Krankenkassenabzug aus Firmenrente?

Mein Mann hat heute von seiner Krankenkasse eine Forderung von 181,65 EURO erhalten, welche die DAK aus seiner kleinen Firmenrente (205,27 EURO) haben möchte. Er erhält eine normale Rente von 1342,11 EURO und bezahlt dafür schon 106,02 € KV plus 29,53 € PV.

Da die Rentenverrechnungsstelle des AG keine KV/PV-Abzüge machte gehe ich davon aus, dass ich vor der Anpassung am 28.März 2011 (zum 1.1.2011 bei vorher 7,50 EURO weniger, also bisher 197,77 € )unter einer Minimalzusatzrentengrenze lag. Das gab mir die DAK damals auch schriftlich.

Meine Fragen:
Darf die DAK diese Minizusatzrente weiter schmälern?
Darf die DAK rückwirkend zum 1.1.2011 den Betrag von 181,65 € verlangen und beim AG einziehen?
Gibt es dazu rechtliche Vorgaben?

Abrechnungen erhielt ich seit 2011 keine mehr, da auf EDV umgestellt wurde,lediglich knapp über 200 € wurden auf mein Konto überwiesen. Eigenartigerweise erhielt ich vor einigen Wochen schon mal ein DAK-Begehren. Ich solle eine Einzugsermächtigung erteilen über einen mtl. Abzug von etwa 11€ für einen Abfindungsbetrag aus dem Jahre 2006, den ich beim Ausscheiden aus der Firma erhielt und bei dem mir damals die DAK schriftlich gab, dass hier die Beitragsgrenze nicht erreicht ist. Ist das ein Bumerang dafür, dass ich der DAK das damalige Schriftstück ihres Hauses zusandte und Ihnen dadurch die Nichtrechtmässigkeit ihres Begehrens vor Augen führte?

Wo liegen denn die Beitragsgrenzen?

Ich bitte um Hilfe, gerne auch mit Nennung, wo ich mich weiter informieren kann.
So hoch ist die Rente nicht und da schmerzt jeder Euro.

Ich bedanke mich schon mal im Vorhinein,
Luci

Grundsätzlich besteht die Beitragsberechtigung aus der Rente zu Recht und kann auch rückwirkend geltend gemacht werden.

Dass jetzt Forderungen aus einer Abfindung von 2006 kommen, wundert aber sehr. Als erstes würde ich mir das von der Kasse erklären lassen.

Geht es nun um den Frager oder seinen/ihren Ehemann ?

Hallo,
das mit der Beitragspflicht auf Betriebsrenten hat BARMER ja schon ausreichend beschrieben.
Was die 11,00 € Nachforderung aus 2006 betrifft, das verstehe ich auch nicht -schon deshalb nicht, weil nicht so klar erkenntlich ist, ob es sich um einen einmaligen Betrag von 11,00 € handelt oder um eine monatliche Nachforderung und zum anderen, weil Beträge aus dem Jahre 2006 ohnehin am 31.12.2010 verjährt sind.
Wie hier wahrscheinlich jeder weiß - ich bin bei deiner Kasse
seit mehr als 43 Jahren beschäftigt - wenn du willst, kann ich mal schauen, aber nur schauen - melde dich per PN. (aber nur, wenn du willst).
Gruss
Czauderna

Danke für das Angebot.

Es handelte sich in der Tat um eine in dieser Woche gestellte Forderung aus 2006 mit mtl. 11 €, Einzugsermächtigung anbei.

Vielleicht habe ich zu patzig geantwortet, da mir bereits 2006 geschrieben wurde, dass diese Lebensversicherungsabfindung vom Arbeitgeber unter irgend eine Grenze falle. Kann es sein, dass das die Retourkutsche auf das Schreiben ist, oder geht es der DAK so schlecht, dass sie mit solchen Forderungen nun an die Rentner geht?

Ich würde gerne mehr schildern, denn es gibt viele Ungereimtheiten. Schreibe mir bitte unter [email protected].

Danke, Luci