krankenkassenbeiträge nachzahlen?

Hallo, ich brauche eure Hilfe. Eine gute Freundin von mir hatte bis April 2010 einen Studentenstatus. Weil sie eine Ausländerin ist, hatte sie auch dazugehörige Aufenthaltsgenehmigung. Aber durch Exmatrikulation konnte sie ihre Aufenthaltsgenehmigung nicht verlängern, also sie ist hier in Deutschland ohne Aufenthaltsgenehmigung geblieben.
Sie wird seit Dezember 2010 geduldet, d.h. mehr oder weniger wie Asylbewerber. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, daß sie in kurze Zeit eine Aufenthaltsgenehmingung bekommt. Dazu sage ich nicht viel weiter, weil es irrelevant ist, für meine Frage. :smile:
So meine Frage ist: Solange sie Studentenstatus hatte, war sie auch krankenversichert. Aber wo sie keine Aufenthaltsgenehmigung hatte, zw.April und Dezember 2010, war sie nicht versichert. Jetzt ist sie durch Sozialamt krankenversichert. Muss man die Krankenkassenbeiträge nachzahlen, obwohl man sich in Deutschland illegal aufgehalten hat?
Danke im Voraus :smile:

Da kann ich leider nicht weiterhelfen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass sie da was nachzahlen soll. Sie ist ja jetzt versichert und war es in der Zeit ihres Studiums. Sie kann nur froh sein, dass sie in der Zeit als sie nicht versichert war nichts schlimmeres hatte. Sonst hätte es schwierig werden können.
Wie gesagt, ich weiß es nicht sicher, denke aber nicht, dass sie da Nachzahlungen leisten muss.

Danke trotzdem :smile:.

hallo,

sorry, da bin ich überfragt.

Gruß

Hallo,
zu diesem Themenkomplex kann und darf ich leider nicht Stellung nehmen. Kann: weil es außerhalb meine Kompetenz liegt, darf: wg. Rechtsberatungsgesetz, dessen Voraussetzungen ich nicht erfülle.
Es wird zu klären sein, wer für nicht erbrachte Leistungen von wem nachträglich Geld einfordern kann.
Sorry, trotzdem viel Erfolg

Sorry,
weiß ich leider nicht.
Grüßle Ute Horn