krankenkassenbeiträge nachzahlen?

Hallo zusammen,
Eine gute Freundin von mir hatte bis April 2010 einen Studentenstatus. Weil sie eine Ausländerin ist, hatte sie auch dazugehörige Aufenthaltsgenehmigung. Aber durch Exmatrikulation konnte sie ihre Aufenthaltsgenehmigung nicht verlängern, also sie ist hier in Deutschland ohne Aufenthaltsgenehmigung geblieben.
Sie wird seit Dezember 2010 geduldet, d.h. mehr oder weniger wie Asylbewerber. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, daß sie in kurze Zeit eine Aufenthaltsgenehmingung bekommt. Dazu sage ich nicht viel weiter, weil es irrelevant ist, für meine Frage. :smile:
So die Frage ist: Solange sie Studentenstatus hatte, war sie auch krankenversichert. Aber wo sie keine Aufenthaltsgenehmigung hatte, zw.April und Dezember 2010, war sie nicht versichert. Jetzt ist sie durch Sozialamt krankenversichert. Muss man die Krankenkassenbeiträge nachzahlen, obwohl man sich in Deutschland illegal aufgehalten hat?
Danke im Voraus :smile:

Erst mal ne Gegenfrage: Ist sie durchs Sozialamt versichert, d.h. zahlt das Sozialamt Beiträge irgendwohin oder übernimmt das Sozalamt direkt die Kosten ? Beides gibt es, macht aber einen großen Unterschied.

Versicherungspflichtig, d.h. Beiträge nachzahlen, muss sie, wenn sie einen Wohnsitz in Deutschland hatte. Aber haben Illegale einen Wohnsitz ?

Verlangt jemand die Beitragsnachzahlung ?

Gruss

w.will

Ja sie hat son Schein, damit sie Arztbesuche machen kann. Also die Beiträge werden nicht irgendwohin bezahlt, sondern Sozialamt übernimmt nur die Arztkosten sozusagen.
Ich denke, offiziel kann ein Illegaler keinen Wohnsitz haben. Aber irgendwo muss er gewohnt haben. Meinst du, ob sie einen Anmeldeschein hatte? Sie hatte das nicht. Deswegen kann man nicht nachweisen, ob sie in der Zeit überhaupt hier in Deutschland gewesen ist. Das ist das Hauptproblem. Ich glaube, Versicherungspflicht hat derjenige, der sein Wohnsitz in Deutschland hat, oder?

wie ich schon sagte.

Aber nochmal: was ist die Zielrichtung der Frage ? Was wollt ihr ?

Gruss

w.will

Die Frage ist einfach, muss man die Krankenkassenbeiträge in dieser Situation komplett nachzahlen?
Es wird alles ganz schön viel. Im monat 140 euro x 8 Monate, also 1120 euro. Soviel Geld hat sie leider nicht.

Gruß

Nochmal die Frage: Verlangt das jemand ?

Da sie gar nicht in einer Kasse ist, kann die das doch kaum sein.

Und wir hatten doch schon festgestellt, das sie gar keinen Wohnsitz hier hatte. Und für den Zeitraum, wo die Sozialhilfe aufkommt, muss sie auch nicht zahlen.

Gruss

w.will

hmm. das ist alles bisschen kompliziert. naja muss sie durch. danke trotzdem für die antwort. :smile:

Gruß