründlich etwas falsch gelaufen ist (sprich: Es war ein Versehen des Arbeitgebers), dann halte ich eine rückwirkende Änderung des Arbeitsvertrags für schlicht nicht möglich!

Sorry, dass ich jetzt nicht mit Präzidensfällen dienen kann!

Liebe Grüße
Guido

Hi ???,

Hi
unser Arbeitgeber zahlt freundlicherweise 100% des
Krankenkassenbeitrages. Natürlich müssen die 50% des
Arbeitnehmerbeitrages somit als geldwertervorteil versteuert
werden.
Im Arbeitsvertrag steht drin, dass der Arbeitgeber 100% des
krankenkassenbeiutrages uebernimmt.
Seit 1.1.2001 hat der Arbeitgeber sogar die Steuern, die
entstehen übernommen. So dass der Mitarbeiter also wirklich
keinen Pfennig bezahlt hat.

Stand das auch im Arbeitsvertrag, oder gab es eine mündliche Vereinbarung?

Jetzt, zum 1.1.2002 machen sie das rückgängig. OK.
Aber:
Sie machen es sogar rückwirkend zum 1.1.2001 rückgängig, so
dass
ich eine hohe Nahczahlung bekomme(sprich eigenltich im Januar
kein gehalt bekomme).
Ist das so rückwirkend erlaubt?

Falls es eine Vereinbarung (schriftlich oder mündlich) war, dann ist nach meinem Verständnis eine Änderung nur via Änderungskündigung und auf keinen Fall rückwirkend möglich. Falls es sich um einen Fehler in den Gehaltsabrechnungen handelt, kann es natürlich rückabgewickelt werden, wobei ich in diesem Fall mit dem Arbeitgeber über eine Verrechnung über mehrere Monate verhandeln würde, was nicht unbedingt erfolgreich sein muß.

Habt Ihr einen Betriebsrat? Der sollte sich darum kümmern. Ansonsten sind möglicherweise Gewerkschaften ansprechbar.

Ciao

Uwe

Hi Guido,

Soweit komme ich noch mit. Auch, wenn ich sowas noch nie
gehört habe - vorstellen kann ich mir das (wo gibt es solche
Arbeitgeber?).

Mein AG macht das auch:wink:

Ciao

Uwe