Mein Mann hat heute von seiner Krankenkasse eine Forderung von 181,65 EURO erhalten, welche die DAK aus seiner kleinen Firmenrente (205,27 EURO) haben möchte. Er erhält eine normale Rente von 1342,11 EURO und bezahlt dafür schon 106,02 € KV plus 29,53 € PV.
Da die Rentenverrechnungsstelle des AG keine KV/PV-Abzüge machte gehe ich davon aus, dass ich vor der Anpassung am 28.März 2011 (zum 1.1.2011 bei vorher 7,50 EURO weniger, also bisher 197,77 € )unter einer Minimalzusatzrentengrenze lag. Das gab mir die DAK damals auch schriftlich.
Meine Fragen:
Darf die DAK diese Minizusatzrente weiter schmälern?
Darf die DAK rückwirkend zum 1.1.2011 den Betrag von 181,65 € verlangen und beim AG einziehen?
Gibt es dazu rechtliche Vorgaben?
Abrechnungen erhielt ich seit 2011 keine mehr, da auf EDV umgestellt wurde,lediglich knapp über 200 € wurden auf mein Konto überwiesen. Eigenartigerweise erhielt ich vor einigen Wochen schon mal ein DAK-Begehren. Ich solle eine Einzugsermächtigung erteilen über einen mtl. Abzug von etwa 11€ für einen Abfindungsbetrag aus dem Jahre 2006, den ich beim Ausscheiden aus der Firma erhielt und bei dem mir damals die DAK schriftlich gab, dass hier die Beitragsgrenze nicht erreicht ist. Ist das ein Bumerang dafür, dass ich der DAK das damalige Schriftstück ihres Hauses zusandte und Ihnen dadurch die Nichtrechtmässigkeit ihres Begehrens vor Augen führte?
Wo liegen denn die Beitragsgrenzen?
Ich bitte um Hilfe, gerne auch mit Nennung, wo ich mich weiter informieren kann.
So hoch ist die Rente nicht und da schmerzt jeder Euro.
Ich bedanke mich schon mal im Vorhinein,
Luci