Krankenkassenbeiträge

Hallo,

nehmen wir mal folgenden Fall an: ein Arbeitnehmer (Angestellter) verdient knapp über der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung. Er möchte sich weiter gesetzlich weiterversichern. Aber: der Arbeitgeber zahlt jetzt nicht mehr die 50% des Beitrags sondern nur eine „Unterstützung“ in Höhe von 50€.
Das Problem: dadurch, dass der Mann die Beiträge selber abführen muss verdient er zwar 300€ mehr im Monat netto, aber nach Abzug der Krankenkassenbeiträge sind es 300€ weniger!

Ich weiss, dass ein Arbeitgeber die Wahl hat ob er nur einen Zuschuss zahlen will oder es handhaben will wie mit einem Angestellten unter der Beitragsbemessungsgrenze.

Aber: gibt es keine Mindestgrenze für den Zuschuss? Es kann ja nicht sein, dass man nur weil man knapp über der Beitragsbemessungsgrenze liegt wesentlich weniger verdient (damit ironischerweise sogar wenn man es mit dem Jahresbrutto verrechnet weniger als die Beitragsbemessungsgrenze).

Was kann man tun wenn man nicht in die private will weil der Job noch nicht sicher ist?

Danke im voraus.
Grüße
Jessica

O.T.

Hallo,

nehmen wir mal folgenden Fall an: ein Arbeitnehmer
(Angestellter) verdient knapp über der
Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung.

Du meinst vermutlich die Versicherungspflichtgrenze, nicht die Beitragsbemessungsgrenze.

Gruß, Niels

Hallo,

dazu § 257 SGB V.

„(1) 1 Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beschäftigte, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber als Beitragszuschuss die Hälfte des Beitrags, der bei Anwendung des um 0,9 Beitragssatzpunkte verminderten allgemeinen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen wäre“

da verstehe ich die 50,00 € Geschichte nicht.
Gruss
Czauderna

Hallo,

danke für den Paragraphen. Dann versteh ich das auch nicht. Vielleicht hat in dem Fall ja die Verwaltung des Arbeitgebers Mist gebaut.

Grüße
Jessica