Krankenkassenbeiträge absetzen- GKV vs PKV

Hallo!

Ich bin neu hier und hoffentlich an der richtigen Stelle!Smilie
Seit ca. 6 Jahren bin ich Beamtin (Quereinsteigerin) mit Beihilfeanspruch (50 %) , habe mich jedoch nicht privat versichert. Zum einen fühl ich mich in der GKV nicht schlecht aufgehoben und mag mich einfach nicht „ausliefern“. Ich zahl jedoch monatlich um die 420 Euros, was mir schon einen kleinen Nebenjob beschert hat (wo ich wiederum noch Pflegeversicherung zahle).
Nächstes Jahr werden die Beiträge ja wieder angehoben, was zu noch mehr Euronen führen wird. Nun kann man ja bald die Beiträge von 2010 absetzen. Was bedeutet dies etwa in meinem Fall, kann mir jemand helfen.

Wenn ich etwa 5000 Euro pro Jahr als freiwillig Versicherte ohne AG-Zuschuss bezahle oder etwa (nur) 3000 in eine PKV! Macht das denn viel aus bei der Lohnsteuer-Rückerstattung?

Danke schon mal für die Antwort(en)!

K.

Diesbzüglich wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater. Mein Hauptgebiet in der PKV liegt im Bereich der Risikoanalyse und Beurteilung von Gesundheitsrisiken, sowie der Beratung, um den richtigen Tarif für die Bedürfnisse des Interessenten zu finden. Sorry, in Ihrem Bereich, werde ich keine Aussage treffen.

Hallo,

zunächst einmal können Sie nicht die kompletten Beiträge der PKV ansetzen, sondern nur den Teil, der den GKV Leistungen entspricht. Die genaue Summe erfahren Sie im Rahmen der Beratung.

Wie sich der Unterschied auswirkt, können Sie anhand einer Einkommensteuertabelle oder eines Rechners ermitteln. Zum Beispiel hier (nicht meine Seite, daher ohne Gewähr!)http://www.steuertipps.de/templates/ssb_content/extr…

Was spricht denn aus Ihrer Sicht für die GKV? Vielleicht haben Sie bisher noch nicht die Vorteile der PKV ausreichend erklärt bekommen!?

Beste Grüße

Thomas Kliem

Um es kurz und knackig zu machen: Ist eine Grundsatzentscheidung.

Die private KV kann Leistungstechnisch die bessere Alternative sein, wenn Du die richtige Gesellschaft und den guten Tarif erwischst.

Aber eine Entscheidung darüber zu treffen aufgrund der Einkommenssteuersituation ist schlecht. Sowohl die steuerliche Seite, als auch dein eigener Stand kann sich ändern (Schwangerschaft, andere Stelle mit höherer Besoldung) und dann ist diese Entscheidungsgrundlage hinfällig!

Also gut prüfen und dann entscheiden!

Viele Grüße

Michael Zieren

Tut mir leid - ich bin kein Steuerfachmann.

Grüße

Stefan Koziol
Versicherungsmakler

Das Bürgerentlastungsgesetz ist schon toll (100% der Gesetzlichen Leistungen, also auch in der PKV!!! sind steuerlich abesetzbar).

Im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen kannst du dann den Rest der Beiträge ggf. steurlich absetzen.

Die Leistungen in der PKV sind besser…blabla…

Du bekommst aber auch Beiträge zurück, solltest du keine Leistungen aus deiner PKV zurück.

Günstiger ist die PKV in deinem Fall auf jeden Fall.

Wenn du magst rechne ich dir gern einen Tarf aus.

Das Bürgerentlastungsgesetz ist schon toll (100% der

Gesetzlichen Leistungen, also auch in der PKV!!! sind
steuerlich abesetzbar).

Im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen kannst du dann den Rest der
Beiträge ggf. steurlich absetzen.

Die Leistungen in der PKV sind besser…blabla…

Du bekommst aber auch Beiträge zurück, solltest du keine
Leistungen aus deiner PKV zurück.

Günstiger ist die PKV in deinem Fall auf jeden Fall.

Wenn du magst rechne ich dir gern einen Tarf aus.

Vielen Dank für die Antwort! Wobei ich es immer noch nicht ganz verstehe :wink:

Viele Grüße,
K.

Hallo,

ganz schwierig zu beantworten ohne Ihre pers. Einkommensverhältnisse im Detail zu kennen. Deshalb die Empfehlung sich an einen Steuerberater zu wenden oder Lohnsteuerhilfeverein.

Grundsätzlich gilt m.E. noch immer: privat versichert ist günstiger und ganz sicher „besser“ (näheres will ich nicht schriftlich darlegen ). Und „ausgeliefert“ ist man auch nicht mehr, da eine Wechselmöglichkeit besteht unter Mitnahme der sog. Altersrückstellungen.

Z.B. bin ich auch ( OAR in Pension, verh. ) pr. versichert mit all den „wirklichen Vorteilen“ eines pr. Versicherten die man nur dann zu schätzen weiß, wenn man öfter ärztliche Hilfe braucht. Dazu zahle ich bei der DBV/APK einen Gesamtbetrag mit Ehefrau von mtl. rd. 390 Euro incl.Zusatzvers. wie Kur usw. und incl. Pflegev… Diese Beiträge kann ich voll steuerlich berücksichtigen. Dies geht aber auch ab dem nächsten Jahr bei den GKV Beiträgen. Und die frühere Befürchtung, dass man mit Pensionsbeginn mit hohen Beiträgen und weiteren Erhöhungen rechnen muss ist m.E. vom Tisch, seit es die sog. Altersrückstellungen der pr. Vers. gibt. Diese werden „aktiv“ mit Beginn der Pension und damit mtl. reduzierten Beiträgen. Auch erhöht sich der % Anteil der Beihilfe ab dem Pensionsbeginn und damit erfolgt eine autom. Verringerung der PKV Beiträge. Zsl. wird der sog. Altersrückst. Beitrag ab dem 60 Lebensj. nicht mehr erhoben. In der aktiven Zeit habe ich mtl. rd. 600 Euro Beiträge gezahlt. Nun noch knapp 400. Bei einer freiwilligen Vers. läge der Beitrag auch nicht niedriger, zumal ich dann auch noch Miet- und Zinseinnahmen als Einkommen der GKV zur Beitragberechnung mitteilen müsste.

Aber das muss ja Jeder/Jede selbst entscheiden, was einem besser gefällt.

MfG
E.G.

Hallo Karuselli,
leider kann ich in dieser Sache nicht so recht mit meinen gewonnenen Kompetenzen helfen. Es ist auf jeden Fall so, dass die Beiträge zur KV voll absetzbar sind, also die Steuer für diese Beiträge zurückbezahlt werden.
Ich weiß aber, dass ein Steuerberater Dir genau Auskunft geben kann.
Du solltest also ein Forum dieses Wissensgebietes wählen, dann bist Du richtig :smile:.

Liebe Grüße
Hans-Günter

Konsultieren Sie dazu einfach Ihren Steuerberater, dieser kann eine genaue Berechnung durchführen.

Gruß