hallo zusammen, ich hoffe sehr , mir kann jemand folgendes erklären oder bestätigen:
jemand ist seit april 2012 erkrankt, hat 3 wochen im juli 2012 gearbeitet
und ist mit gleicher erkrankung seit 23. juli 12 erneut im krankenstand. Nach erfolgloser arthroskopie bekam er nun ein neues kniegelenk.
das krankengeld lief ordnungsgemäß nach den ersten 6 wochen an.
nun aber nicht ab 23.juli sondern erst ab 25.juli. mit der aussage, der jenige sei erst am 24.7. beim doc gewesen und krankengeld laufe ab dem „folgetag der ärztl. feststellung der arbeitsunfähigkeit“, folglich sei der 25. richtig und vom gesetzgeber so bestimmt.
das fand o.g. auch so heraus. die frage jedoch:
verhält sich das auch so bei gleicher erkrankung, die nur unterbrochen von 3 wochen war?
der schreiber bedankt sich im voraus und freut sich über antwort!
edilie, 08.10.2012
Hallo Edilie,
die leistungsrechtliche Handhabung seitens der KK ist korrekt.
Gruß
Ev22853
Hallo,
ja, das ist korrekt, auch wenn es sich um die gleiche Erkrankung handelt beginnt der Krankengeldanspruch mit dem Tag nach ärztlicher Feststellung.
Gruss
Czauderna