wie warst du denn vor der selbstständigkeit versichert? gesetzlich oder privat?
privat
„Ab 1. Januar 2009 gilt auch im Bereich der PKV die Pfl icht,
eine Versicherung abzuschließen. Gleichzeitig wird der
neue Basistarif eingeführt, den alle privaten Krankenversicherungen
anbieten müssen.“
gesetzliche
Muss ich nachzahlen, wenn ich mich später versichere?
Wenn die Verspätung selbst zu verantworten ist, ja. Damit wird die
Solidargemeinschaft vor einer Ausnutzung des Beitrittsrechts geschützt.
Wenn glaubhaft nachgewiesen wird, dass die Verspätung
nicht selbst zu verantworten ist, muss die Krankenkasse die Beiträge
ermäßigen, stunden oder erlassen. Die Kassen sind aufgefordert, bei
sozial Schwachen, insb. Wohnungslosen, i.d.R. Beitragsschulden zu
reduziere bzw. zu erlassen. Bei den Privaten drohen nach dem 1. Januar
2009 Nachzahlungspflichten und Säumniszuschläge
die frage is, warum keine krankenversicherung bestand…1000,00€ sind ja nun nich soooviel…ich hatte damals im durchschnitt das gleiche und musste für die KV und PV monatl. etwa 360€ zahlen…
rentenversicherung is im übrigen genauso…da stellt sich die frage welcher art selbstständigkeit man ausübt…
hat man nur einen auftraggeber und keine eigenen angestellten, so wie ich damals, die nur im auftrag eines verlages auf selbstständiger basis arbeitete und keine angestellten hatte, ist man während der zeit beitragsfrei rentenversichert
hat man aber mehrere auftraggeber zb ne kfz werkstatt wo man ja mehreren kunden hat, is man gesetzlich dazu verpflichtet rentenversicherungsbeiträge zu zahlen…auch wenn man die werkstatt allein hat und keine angestellten besitzt…
hat man eigene angestellte egal ob nur ein auftraggeber oder mehrere, is man auf jeden fall rentenversicherungspflichtig…logisch
ab 2007 is man auch als selbstständiger dazu verpflichtet sich krankenversichern zu lassen, sei es nun privat oder gesetzlich…beitragshöhe richten sich nach einkommen, welches man jährlich in form der einkommensteuerbescheide belegen muss (so wars zumindest bei mir in der AOK)
demnach kann es sein, je nachdem ob eigenverschuldet oder nich, dass man bei erneutem eintritt in eine GKV die zeiträume in denen man nich versichert war, mind, ab 2007 nachzahlen muss, was bei mir damals, wäre ich an deiner stelle rund 13000,00€ gewesen wären…is es ohne eigenverschulden so gewesen, was ich mir bei dir mit dem verdienst nich vorstellen kann, kann man die KK bitten die nachzahlung zu stunden oder ganz zu erlassen…aber wie gesagt kanns mir bei dir nich vorstellen
warst du die 10jahre über nie krank? wie hast du arztbesuche usw bezahlt? wäre was passiert wie zb ein unfall oder so, hättest du echt in der sch**** gesessen, weil du kh-aufenthalte, behandlungen etc alles selber zahlen hättest müssen…
und wenn de dafür kein geld gehabt hättest, hätte sich das KH das auch gerichtl. einklagen können bishin zur ablegung der eidesstaatl. versicherung usw…und das is bei weitem schlimmer als sich zu versichern