Krankenkassenbeiträge zurückzahlen?

Hallo,

folgender Fall:

Eine Person – nennen wir sie Hans – ist seit dem 11.07.2007 nicht mehr über seine Mutti familienversichert. Damals bekam er von seiner damaligen Krankenkasse das Angebot, sich freiwillig zu versichern, da Hans arbeitslos war und auch noch immer ist (aber nicht bei der Arbeitsagentur gemeldet). Dieses Angebot lehnte er damals ab, weil er die Krankenkassenmitgliedschaft für nicht so wichtig erachtete und sie nur mit laufenden Kosten verbunden gewesen wäre.

Nun ist Hans 24 Jahre alt und schlauer und möchte sich jetzt nun doch krankenversichern (ist ja seit 01.01.2007 auch Pflicht in Deutschland). Dies ist laut Gesetz auch nur bei der letzt versichernden Krankenkasse möglich. Diese fordert jetzt aber auch die alten Beiträge in Höhe von ca. € 1 300,– zurück sowie eine monatliche Zahlung von € 135,– für den Schutz.

Da Hans das als Arbeitsloser nie und nimmer zurück zahlen kann (Hans wohnt noch bei Mutti und wird soweit finanziell unterstützt), meine Frage:
Kann er diese Zahlung irgendwie umgehen, indem er sich vielleicht arbeitsuchend bei der Arbeitsagentur meldet (damit diese die Kosten übernimmt), wodurch er aber auch eigentlich jeden 1 €-Job annehmen muss :-/?
Oder muss er so lange warten (3 Jahre) bis dieser hoher Geldbetrag von € 1 300,– verjährt ist???

Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen. :smile:))

MOD: zur besseren Lesbarkeit Absätze eingefügt

Hallo

Nun ist Hans 24 Jahre alt und schlauer und möchte sich jetzt nun doch krankenversichern (ist ja seit 01.01.2007 auch Pflicht in Deutschland). Dies ist laut Gesetz auch nur bei der letzt versichernden Krankenkasse möglich. Diese fordert jetzt aber auch die alten Beiträge in Höhe von ca. € 1 300,– zurück

Sie fordert gar nix zurück, sondern nur das, was seit einem Jahr zu bezahlen gewesen wäre, und zwar monatlich.

sowie eine monatliche Zahlung von € 135,– für den Schutz. Da Hans das als Arbeitsloser nie und nimmer zurück zahlen kann (Hans wohnt noch bei Mutti und wird soweit finanziell unterstützt), meine Frage:

Hier stellt sich mir 'ne ganz andere Frage: Wieso wird nicht einfach Arbeiten gegangen??

Kann er diese Zahlung irgendwie umgehen, indem er sich vielleicht arbeitsuchend bei der Arbeitsagentur meldet (damit diese die Kosten übernimmt),

Aber die 1 300 € zahlen die bestimmt auch nicht… Die werden viel eher Hans mit Bewerbungen und anderen Schweinereien belästigen. :smile:

wodurch er aber auch eigentlich jeden 1 €-Job annehmen muss :-/?

Das wäre sicher nicht so gut für den Hans. :wink:

Oder muss er so lange warten (3 Jahre), bis dieser hoher Geldbetrag von € 1.300,– verjährt ist???

Letzteres wird nicht funktionieren; da steht irgendwann der Zoll auf der Matte, und teurer wird’s auch noch.

Über hilfreiche Anworten würde ich mich sehr freuen. :smile:))

büdde büdde

Der Mikesch

MOD: Text analog zu Ursprungsposting editiert

[MOD] Vollzitat entfernt

Erstmal Danke für die schnelle Hilfe!

so lange warten (3 Jahre) bis dieser hoher Geldbetrag von € 1 300,– verjährt ist???

Letzteres wird nicht funktionieren; da steht irgendwann der Zoll auf der Matte, und teurer wird’s auch noch.

Und zweitens: Was hat denn der Zoll mit der Krankenkasse zu tun? Ist ja nicht so, dass er seine Steuern nicht bezahlt hat und dann das Finanzamt vor der Haustür steht?!
Er hat ja auch tatsächlich keine Leistungen von der Krankenkasse genutzt, da er kein Versicherungskärtchen oder Ähnliches hat. Oder steh’ ich da auf dem Schlauch??

