Hallo,
ohne Kenntnis der näheren Umstände (Daignosen etc.) ist eine Aussage zu Deiner Frage schwierig, deshalb kann ich nur mutmaßen. Ich könnte mir vorstellen, dass bei Dir eine Diagnose auf der Krankemeldung stand, die den Schluss zulässt, dass sich die Arbeitsunfähigkeit auf einen Zeitraum von über 6 Wochen erstrecken könnte. In diesem Fall müsste die Kasse ja tätig werden und dem Arbeitgeber eine Verdienstbescheinigung zuschicken, damit auf dieser Grundlage das Krankengeld berechnet werden kann, dass Dir ja nach Ablauf von 6 Wochen zustünde. Da sich dies ja auch einige Zeit hinziehen kann, bis eine Bearebitung beim Arbeitgeber und dann wieder bei der Kasse durchgeführt wird, kann es durchaus sein, dass die Kasse mal vorab beim Arzt anfragt, ob schon absehbar ist, ob die 6 Wochen überschritten werden. Ist aber wie gesagt nur eine Vermutung und hat sich ja sowieso erledigt, wenn Du bereits nach 3 Wochen wieder gearbeitet hast.
Grüße
Ralf