Krankenkassenbeiträge nachzahlen

Guten Tag,

nach knapp 2 1/2 Jahren ist nun Rente wegen Erwerbsminderung durch. Bisher war der Rentner, da kein Einkommen, über die Familienversicherung krankenversichert. Muss er da jetzt was nachzahlen oder nicht. Er muss sich, trotz kleiner Rente, freiwillig versichern.

Grüße

Hallo,

nach den Angaben ist davon auszugehen, dass die KV-Versicherungspflicht von der KK schon beim Rentenantrag geprüft und wegen fehlender Vorversicherungszeit ausgeschlossen wurde.
Als Rentner besteht weiterhin ein Familienhilfeanspruch, wenn der Zahlbetrag der Rente 365 € mtl. nicht übersteigt. Dabei wird der Rentenanteil der auf Kindererziehungszeiten entfällt und der KV-Beitragszuschuss herausgerechnet.
Der in einem Betrag ausgezahlte Nachzahlungsbetrag der Rente dürfte dabei nicht angerechnet werden, da es sich nicht um regelmäßiges Einkommen handelt.

Wird der Grenzbetrag überschritten, dann ist der Rentner freiwillig versichert. Er hat die Beiträge aus der Rente und sonstigen Einnahmen zu zahlen.

Gruß Woko

Danke für die Antwort. Aber sie beantwortet leider nicht den wichtigsten Teil des Problems.
Da die 365 EUR sehr wahrscheinlich überstiegen werde, wird eine freiwillige Versicherung erfolgen müssen.
Die Frage lautet daher, ob für die Zeit, für die die Rente nachgezahlt wird KV-Beiträge nachträglich zu zahlen sind.

Grüße

Hallo,

bis zum Eingang des Rentenbescheides besteht der Familienhilfeanspruch, da das „regelmäßige“ Einkommen die Grenze von 365 € nicht übersteigt. Diese Beurteilung ändert sich auch nicht rückwirkend durch die Rentennachzahlung.

Die freiwillige Versicherung tritt also nicht rückwirkend ein. Das bedeutet, dass auch rückwirkend keine Beiträge zu zahlen sind. Beitragspflicht besteht ab Beginn der freiwilligen Versicherung, also dem Eingang des Rentenbescheides. Allerdings werden die Rentennachzahlungen beitragspflichtig in dem Monat, in dem die Auszahlung wird.

Gruß Woko

Hallo,
und nicht vergessen - beim Rentenversicherungsträger den Beitragszuschuss zu beantragen - der errechnet sich zwar nur aus der Rente ist aber besser als nix.
Gruß
Czauderna