Und dann noch: Also müsste er sich als Arbeitsuchender bei der Arbeitsagentur melden, damit er wenigstens in Zukunft über die AA versichert ist?

MOD: Text analog zu Ursprungs- und Vorposting editiert sowie Vorzitate kenntlich gemacht

Hallo

Hier stellt sich mir 'ne ganz andere Frage: Wieso wird nicht einfach Arbeiten gegangen??

Daran scheint wohl der Hans überhaupt keinen Gedanken zu verschwenden??

Und zweitens: Was hat denn der Zoll mit der Krankenkasse zu tun?

Weil der die Beiträge von der KK eintreibt.

Ist ja nicht so, dass er seine Steuern nicht bezahlt hat und dann das Finanzamt vor der Haustür steht?! Er hat ja auch tatsächlich keine Leistungen von der Krankenkasse genutzt, da er kein Versicherungskärtchen oder Ähnliches hat. Oder steh’ ich da auf dem Schlauch??

Das ist uninteressant, da Beitragspflicht besteht, egal ob Leistungen genutzt werden oder nicht.

Und dann noch: Also müsste er sich als Arbeitsuchender bei der Arbeitsagentur melden, damit er wenigstens in Zukunft über die AA versichert ist?

Wäre eine Möglichkeit, der Hans sollte aber bedenken, dass von da Druck kommen wird wegen arbeiten und so. :wink:

Der Mikesch

MOD: Text analog zu Vorpostings editiert

Okay, der Zoll treibt das Geld ein für Krankenkasse… Jetzt ist schon ein Jahr verstrichen… Weißt Du, wann der kommt?
Weil Hans „tolle Freunde“ hat, die ebenfalls (seit Jahren [MOD: gelöscht]) nicht versichert sind, und bei denen kam der Zoll noch nicht?!

Also egal, was kommt (z. B. Hans findet wirklich einen Job, worüber er sich dann selbst versichern könnte): Hans muss immer die € 1 300 an die KK latzen??

MOD: Text zur besseren Lesbarkeit formell editiert und Passage gelöscht (kursiv)

Hallo,

aus der Sicht der Kasse dazu Folgendes:

Die „Pflicht zur Versicherung“ für diesen Personenkreis besteht ab dem
01.04.2007, d. h., die Kasse hat grundsätzlich das Recht, für diesen Zeitraum Beiträge nachzufordern und auch einzutreiben.

Der Ablauf ist folgender:
Einstufung und Bekanntgabe der Forderung durch die Kasse,
dann erste Mahnung, dann eine zweite, danach Vollstreckungsandrohung
und zum Schluss die Vollstreckung.
Raus aus der Nummer kommt man eigentlich nur durch Kontaktaufnahme
mit der Kasse.

Lösung: Ratenzahlung!!
Unsere Bundesgesundheitsministerin hat ja alle Kassen aufgefordert,
in solchen Fällen „kulant“ zu sein, aber eine rechtliche Grundlage
für eine solche Kulanz nicht mitgeliefert – hängt also von der
Kasse ab.

Gruß
Czauderna

MOD: zur besseren Lesbarkeit Absätze eingefügt

Und wann flattert Hans die erste Mahnung zu?

Denn Hans wusste von seinem Problem erst seit vorgestern … aus einem Gespräch mit einem Mitarbeiter seiner Krankenkasse. Und der erzählte nichts von Mahnung etc.?!?

Hallo,

gehen wir mal davon aus, dass der Beginn der rückwirkenden Versicherung schriftlich festgehalten wurde, denn ohne das geht nix.
Die Kasse wird dann so verfahren wie ich bereits geschrieben habe. Hans wird also in den nächsten Tagen eine Einstufungsmitteilung
erhalten.

