krankenkassenbeiträge

hallo.

ich habe eine frage. (achtung ist wieder mal etwas mehr zum lesen)

frau a. lebt mit ihren kindern und ihrem lebenspartner zusammen. frau a. verdient monatlich ca. 250 euro und ist zusammen mit ihren kindern über die arge krankenversichert. die kinder erhalten vom kindesvater unterhalt und da dieser so hoch ist, bekommen die kinder kein alg2. ihr partner verdient ca. 530 euro netto und ist über den arbeitgeber versichert. frau a. hat auf wunsch der arge wohngeld beantragt. was nun gewährt wurde. die familie erhält nun monatlich 199,00 euro wohngeld. die arge hat nun familie a. aus dem leistungsbezug gestrichen, da diese nun keinen anspruch mehr auf alg2 mehr hat. die arge sagte das sich frau a. nun selbst freiwillig gesetzlich krankenversichern muss. frau a. hat bei ihrer krankenkasse angerufen und man hat ihr mitgeteilt das die kosten der versicherung monatlich 136,50 euro sind. die arge sagt sie will nun prüfen ob sie frau a. einen teil der krankenkassenbeiträge beisteuern müssen. sollte frau a. alles selbst zahlen müssen, so könne sie ja (tipp vom sachbearbeiter) ihren lebensgefährten heiraten, dann wäre sie versichert. man solle es als einen wink des schicksals ansehen.

meine frage. fällt frau a. wieder in den leistungsbezug wenn sie die krankenkasse teilweise oder sogar ganz bezahlen muss? wo kann sich frau a. informieren ob dies alles richtig ist, was die arge ihr mitteilt. ein beratungsgespräch bei einem anwalt kann sie sich nicht leisten und heiraten möchte sie eigentlich nicht mehr. schon gar nicht unter solchen vorraussetzungen.

danke für eure antworten.

Hallo,

ich würde empfehlen, zunächst den Bedarf nachzurechnen, bzw. im Bescheid zu schauen, ob auch die Absetzbeträge korrekt vom Bruttolohn abgezogen wurden. Zudem sollte geprüft werden, ob das Wohngeld und das Kindergeld richtig berechnet wurde. Da werden oft Fehler gemacht. Der Bedarf, bzw. der Überhang muss einzeln für jedes Kind berechnet werden.

Der Bedarf der Kinder wäre je 1/4 der Miete + der Regelsatz. Als Einkommen muss davon der Unterhalt, das WoG (pro Kind nicht gesamt) und das KiG abgezogen werden. Was dann übrig bleibt, wird der Mutter als weiteres EK angerechnet.

Bspl. Kind A 17 J. Miete 100 € + 287 Regelsatz = 387 €.
184 € KiG + 200 € Unterhalt + 100 WoG = 484 € - 387 € = 97 € Bedarfsüberdeckung, die der Mutter als EK angerechnet werden. Hat das Kind eigene Versicherungen (Mofa o.ä.) muss auch vom minderjährigen Kind die 30 € Vers. Pausch abgezogen werden, dann wären es nur 67 € EK für die Mutter.

Die Berechnungen sind recht kompliziert: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-A…

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-A…
Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung des Partners oder anderer Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft können vom Einkommen des erwerbstätigen Hilfebedürftigen in der Bedarfsgemeinschaft abgesetzt werden. Im Übrigen gilt Rz. 11.71.

Wäre zu klären, ob die freiwillige Vers. als Private Vers. gewertet wird. Das weiß ich leider nicht.

Eine weitere Möglichkeit wäre vielleicht folgendes. Leider ist mir nicht klar, ob die 250 € der Frau brutto oder netto sind, bzw. es ein 400 € Job ist.
http://www.400-euro.de/400/versicherung.html
wenn die Arbeitszeit geringfügig erhöht wird, so daß der Lohn z.B. bei 410 Euro liegt, gilt die Gleitzone mit ermäßigten Beiträgen. Die Arbeitnehmerin hätte dann SV-Abzüge von nur etwa 40 Euro, also ein Nettoeinkommen von 370 Euro und damit nur 30 Euro weniger als vorher. Steuer fällt in Lohnsteuerklasse I oder II nicht an. Aber sie ist dann in allen Zweigen sozialversichert.

TM

http://www.400-euro.de/400/versicherung.html

hallo und vielen dank für die antwort.

die frau hat einen 400 euro-job, kommt aber nie auf die 400 euro, da sie nur auf stundenbasis abgerechnet wird.

gruß t.

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