Krankenkassenbeiträge auf Kapitalabfindung der RV

Ich habe seit 1998 eine private Rentenversicherung als Direktversicherung über meinen Arbeitgeber.
Nun habe ich gehört, dass seit 2004 eine spätere Kapitalabfindung (anstelle einer Rente)aus dieser Versicherung voll krankenkassenbeitragspflichig ist.
Da ab 2008 auch die Sozialabgabenfreihet der Beiträge fällt, frage ich mich, ob ich diese Versicherung überhaupt noch sinnvoll ist.
Es bleibt nur der Vorteil einer Direktversicherung der 20%igen Pauschalversteuerung der Beiträge übrig und den finde ich nicht sehr groß.
Durch den Krankenkassenbeitrag auf die Kapitalabfindung wird die Rendite dieser Geschichte meiner Meinung nach so schlecht, dass ich mit einem Sparvertrag bei der Bank besser fahre.
Gut,ich kann mir natürlich eine Rente auzahlen lassen (hatte ich eigentlich nicht vor) und wenn ich 100 Jahre alt werde ist das bestimmt lukrativ.
Ein anderer Vorteil wäre vielleicht noch, dass es sich ja um einen Vertrag von vor 2004 handelt und die Kapitalabfindung dadurch steuerfrei wäre.

Ich bin sehr unentschlossen, ob das durch die Krankenkassenbeiträge nun noch das Richtige ist.
Freue mich über Eure Meinungen zum Thema.

Grüße,
Tom

Ich bin sehr unentschlossen, ob das durch die
Krankenkassenbeiträge nun noch das Richtige ist.

Einen Baustein der eigenen Altersvorsorge in Frage zu stellen, nur weil darauf Abgaben zu leisten sind, halte ich für eine Überreaktion.

Wichtig ist doch, wie Deine Altersvorsorge insgesamt aussieht. Ist sie auch ohne diese Direktversicherung ausreichend, dann kann man diesen Vertrag rein unter Rendite-Gesichtspunkten betrachten. Ist die Direktversicherung integraler Bestandteil Deiner Altersvorsorge, dann kannst Du auf sie gar nicht verzichten, egal ob nun KV-Beiträge zu entrichten sind oder nicht. Außerdem weißt Du ja überhaupt nicht, wie die Regeln sind, wenn Du diese Versicherung ausgezahlt bekommst. Wenn Du z.B. bis dahin privat krankenversichert bist, werden keine Beiträge auf die Direktversicherung fällig. Solltest Du als freiwillig gesetzlich Versicherter in Rente gehen, werden KV-Beiträge von allen Einkünften fällig, also z.B. auch von Kapitalerträgen und Mieteinnahmen.

Ich habe seit 1998 eine private Rentenversicherung als
Direktversicherung über meinen Arbeitgeber.
Nun habe ich gehört, dass seit 2004 eine spätere
Kapitalabfindung (anstelle einer Rente)aus dieser Versicherung
voll krankenkassenbeitragspflichig ist.

Stimmt, aber wusstest du, dass die Kapitalabfindung vorher auch schon mit dem halben Beitragssatz belegt war? Das hat Dir der Berater damals hoffentlich gesagt!?

Da ab 2008 auch die Sozialabgabenfreihet der Beiträge fällt,
frage ich mich, ob ich diese Versicherung überhaupt noch
sinnvoll ist.

Dieser Punkt steht vor den hohen Herren der EU massiv unter Beschuss. Ich gehe davon aus, dass diese Regelung weiter bestehen bleibt, da die zuständigen Gerichten in ähnlichen Fällen so entschieden haben.

Es bleibt nur der Vorteil einer Direktversicherung der 20%igen
Pauschalversteuerung der Beiträge übrig und den finde ich
nicht sehr groß.

Nun ja, 20% Steuerersparnis zzgl. Wertentwicklung der Anlage abzgl. 14% GKV-Beiträge macht immer noch 6% zzgl. Wertentwicklung der Anlage. So schlecht ist das nicht.

Gut,ich kann mir natürlich eine Rente auzahlen lassen (hatte
ich eigentlich nicht vor) und wenn ich 100 Jahre alt werde
ist das bestimmt lukrativ.

Das ist schon deutlich früher lukrativ, vor allem wenn du einen der seltenen Anbieter hast, der den Rentenfaktor garantiert.

Ein anderer Vorteil wäre vielleicht noch, dass es sich ja um
einen Vertrag von vor 2004 handelt und die Kapitalabfindung
dadurch steuerfrei wäre.

Allerdings ist es ja nicht so, dass die Rente steuerfrei wäre :wink:

Ich bin sehr unentschlossen, ob das durch die
Krankenkassenbeiträge nun noch das Richtige ist.
Freue mich über Eure Meinungen zum Thema.

Grüße,
Tom

Wie mein Vorredner schon gesagt hat: Wenn sich eine PKV aus Deiner Sicht und Deiner Situation lohnt, umgehst du nach heutigem Recht(!) die KV-Beiträge auf die Ablaufleistung.

Frank Wilke

Ich habe seit 1998 eine private Rentenversicherung als
Direktversicherung über meinen Arbeitgeber.
Nun habe ich gehört, dass seit 2004 eine spätere
Kapitalabfindung (anstelle einer Rente)aus dieser Versicherung
voll krankenkassenbeitragspflichig ist.

Stimmt, aber wusstest du, dass die Kapitalabfindung vorher
auch schon mit dem halben Beitragssatz belegt war? Das hat Dir
der Berater damals hoffentlich gesagt!?

