Krankenkassenbeiträge bei Tod geglaubtem

Welch Feistheit erlaubt sich der Staat mit der Gesundheitsreform wieder: der Freibrufliche Sohn einer Freundin ist bei einem Bootsausflug auf stürmischer See gefallen und seither verschwunden. Alle meinen, er sei ertrunken, sogar seine Freunde auf See.
Seine Krankenversicherung will jedoch die Weiterzahlung der monatlichen Versicherung von seiner Mutter - da vollmachtberechtigt -, die leider als Reinigungskraft kaum Einkommen hat. Und dann noch 200 Euro monatlich für ihren verschollenen Sohn, mit dem sie seit Jahren schon in den Miesen steht/stand.
Wenn jemand einen Ausweg für meine Freundin kennt, teilen Sie ihn uns bitte mit.
Liebe Grüße von Daniela

Verschollen
Hallo,
ich bin nur Laie in dieser Frage:
meine Vermutung ist, dass eine Todeserklärung nach dem Verschollenheitsgesetz eine mögliche Lösung wäre. Ich würde mich beim Amtsgericht nach den Einzelheiten erkundigen.

Ein anderer möglicher Weg:
Wenn es eine private schriftliche Vollmacht ist, kann man den beteiligten Stellen, die die Vollmacht kennen, mitteilen, dass die Vollmacht nicht (mehr) ausgeübt wird.

Wenn es eine offizielle Betreuung nach dem Betreuungsgesetz (vom Amtsgericht ausgesprochen) ist, ist das Amtsgericht der richtige Ansprechpartner.

Gruß
RHW

Hallo,

bevollmächtigt zu sein, heißt noch lange nicht, dass man auch für die Schulden des anderen einstehen muss.

Solange es sich um eine ganz normale Vertretungsvollmacht (die der Sohn vermutlich aufgrund seiner Ortsabwesenheit erteilt hat) handelt, können die Beiträge nicht von der Mutter gefordert werden.

Also, einfach einen kurzen Brief an die Versicherung schicken und mitteilen, dass man sich nicht für die Beitragsschulden des Sohnes verantwortlich sieht und deswegen keine Zahlung leisten wird.

Viele Grüße
Florian

Welch Feistheit erlaubt sich der Staat mit der Gesundheitsreform wieder:

Was hat diese Schilderung mit der Gesundheitsreform zu tun ?

der Freibrufliche Sohn einer Freundin ist bei einem Bootsausflug auf stürmischer See
gefallen und seither verschwunden.

Wielange ist das her ?

Seine Krankenversicherung will jedoch die Weiterzahlung der monatlichen Versicherung von seiner Mutter

Wenn der Sohn nicht für tot erklärt wurde, ist die Beitragspflicht unvverändert. Nur warum die Mutter der Meinung ist, sie müßte diese bezahlen, erschließt sich mir nicht.