Krankenkassenbeiträge für Auslandsrenten

Hi!

Wenn ein Rentner zu seiner BfA Rente in Deutschland eine Rente aus einem anderen EU Land bezieht, darf eine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland, Beiträge auf die ausländische Rente erheben?

Gruß
Siân

Hallo Sian,

ich denke, dass man hier unterscheiden muss:

Ist der Rentner in der deutschen Krankenversicherung pflichtversichert, also Mitglied der Krankenversicherung der Rentner, dürfen keine Beiträge von der ausländischen Rente einbehalten werden. Die EWG-Verordnungen schreiben in diesem Fall vor, dass die Versicherungspflicht nur in einem Staat eintreten kann. In der Regel ist dies der Wohnstaat, wenn dort auch Leistungen bezogen werden. Da dies zutrifft würde in diesem Fall nur eine Versicherungspflicht für die deutsche Rente bestehen.

Ist der Rentner freiwillig bei einer deutschen Krankenkasse versichert, so sind meines Wissens auch Beiträge aus der ausländischen Rente zu bezahlen, da sich die Höhe der freiwilligen Beiträge nach dem Einkommen richtet. Auch die ausländische Rente stellt ein Einkommen dar.

Viele Grüße
Florian

Vielen Dank! OwT
tnx