Guten Tag,
ich weiß nicht, ob ich hier im richtigen Board bin, aber ich stelle mal hier meine Frage:
Wie errechne ich den Beitrag zur Krankenversicherung?
Vom Gesamt-Netto Umsatz oder abzüglich Betriebskosten? Welche Betriebskosten darf ich abziehen?
Vielleicht kann mir jemand helfen?
Danke schon mal und
Viele Grüße
Marlies
Hallo Marlies,
das gehört ins Brett Existenzgründungen. Aber da es bei den Krankenkassen spezielle Tarife dafür gibt, könntest du dich eigentlich auch direkt an deine Krankenkasse wenden.
Gruß!
Horst
Hallo Marlies,
das gehört ins Brett Existenzgründungen. Aber da es bei den
Krankenkassen spezielle Tarife dafür gibt, könntest du dich
eigentlich auch direkt an deine Krankenkasse wenden.
Hallo Horst,
danke fürs antworten, aber die Kasse rechnet bis jetzt den vollen Netto Umsatz, ohne die Betriebskosten zu berücksichtigen.
Ich denke nicht, das dies richtig ist, deshalb meine Frage.
Sorry, wenn ich im falschen Board bin.
Liebe Grüße
Marlies
Hallo,
zu Beginn der Selbständigkeit wird das einkommen vom Selbständigen geschätzt und der Kasse bekanntgegeben. Die Kasse nimmt dann die
Einstufung vor, wobei die vom gesetzgeber vorgeschriebene
Mindestbemessungsgrenze (Betrag folgt) berücksichtigt wird.
Die Einstufung erfolgt unter Vorbehalt. Nach Vorliegen des Einkommensteuerbescheides für den betreffenden Zeitraum wird dann
die endgültige Einstufung vorgenommen. Die Kasse orientiert sich dann
an dem Betrag der im Bescheid unter Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit
aufgeführt ist - hinzukommen dann noch ggf. Einnahmen aus Vermietung,
Verpachtung oder Kapitalerträge oder auch anderes Arbeitseinkommen.
Das Ganze dann bis zur Beitragsbemssungsgrenze in der Krankenversicherung.
Gruss
Czauderna
Hallo Marlies,
wenn Du unter einer bestimmten Einkommensgrenze bleibst (nachfragen, wie hoch, bei der KK) und zufällig verheiratet bist, kannst du dich auch bei deinem Mann mitversichern lassen.
Gruß, Susanne
Hallo Marlies,
wenn Du unter einer bestimmten Einkommensgrenze bleibst
(nachfragen, wie hoch, bei der KK) und zufällig verheiratet
bist, kannst du dich auch bei deinem Mann mitversichern
lassen.
Susanne,
danke, wir sind beide selbständig, ich in der Künstlersozialkasse und mein Mann als IchAGler.
Mir erschienen die Beiträge meines Mannes einfach zu hoch, da die Kasse vom gesamten Netto Umsatz ausgeht und keine Betriebsausgaben berücksichtigt.
VG Marlies
Hallo Marlies,
das gehört ins Brett Existenzgründungen.
Kann man den Beitrag evtl. verschieben?
VG Marlies
Hallo,
eine ICH-AG ist deshalb eine ICH-AG weil sie vom Arbeitsamt
gefördert wird.
- es liegt hauptberufliche Selbständigkeit vor und somit ist
die Familienversicherung nicht möglich.
- Die Grenze von 400,00 € wird allein durch den Zuschuss
der Bundesagentur schon überschritten.
Dein Vorschlag trifft hier leider nicht zu.
Gruss
Czauderna
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
@MOD: Bitte um Verschiebung des Artikels
Scheint im Moment kein MOD mitzulesen, daher hab ich es mal in den Betreff gesetzt.
Beim Löschen scheinen die schneller zu sein…
Dieser Anhang mag vor dem Verschieben gelöscht werden.
(Vom Amt kenn ich, dass genau solche Sachen dann monatelang bearbeitet werden…)

Horst
Scheint im Moment kein MOD mitzulesen, daher hab ich es mal in
den Betreff gesetzt.
Mods können nicht verschieben, das kann nur das Team. Und die haben schon eine Nachricht erhalten.
MfG