Krankenkassen beiträge - pfändung doppelt

Hallo,

habe bei meiner krankenkasse einige beträge offen. Der Gerichtsvollzieher und ich arbeiten seit einiger Zeit gut zusammen, seit langem zahle ich regelmässig.

Jetzt plötzlich, wo ich zusammengerechnet über den Gerichtsvollzieher ca. 2/3 der Gesamtforderung beglichen habe, kommt ein Vollstreckungsbeamter des Hauptzollamtes mit fast denselben Vollstreckungsaufträgen und möchte die gesamte Summe noch einmal eintreiben mit Zinsen von insgesamt 50 % Zuschlag.

Wie kann das denn sein?

LG

Hallo,

das kann eigentlich nicht sein. Am besten sofort bei der Kasse nachfragen, was das soll. Sie haben ja Nachweise, dass Sie regelmäßig Zahlungen geleistet haben. Da würde ich mir keine Sorgen machen. Einen besseren Tipp kann ich von hier aus nicht geben. Dafür müsste man die Bescheide sowie die Titel sehen.

MfG

N.

Hallo… ich kann leider nicht helfen.

Gruß, Christian

Kann es sein, dass es sich dabei um sozialabgaben habdelt sprich der arbeitgeberanteil…der wird nämlich vom hauptzollamt eingezogen.
demnach müsstest du für die krankenkasse beide teile zahlen AG +AN anteil
Das geht aber nur wenn du selbständig bist

Hallo,

da kann ich nur sagen: Krankenkasse anrufen! Die wissen dann, wem sie den Vollstreckungsauftrag gegeben haben und obs aus Versehen doppelt raus ging.

Üblicherweise lassen KKn über das Hauptzollamt vollstrecken, da Gerichtsvollzieher erst später Termine frei hätten. Vielleicht liegts ja auch an dieser ungewöhnlichen Vorgehensweise, das da ein Fehler passiert ist.

Nachweise für Deine Zahlungen hast Du aber schon, oder?

Grüße

Feffi Kunterbunt

Hallo, Violetta!

Ich würde mich schnellstens mit der betreffenden KK in Verbindung setzen und die bereits bezahlten Beiträge laut Ihren Zahlungsbescheinigungen /Gerichtsvollzieher betätigen lassen. Die KK hat wohl versäumt gegenüber dem Hauptzollamt diese Mitteilung zu machen und diese fordern nun alles und den Säumniszuschlag, der nicht anfallen dürfte.
Im Übrigen steht unter:www.insolvenzberatung.de/page4/assets, einiges im Internet.
Auf jedem Fall der Forderung des Hauptzollamtes widersprechen!!!
Alles Gute- Schaddie

Hier auf jeden FAll den Anspruch des Gläubigers genau prüfen. Sich ggfs. einen Rechtsbeistand holen und/oder den Gerichtsvollzieher fragen. Viell. sind auch Gelder für andere Gläubiger über den Gerichtsvollzieher beigetrieben worden? Oder aber es sind erhebliche Säumniszuschläge (Zinsen) aufgelaufen.

Auf jeden Fall das Gespräch suchen.

MfG

Leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen.