Guten Tag,
Wenn man einen Nebenjob hat (Steuerklasse 6) werden erneut Krankenkassenbeiträge und Sozialabgaben abgezogen, wenn die Beitragbemessungsgrenzen für Krankenkasse und Sozialversicherung mit dem Verdienst des ersten Jobs bereits überschritten sind und der Maximalbeitrag einbezogen wird?
Hallo,
nach meinem Kenntnisstand ist dies korrekt. Im laufenden Jahr zahlt man für beide Jobs die vollen Beiträge und kann am Jahresende eine Ausgleichsberechnung beantragen. Darin werden die Gesamtverdienste verglichen, hat man über die Bemessungsgrenze Beiträge gezahlt, erhält AN und AG diese anteilig zurück.
Gruß Mario
leider kann ich diese Frage nicht beantworten, damit kenne ich mich nicht aus
Grundsätzlich ist jedes Beschäftigungsverhältnis zunächst einmal bis zur Beitragsbemessungsgrenze beitragspflichtig. Nach Ablauf eines Beschäftigungszeitraumes oder Kalenderjahres besteht die Möglichkeit, eine Erstattung von Überzahlungen zu beantragen. Eine früher von den Arbeitgebern verlangte Abstimmung über die anteilige Höhe der abzuführenden Beiträge im Verhältnis der gezahlten Arbeitsentgelte ist gesetzlich nicht mehr geregelt aber natürlich weiterhin möglich. Voraussetzung: Die Arbeitgeber sind dazu bereit.