krankenkassenbeiträge auf todesfallleistung

ich habe durch tod meiner frau ihre lebensversicherung ausbezahlt bekommen. nun möchte die krankenkasse das ich davon krankenkassenbeitrage zahlen soll.ist das rechtens?

Hallo,

wenn Sie freiwilliges Mitglied sind, ist dies rechtens, da alle Einnahmen zum Lebensunterhalt bei der Beitragsberechnung berücksichtigt werden. Es handelt sich dabei um eine Einmalzahlung, die für 12 Monate berücksichtigt wird.

Bei einer Kapitallebensversicherung liegen die Dinge ein bisschan anders, wenn der Arbeitgeber mit an der Zahlung beteiligt. Falls Sie hierzu noch etwas wissen möchten, sagen Sie einfach Bescheid. Dafür müsste ich aber auch wissen, wie Sie derzeit versichert sind.

Viele Grüße

N.H.

Hallo,

es kommt darauf an, wie Sie versichert sind… als freiwilliges Mitglied unter Umständen ja, wenn diese Versicherung als monatliche Rente ausgezahlt wird. Als pflichtversichertes Mitglied nicht…

Mfg

Matthias

ich habe durch tod meiner frau ihre lebensversicherung
ausbezahlt bekommen. nun möchte die krankenkasse das ich davon
krankenkassenbeitrage zahlen soll.ist das rechtens?

Hallo, ralf12345,

ich denke, es handelt sich nicht um eine private Lebensversciherung, denn die ist nach 15 Jahren Steuer/Beitragsfrei. Es handelt sich demnach um eine betriebliche Lebensversicherung.
Dazu rate ich unter: www.finanztip.de/tip/finanzen/betriebsrente-g, nachzusehen.
Alles Gute- Schaddie

hallo schaddie,
danke für die schnelle antwort,auch wenn das was da zu lesen ist nicht meinen erwartungen entspricht.
gruss ralf 12345

Bitte,dazu müßte ich,Bitte wissen,sind Sie freiwilliges Mitglied der betreffenden Krankenkasse?,

Mfg
Reimund Goldbach

ich habe durch tod meiner frau ihre lebensversicherung
ausbezahlt bekommen. nun möchte die krankenkasse das ich davon
krankenkassenbeitrage zahlen soll.ist das rechtens?

Hallo,

ererbtes Geld ist beitragsfrei, lediglich das Einkommen daraus (also Zinseinnahmen) sind in der freiwilligen Versicherung zu verbeitragen, in der Pflichversicherung nicht. Auch die Auszahlung einer privat geleisteten Lebensversicherung ist beitragsfrei.

Beitragspflichtig wird eine Lebensversicherung erst dann, wenn es eigentlich eine Direktversicherung war, das heißt ein früherer Arbeitgeber der Versicherungsnehmer war und auch die Beiträge eingezahlt hat, damit man später eine betriebliche Altersvorsorge hat.

Genau kann ichs erst beurteilen, wenn ich genaueres wüsste, also wie der Versicherungsstatus ist (freiwillig/pflichtig),wer Versicherungsnehmer der Lebensversicherung war und wer Beitragszahler war.

LG

Feffi Kunterbunt

Ja, das ist rechtens… und leider gesetzlich auch vorgeschrieben.

Gruß, Christian

Wie sind Sie versichert? privat oder gesetzlich? wenn gesetzlich: pflichtversichert oder freiwillig? Ohne diese Information kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen.

ich habe durch tod meiner frau ihre lebensversicherung
ausbezahlt bekommen. nun möchte die krankenkasse das ich davon
krankenkassenbeitrage zahlen soll.ist das rechtens?

Hallo,

meiner Meinung nach ist das wohl korrekt, freiwillige Versicherte zahlen Beiträge aus allen Einkünften und dazu gehört eine Zahlung aus einer Lebensversicherung eben auch. Die Kapitalleistung müsste auf 10 Jahre umgelegt werden.

Grüße

Ralf