Liebe Freunde,
ein GmbH-Geschäftsführer gilt bei der gesetzlichen Krankenversicherung als Selbstständiger. Üblicherweise wird mit der GmbH ein Vertrag über eine betriebliche Altersversorgung geschlossen. Nach Erreichen des entsprechenden Alters wird der Krankenkasse gemeldet, dass ab einem konkreten Monat anstelle des GmbH-Gehaltes lediglich die vereinbarte Altersversorgung ausbezahlt wird.
Muss man bis zum Erhalt des Einkommensteuerbescheides (vom Finanzamt) der diesen Sachverhalt berücksichtigt die Krankenkassenbeiträge für das nicht mehr existente Gehalt UND für die betriebliche Altersversorgung zahlen?
Je nach Kalendermonat könnte diese Übergangsfrist bis zu einem Jahr betragen.