Hallo allerseits!
kann jemand die Frage beantworten, ob bei Mister X während seiner beruflichen Weiterbildung, die er aus eigenen Mitteln und Meisterbafög finanziert, die Beiträge zur „freiwilligen“ Krankenversicherung als Werbungskosten bei der ESt-Erklärung geltend gemacht werden können?
Mister X macht eine Weiterbildung zum Betriebswirt (IHK), hat keine Einkünfte (außer Meisterbafög) und muss sich selbst krankenversichern zum Mindestsatz seiner gesetzlichen Krankenkasse.
Wenn die KV-Beiträge keine Werbungskosten sind, wie können sie dann steuerlich geltend gemacht werden oder ist dies nicht möglich?
Vielen Dank schon mal vorab für jegliche Hilfe.