Dem muß ich widersprechen. Kapitalabfindungen aus Direktversicherungen egal ob Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberfinanziert waren bis zum 31.12.2003 nicht Krankenversicherungspflichtig.

Die hälftige Regel war nur bei laufenden Pensionrenten. Es gab auch bis Anfang 2004 kein System bei dem die Krankenversicherer hätten etwas von einer Kapitlabfindung erfahren können. Übrigens dieses System gibt es bis heute noch nicht und wird es m.E. erst ab Ende 2007 geben, bis dahin wird alles manuell gemacht…

Da ab 2008 auch die Sozialabgabenfreihet der Beiträge fällt,

frage ich mich, ob ich diese Versicherung überhaupt noch
sinnvoll ist.

einfach mal abwarten - denn beides geht nicht zumal die ag finazierte bav auch über das jahr 2008 sozabgabenbefreit bleibt.

insgesamt hat sich der gesetzgeber ( regierung ) ganz schön verrannt und wird jetzt erst mal diverse urteile abwarten und dann versuchen struktur in chaos der bav zu bringen. es spricht vieles dafür, dass es bei der sozabgabenfreiheit auch über 2008 hinaus bleibt.

im übrigen braucht der privat versicherte keine abgaben abführen.

und last but not least …wir heissen alle nicht nostradamus und reden über zeiträume von 20 bis 30 in die zukunft.

wenn ich 1975 gesagt hätte, das 1990 die mauer gefallen ist und 2005 deutsche soldaten am hindukusch stehen und der deutsche staat pleite ist …hm denke mal da wären die netten herren in weiss gekommen…

grüße

andreas

Dem muß ich widersprechen. Kapitalabfindungen aus
Direktversicherungen egal ob Arbeitnehmer- oder
Arbeitgeberfinanziert waren bis zum 31.12.2003 nicht
Krankenversicherungspflichtig.

Ich wusste, dass ich das irgendwann doch mal wieder durcheinander bringe. Danke für die Korrektur!!!

Die hälftige Regel war nur bei laufenden Pensionrenten. Es gab
auch bis Anfang 2004 kein System bei dem die
Krankenversicherer hätten etwas von einer Kapitlabfindung
erfahren können. Übrigens dieses System gibt es bis heute noch
nicht und wird es m.E. erst ab Ende 2007 geben, bis dahin wird
alles manuell gemacht…

Ist es nicht so, dass die Lebensversicherer automatisiert Mitteilungen an die Krankenkassen schicken?

Frank Wilke

Ist es nicht so, dass die Lebensversicherer automatisiert
Mitteilungen an die Krankenkassen schicken?

in der Regel nicht. mag sein das es der ein oder andere versicherer so hält.
eine verpflichtung dazu besteht ( noch ) nicht und insofern machen sich die vr keine unnötige verwaltungsarbeit.

grüße

andreas

Hallo,
so ganz sicher bin mir da nicht, aber ich glaube, dass bei Kapitalisierung von Direktversicherungen die Kassen von der
Zahlung in Kenntnis gesetzt werden m ü s s e n.
Wir erhalten jedenfalls von allen bekannten Versicherern diese
Mitteilungen.
Gruss
Czauderna

Das war mir auch so in Erinnerung, stand glaub ich in der Capital oder im Spiegel mit dem Titel „Auch Tote zahlen“. Ausgabe kann ich nur raten. Aber das Archiv dort müsste es hergeben.

Frank Wilke

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Hallo,
so ganz sicher bin mir da nicht, aber ich glaube, dass bei
Kapitalisierung von Direktversicherungen die Kassen von der
Zahlung in Kenntnis gesetzt werden m ü s s e n.
Wir erhalten jedenfalls von allen bekannten Versicherern
diese
Mitteilungen.
Gruss
Czauderna

Das war mir auch so in Erinnerung, stand glaub ich in der
Capital oder im Spiegel mit dem Titel „Auch Tote zahlen“.
Ausgabe kann ich nur raten. Aber das Archiv dort müsste es
hergeben.

stimmt ihr habt recht - war auf einem anderen danpfer …wenn der vn meldet das er pkv versichert ist - prüft dies keiner nach.

danke für die berichtigung.

grüße

andreas

Frank Wilke

Also ich bin mir aus der Praxis 100% sicher das kein Versicherer vor dem 31.12.2003 eine Meldung bei einer Kapitalleistung aus einer Direktversicherung an die Krankenkasse gemacht hat. Woher sollte der Lebensversicherer wissen bei welcher Krankenkasse er das machen sollte. Und wo sollte diese Meldepflicht den rechtlich verankert sein??? Nur für laufende Renten galt das schon lange.

Erst seit dem 01.01.2004 müssen diese Meldungen gemacht werden, und dies gilt für alle Direktversicherungen egal wann abgeschlossen (Änderung durch das GMG im SGB V wenn ich nicht irre). Die Meldung muß bei Ablauf und Tod gemacht werden, da auch der Hinterbliebene Beiträge zahlen muß den die Todesfallleistung wird auch als Leistung aus bav betrachtet. Bei vorzeitiger Kündigung, sofern möglich, halten es die Versicherer sehr unterschiedlich. Der eine sieht dies als Leistung einer bav an der andere nicht.

Richtig ist auch das der Lebensversicherer nicht überprüfen kann ob jemand privat versichert ist und er den Angaben des Kunden glauben muß. In sollchen Fällen gibt es noch keinerlei Meldungen irgendwo.

Habe auch letzte Woche gelesen das eine der letzen Sammelklagen zu dem Thema wahrscheinlich im November entschieden wird.

Gruß Sven