Hallo, ich bekomme eine Witwenrente in Höhe von € 25 9,-und verdiene in meinem Teilzeitjob nochmlas € 495,- dazu. Die Krankenkasse zieht mir jeden Monat sowohl von meiner Rente, als auch von meinem normalen Job den gleichen Krankenkassenbeitrag ab. Jetzt habe ich gehört, daß das nicht rechtens ist, da ich eine Rente unter € 400,- beziehe. Wer kann mir darüber Auskunft geben, ob die Krankenkasse mir zuviel bezahlte Beiträge zurückerstatten muss.
Hallo,
ich versteh an Deiner Frage eine Sache nicht: Du schreibst, dass die Krankenkasse das Geld bei Dir abzieht. Normalerweise behält das Geld gleich die Deutsche Rentenversicherung ein (das wäre völlig ok) und bei Deinem Job Dein Arbeitgeber (was m.E. auch ok wäre, halt in der richtigen Höhe). Du schreibst „in gleicher Höhe“ - das verstehe ich nicht. Prozentual gleich? Vom Betrag gleich?
Wenn der prozentuale Abzug ok ist, paßt das. Wenn es vom Arbeitgeber abgezogen wurde, musst Du Dich an ihn wenden. Der muss das dann korrigieren und mit der Kasse verrechnen. Wenn es von der Kasse direkt abgebucht wird, schreib mich bitte nochmal mit Angabe, wie Du genau versichert bist (als Rentner, freiwillig usw…)
Gruß
Thomas1710
Hallo Joman,
Dies ist ein klarer Fall für einen Rechtsanwalt. Da du nicht so viel verdienst, kannst du versuchen beim Anwalt Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Eine ERstauskunft kostet dir nur 10 Euro und du weißt ebenfalls Bescheid, ob es rechtens ist oder nicht.
Wenn du tatsächlich zu viel Beiträge bezahlt hast, würde ich auf jeden Fall einen Anwalt nehmen, denn es muss neu berechnet werden. Zudem hast du in diesem Falle keine Schuld und die Kosten müßten zu Lasten der KK erhoben werden… falls es zu einer Verhandlung kommen sollte.
Aber bitte - hole dir vorerst Rechtsbeistand!!!
Lg Bianka
Hallo,
wieviel zahlen Sie denn jetzt an Beiträgen? Bitte teilen Sie den Betrag mit.
Aber grds. ist das schon richtig das auf die Rente Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen sind. Jedoch ist da der Beitrag anders. Wie hoch ist ihr Beitrag bei der Krankenkasse? Dann könnte man das mal nachrechnen.
Ansonsten lassen sie sich das von ihrer Kasse schriftlich erläutern.
Mfg
Hallo joman,
generell gilt, dass der Krankenkassenbeitrag prozentual berechnet wird. Keinesfalls solltest du von 259€ und von 495€ die gleiche Summe bezahlen müssen.
Fordere unbedingt eine Erklärung deiner Kasse an und überprüfe, ob diese korrekt ist. Wenn das nicht der Fall sein sollte lege Widerspruch ein und fordere eine Rückzahlung notfalls über das Sozialgericht (Das ist kostenlos!) ein.
LG Johnny