Krankenkassen Nachzahlung ?

bitte um Hilfe

ich bin seit 10Jahren selbstständig, verdine rund 1000€ Netto per Rechnung. In dieser Zeit war ich nicht Krankenversichert.
Nun habe ich die Möglichkeit Festangestellt zu sein, sprich raus aus der Selbstständigkeit.

Da ich da Gesetzlichverichert sein werde, bin ich auck Krankenversichgert, habe gesehen das seit dem 01.01.2007 man vom Gesetzt her verichert sein muss, demnach ich jetzt nachzahlen muss bei der KK, ist das so und wenn ja wie hoch wird das sein ???

bitte hilft nir

Hallo,

das wäre etwas für ein winkeladvokaten, sie haben sich natürlich strafbar gemacht.
Aber wenn sie es richtig anstellen, fällt es durch die Festanstellung nicht auf.
ich würde zu einem anwalt für Sozialrecht gehen.

Grüße

Elmar Kraska

Hallo,

da kann ich dir leider auch nicht weiterhelfen.

Auch die von Ihnen angesprochene „Versicherung der Nichtversicherten“ wird nur auf Antrag durchgeführt; auch wenn Sie grundsätzlich eigentlich abgeschlossen werden muß. Geben Sie beispielsweise an, sie seien privat versichert gewesen, fragt ihre Krankenkasse nicht weiter nach.

Gruß, Christian

Hallo
Ich würde mal einen Versicherungsvertreter meines Vertrauens ansprechen vielleicht kann er dir helfen.

gruß Luckytrio

wie warst du denn vor der selbstständigkeit versichert? gesetzlich oder privat?

privat
„Ab 1. Januar 2009 gilt auch im Bereich der PKV die Pfl icht,
eine Versicherung abzuschließen. Gleichzeitig wird der
neue Basistarif eingeführt, den alle privaten Krankenversicherungen
anbieten müssen.“

gesetzliche
Muss ich nachzahlen, wenn ich mich später versichere?
Wenn die Verspätung selbst zu verantworten ist, ja. Damit wird die
Solidargemeinschaft vor einer Ausnutzung des Beitrittsrechts geschützt.
Wenn glaubhaft nachgewiesen wird, dass die Verspätung
nicht selbst zu verantworten ist, muss die Krankenkasse die Beiträge
ermäßigen, stunden oder erlassen. Die Kassen sind aufgefordert, bei
sozial Schwachen, insb. Wohnungslosen, i.d.R. Beitragsschulden zu
reduziere bzw. zu erlassen. Bei den Privaten drohen nach dem 1. Januar
2009 Nachzahlungspflichten und Säumniszuschläge

die frage is, warum keine krankenversicherung bestand…1000,00€ sind ja nun nich soooviel…ich hatte damals im durchschnitt das gleiche und musste für die KV und PV monatl. etwa 360€ zahlen…
rentenversicherung is im übrigen genauso…da stellt sich die frage welcher art selbstständigkeit man ausübt…
hat man nur einen auftraggeber und keine eigenen angestellten, so wie ich damals, die nur im auftrag eines verlages auf selbstständiger basis arbeitete und keine angestellten hatte, ist man während der zeit beitragsfrei rentenversichert

hat man aber mehrere auftraggeber zb ne kfz werkstatt wo man ja mehreren kunden hat, is man gesetzlich dazu verpflichtet rentenversicherungsbeiträge zu zahlen…auch wenn man die werkstatt allein hat und keine angestellten besitzt…

hat man eigene angestellte egal ob nur ein auftraggeber oder mehrere, is man auf jeden fall rentenversicherungspflichtig…logisch

ab 2007 is man auch als selbstständiger dazu verpflichtet sich krankenversichern zu lassen, sei es nun privat oder gesetzlich…beitragshöhe richten sich nach einkommen, welches man jährlich in form der einkommensteuerbescheide belegen muss (so wars zumindest bei mir in der AOK)

demnach kann es sein, je nachdem ob eigenverschuldet oder nich, dass man bei erneutem eintritt in eine GKV die zeiträume in denen man nich versichert war, mind, ab 2007 nachzahlen muss, was bei mir damals, wäre ich an deiner stelle rund 13000,00€ gewesen wären…is es ohne eigenverschulden so gewesen, was ich mir bei dir mit dem verdienst nich vorstellen kann, kann man die KK bitten die nachzahlung zu stunden oder ganz zu erlassen…aber wie gesagt kanns mir bei dir nich vorstellen

warst du die 10jahre über nie krank? wie hast du arztbesuche usw bezahlt? wäre was passiert wie zb ein unfall oder so, hättest du echt in der sch**** gesessen, weil du kh-aufenthalte, behandlungen etc alles selber zahlen hättest müssen…
und wenn de dafür kein geld gehabt hättest, hätte sich das KH das auch gerichtl. einklagen können bishin zur ablegung der eidesstaatl. versicherung usw…und das is bei weitem schlimmer als sich zu versichern

Guten Morgen,

ich kann ihnen leider nicht weiterhelfen, da die Frage nicht in mein Fachgebiet fällt.

MfG
Thomas H.

Hallo,
leider ist es so, das Gesetz ist neu und leider wird es
auch sehr scharf geprüft. Du wirst also nachzahlen
müssen.
Wie hoch der Satz ist kann ich leider nicht sagen. Ich
gehe aber einmal davon aus das das bei rund 1000€ netto,
ca 200€ sind (freiwillig Pflichtversichert) Da sollte
man sich eher mal mit der KV in Verbindung setzen
LG
Claudia Schmidt

monatlicher Beitrag ca. 160 Euro mal die Monate wo man nicht Versichert war, Zinsen dazu und dann hat man die gesamtsumme.

Ja wirklich ein teurer Spass den sich unsere Politiker ausgedacht haben.

Aber jetzt wieder ernst, am besten zu einen Fachman gehen (z.B. Rechtsanwalt) um Informationen zu erhalten wie man den Betrag vielleicht senken kann.

Dies ist leider genau so, der Gesetzgeber verpflichtet jeden Bürger zur Krankenversicherung und hat auch geregelt, dass dies auch rückwirkend nach Feststellung zwingend durchgeführt werden muß. Die Beiträge richten sich nach den Einkünften in dieser Zeit, ca. 14,9 % müssen gezahlt werden. Kann aber auch gestundet und als Ratenzahlung erfolgen.

Wende dich schnellstens an deinen Steuerberater oder Lohnsteuerverein…Grundsätzlich musst du nachbezahlen,da dein ganzes „Einkommen“ die Bemessungsgrundlage für deinen Krankenkassenbeitrag stellt…