Sollte es sich aber lediglich um ein Info-Gespräch gehandelt haben,
wird die Kasse von sich aus nicht tätig, jedenfalls jetzt noch nicht. Dies geschieht, wenn eine Krankenversicherungspflicht eintritt und
die Frage nach der Vorversicherung geklärt werden muss.
Sollte da der höchst unwahrscheinliche Fall eintreten, dass die Kasse
eine solche Prüfung nicht vornimmt, dann hätte Hans Glück gehabt, aber
darauf sollte er nicht bauen.

Gruß
Czauderna

MOD: zur besseren Lesbarkeit Absätze eingefügt

Erstmal danke für die Antwort! :smile:

Heißt Glück in dem Fall … dass Hans auf die Verjährung hoffen kann (wenn die Krankenkasse sich vorher nicht meldet)??

Hallo,

Beiträge verjähren 4 Jahre nach Entstehung, allerdings 30 Jahre bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz – das nur der Ordnung halber.

Gruß
Czauderna

Beiträge verjähren 4 Jahre nach Entstehung, allerdings 30 Jahre bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz – das nur der Ordnung halber.

Abgesehen davon, fallen jeden laufenden Monat weitere Kosten an… Das heißt, bald werden es 1 500 … 2 000 … 2 500 Euro sein. Mal von den Mahnkosten und ggf. Rechtstreitkosten abgesehen.
Wenn Hans Pech hat, hat er in einem Jahr locker 3 000 € oder mehr an der Backe, PLUS 'ne menge Ärger. Sich zurückzulehnen und darauf zu hoffen, dass schon nichts passieren wird, ist mehr als blöd.

Grüße

Hallo Leute,

die Krankenkasse hat sich bis jetzt einen Dreck drum geschert, ob Hans versichert ist oder ob er Beiträge zahlt… Am Telefon wirkte der Mitarbeiter auch nicht sehr interessiert?!
Deshalb denke ich nicht, dass er morgen mit irgendwelchen Mahnkosten überworfen wird.

Außerdem beträgt die Verjährung für Schickschulden 3 und nicht 4 Jahre (das nebenbei)!

MOD: Text zu besseren Lesbarkeit formell editiert

die Krankenkasse hat sich bis jetzt einen Dreck drum geschert, ob Hans versichert ist oder ob er Beiträge zahlt… Am Telefon wirkte der Mitarbeiter auch nicht sehr interessiert?!
Deshalb denke ich nicht, dass er morgen mit irgendwelchen Mahnkosten überworfen wird.
Außerdem beträgt die Verjährung für Schickschulden 3 und nicht 4 Jahre (das nebenbei)!

Dann berichtet der Hans am 1.1.2011, ob das Aussitzen geklappt hat…

MOD: Text analog zu Vorposting editiert

Außerdem beträgt die Verjährung für Schickschulden 3 und nicht 4 Jahre (das nebenbei)!

Hallo, nach § 25 SGB IV, verjähren Sozialversicherungsbeiträge, also auch die Krankenversicherung, 4 Jahre nach Entstehen – auch das nur nebenbei.

Gruß
Czauderna

MOD: Text analog zu Vorposting editiert

die Krankenkasse hat sich bis jetzt einen Dreck drum geschert, ob Hans versichert ist oder ob er Beiträge zahlt… Am Telefon wirkte der Mitarbeiter auch nicht sehr interessiert?!
Deshalb denke ich nicht, dass er morgen mit irgendwelchen Mahnkosten überworfen wird.
Außerdem beträgt die Verjährung für Schickschulden 3 und nicht 4 Jahre (das nebenbei)!

Na super! Dann braucht Hans sich ja um nix kümmern, klappt doch alles hervorragend.

Eines versteh ich allerdings nicht. Warum hast Du nicht gleich Hans gefragt, wie das alles funktioniert, anstatt hier im Forum Deine Zeit zu vergeuden. Es scheint als wüsste Hans alles und kennt sich bestens aus…

Grüße
Jasmin

MOD: Text analog zu Vorposting editiert

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@jasmin:
Bitte nicht gleich so ausfallend werden!
Ihr ward mir und Hans schon eine große Hilfe. :smile:

@guenter:
4 Jahre… Stimmt, Du hast Recht.

@mikesch:
Na, dann wollen wir mal nur das Beste hoffen.^^