Guten Abend.
Folgende Situation:
Sohn C wohnt bei Mutter A und Lebensgefährte B.
Sohn C ist auf Ausbildungsplatzsuche und so auch gemeldet (beim Amt und Krankenkasse).
Die 3 gelten als Bedarfsgemeinschaft und beziehen ALG II.
Sohn C fällt nun aufgrund seines Alters aus der Familienversicherung.
Krankenkasse schickt einen Brief mit Frageboben, auf dem auch die Kontodaten abgefragt werden, um Beiträge einziehen zu können.
Fragen/n:
Die Krankenkassenbeiträge zahlt ja meines Wissen nach das Jobcenter? Oder muss der Sohn da in Zukunft jetzt selbst für aufkommen?
Falls ersteres: Wird dann noch irgendein anteiliger Betrag vom Konto des Sohnes abgehoben, solang er im Bezug ist, oder gibt es keine Abbuchungen, bis er eine Arbeitsstelle antritt?
Sohn C bekommt nämlich von A und B außer einem „Taschengeld“ nichts von seinem Satz ausbezahlt, der fließt komplett auf ein Sammelkonto in die Aufrechterhaltung des Haushalts und Dinge wie Einkauf, Miete usw., als Entschädigung für das „Auf der Tasche liegen“. (kann man jetzt von halten, was man will.)
Kann also Sohn C beruhigt für später, ohne jetzt Abbuchungen von seinem Privatkonto fürchten zu müssen, seine privaten Kontodaten angeben, oder muss/sollte er das Sammelkonto angeben?
Vielen Dank für Antworten.