krankenkassenbeiträge nachzahlen?

Herr X ist als Student bis zum 30. Lebensjahr in der gesetzlichen KV versichert.Dann kündigt ihm die Versicherung,und er versichert sich nicht wieder,weil er erwerbslos,aber nicht arbeitslos gemeldet ist.Nun hat er einen festen Job und kann es sich finanziell wieder leisten,sich zu versichern und geht wieder zur alten Krankenkasse zurück.Auch eine private Pflegeversicherung hatte er als Erwerbsloser nicht,und da die Pflegeversicherung in der GKV miteinbezogen st,müßte er jetzt wohl die komlette unversicherte Zeit an die Versicherung zahlen,oder nur ab 2007?Wer prüft nach,ob die Pflegeversicherung bezahlt wurde?

Hallo,

die Pflegeversicherung ist grundsätzlich an die Krankenversicherung gekoppelt, d.h. in diesem Falle - er muss auch Pflegebeiträge ab 01.04.2007 nachzahlen an seine damalige Krankenkasse.

Gruß

Czauderna

Das wird wohl unumgänglich sein.Aber kann die Krankenkasse auch Beiträge von vor dem 01.04.2007 einfordern?

Hallo,
Beitraggsforderungen verjähren 4 Jahre nach Entstehen, bei grober Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz sogar erst nach 30 Jahren.
Grundsätzlich kann man diese Frage mit „ja“ beantworten.
Das hat aber nichts mit der Beitragsnachforderung aufgrund der Gesetzesregelung zum 01.04.2007 zu tun (Pflicht zur Versicherung).
Gruß
Czauderna