Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
meine Krankenkasse zahlt immer wieder das Pflegegeld teilwiese bis zu
zwei Monaten verspätet. Ist das rechtlich zulässig, dass die Zahlung
nur sporadisch und manchmal nur nach Aufforderung eintrifft? Steht
mir hier eine Verzinsung zu und wo ist dieses geregelt.
Vielen Dank
Gruß
Patrick