Krankenkassen Anfrage beim Arzt

Hallo,
ich war drei Wochen arbeitsunfähig.
Zuletzt war ich vor einem Jahr krank.
Meine Krankenkasse hat den Arzt angeschrieben und wollte wissen was er unternommen hat und wie lange die Krankheit andauert. Ich gehe allerdings auch schon wieder arbeiten.

Ich frage mich nun, wieso eine solche Anfrage von der Krankenkasse nach drei Wochen kommt. Kann mir das jemand erklären?

Viele Grüße
Tiko

Hallo,mein Mann ist zur Zeit im Krankenhaus,kann ihnen daher nicht antworten

Hallo, das tut mir leid. Ich wünsche Gute Besserung.
Tiko

Hallo,

die Krankenkasse macht das, um ihren Versicherten zu helfen… bei bestimmten Krankheiten ist z. B. eine Reha-Maßnahme sinnvoll bzw. erforderlich. Diese kann dann von der Krankenkasse im Eilfall eingeleitet werden, so dass der Patient schnell wieder gesund ist. Sicherlich ist das im Sinne der Krankenkasse, weil sie dadurch Krankengeld einsparen kann, allerdings auch im Sinne des Patienten, da das Krankengeld doch deutlich niedriger ist als das Gehalt bzw. der Lohn… so haben „beide“ etwas davon…

Ich hoffe, ich konnte helfen…

Mfg

Matthias

Keine Angst die Krankenkasse will Ihnen nichts böses.

Es geht nur darum sie schnellstmöglich wieder Arbeitsfähig zu machen und um die Erwerbsfähigkeit zu sichern und nicht etwa darum Krankengeld zu kürzen oder einzustellen.

Durch bestimmte Leistungen (z.B. Reha) kann nähmlich die Krankenkasse maßgeblich dazu mitwirken, dass Sie schneller wieder Gesund sind.

Hallo … nach 3 Wochen spricht man von einer Langzeit-Arbeitsunfähigkeit. Die Kasse schaut also, was sie tun kann, um die bei deiner Genesung zu unterstützen… Fallmanagement nennt man sowas. Es sollten rechtszeitig Facharzt-, Untersuchungs- oder z.B. Rehamaßnahmen eingeleiten werden.

Ganz normal… mach dir keine Sorgen.

Gruß, Christian

Hallo,

ohne Kenntnis der näheren Umstände (Daignosen etc.) ist eine Aussage zu Deiner Frage schwierig, deshalb kann ich nur mutmaßen. Ich könnte mir vorstellen, dass bei Dir eine Diagnose auf der Krankemeldung stand, die den Schluss zulässt, dass sich die Arbeitsunfähigkeit auf einen Zeitraum von über 6 Wochen erstrecken könnte. In diesem Fall müsste die Kasse ja tätig werden und dem Arbeitgeber eine Verdienstbescheinigung zuschicken, damit auf dieser Grundlage das Krankengeld berechnet werden kann, dass Dir ja nach Ablauf von 6 Wochen zustünde. Da sich dies ja auch einige Zeit hinziehen kann, bis eine Bearebitung beim Arbeitgeber und dann wieder bei der Kasse durchgeführt wird, kann es durchaus sein, dass die Kasse mal vorab beim Arzt anfragt, ob schon absehbar ist, ob die 6 Wochen überschritten werden. Ist aber wie gesagt nur eine Vermutung und hat sich ja sowieso erledigt, wenn Du bereits nach 3 Wochen wieder gearbeitet hast.

Grüße

Ralf