Krankenkassen krankengeld pflichtversichert

hallo zusammen, ich hoffe sehr , mir kann jemand folgendes erklären oder bestätigen:
ich bin seit april 2012 erkrankt, arbeitete 3 wochen im juli 2012
und bin mit gleicher erkrankung seit 23. juli12 erneut im krankenstand. Nach erfolgloser arthroskopie bekamm ich nun ein neues kniegelenk.
das krankengeld lief ordnungsgemäß nach den ersten 6 wochen an.
nun aber nicht ab 23.juli sondern erst ab 25.juli. mit der aussage, ich sei erst am 24.7. beim doc gewesen und krankengeld laufe ab dem „folgetag der ärztl. feststellung der arbeitsunfähigkeit“, folglich sei der 25. richtig und vom gesetzgeber so bestimmt.
das fand ich auch so heraus. meine frage jedoch:
verhält sich das auch so bei gleicher erkrankung, die nur unterbrochen von 3 wochen war?
ich bedanke mich im voraus und freue mich über antwort!
edilie, 08.10.2012

Hallo,
ja es ist richtig das es so gezahlt wurde.
Der Gesetzgeber hat klamm und heimlich dieses Gesetz gemacht, das immer nach der gleichen Erkrankung der erste Tag nicht gezahlt wird.
Aber Sie haben Glück das der Arbeitgeber die sechs Wochen gezahlt hat, denn auch da ist ein Gesetz verabschiedet worden, der Arbeitgeber braucht bei der selben Erkrankung keine Lohnfortzahlung mehr machen, es wird sofort wieder Krankengeld gezahlt. Haben Sie Glück gehabt, das Ihr Arbeitgeber das nicht wusste.
Aber der Rest stimmt leider. Es gibt Sachen die macht diese Regierung ohne es in den Medien zu bringen.
Hoffe ich konnte helfen.
LG
glaub nicht alles