Hab einen Minijob von 325 €, mein AG zahlt 15% Krankenkassenbeitrag. Jetzt will die Krankenkasse das ich mich selbst krankenversichern muss, da mein Einkommen höher als 325 € im Monat ist. Hinzu kommt noch Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, das hab ich angeben müssen bei der jährlichen Überprüfung der Krankenkasse bezüglich meiner Einnahmen. Ist das dann nicht doppelt bezahlt 15% AG und ich zahle noch selbst Krankenkassenbeitrag?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
lg. Margarete
das dann nicht doppelt bezahlt 15% AG und ich zahle noch selbst Krankenkassenbeitrag?
Nein, weil der AG Beitrag für den Mini-Jobber eine pauschale Zahlung ist, aus der dem Mini-Jobber keine Ansprüche erwachsen.
ok, Danke hab ich jetzt verstanden. Die Kleinen hängt man, die Grossen lässt man laufen…
stammtischgelaber… (owt)
Die Kleinen hängt man, die
Grossen lässt man laufen…
ja klar. momentan grad für 3,5 jahre.
Die Kleinen hängt man, die
Grossen lässt man laufen…ja klar. momentan grad für 3,5 jahre.
Du irrst. Die Verhaftung ist ausgesetzt.
Hat wohl doch etwas mit dem Vermögen zu tun.
Wohl eher mit Rechtskraft und so…
schon eine frechheit, das man auf einkünfte steuern und abgaben zahlen muss und man nicht der gemeinschaft auf der tasche liegen darf.
was hast das mit kleinen zu tun, wenn man anteilig am einkommen auch krankenversicherung bezahlen muss?
ok, Danke hab ich jetzt verstanden. Die Kleinen hängt man, die Grossen lässt man laufen…
Wie kommst Du daruf ? Das paßt ja hier nun gar nicht.
Hallo,
das sieht zwar so aus, ist es aber tatsächlich nicht.
Es ist erst mal so, dass durch die Addition der Einkünfte die für die Familienversicherung
geltenden Grenze überschritten wird. Dies hat zur Folge, dass man sich selbst versichern muss. Für die Beitragsbemessung der freiwilligen Versicherung wird zunächst die Mindestbeitragsbemessungsgrenze von derzeit ca. 920,00 € angesetzt - da spielt es keine Rolle ob jemand 900,00 € mtl. oder wesentlich weniger Einkommen hat. Als Einkommen wird das Entgelt aus der geringfügigen Beschäftigung für die Krankenversicherung nicht herangezogen weil hier der Arbeitgeber ja schon seine Pauschale zahlt und zweimal darf ein Einkommen nicht mit Krankenkassenbeiträge belegt werden.
Fazi: Auch wenn es so aussieht aber du zahlst für deine Bezüge aus der geringfügigen Beschäftigung kein Einkommen.
Beispiel : 1000,00 € Mieteinnahmen oder Kapitalerträge und 450,00 € geringfügige Beschäftigung - Gesamteinkommen für die Krankenversicherung 1000,00 € , für die
Pflegeversicherung 1450,00 € (Für die Pflegeversicherung zahlt der Arbeitgeber keine Pauschale).
Gruss
Czauderna
Hallo Margarete,
leider hast du nicht verstanden. Die 13%, die dein AG an die Minijobzentrale abführt, gehen in den Gesundheitsfond.
Hast du dir mal überlegt, wieviel es kostet, Familienmitglieder beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenkasse mitzuversichern?
Mal abgesehen davon, bezahlt der Minijobber keinen Anteil zur Krankenversicherung, nur der AG, also der „Große“.
Viele Grüße
Gesine