Wenn ich mich selbststaendig mache, wie sieht es mit Krankenkassenbeitraegen aus? Ich hoere immer nur von Mindestbeitraegen von 500 DM monatlich. Ist das immer so teuer? Wer kann mich darueber mal aufklaeren…
Marion
Wenn ich mich selbststaendig mache, wie sieht es mit Krankenkassenbeitraegen aus? Ich hoere immer nur von Mindestbeitraegen von 500 DM monatlich. Ist das immer so teuer? Wer kann mich darueber mal aufklaeren…
Marion
Hi Marion,
mir hatte man gesagt bzw. errechnet, das ich um die 400 DM als Selbstaendige zahlen wuerde. Kommt bestimmt auch auf die Krankenkasse an und deren Saetze. Am besten mal nachfragen und ein Angebot erstellen lassen.
Mfg Rahja
Hi Marion,
die (momentanen) Beiträge sind eine Seite der Medaille, versuche auch eine realistische Einschätzung bezügl. ihrer Entwicklung in Deine Überlegungen mit einzubeziehen. Andererseits solltest Du aber auch die Leistungen der Krankenkassen, besonders bei den privaten, vergleichen. Bei den gesetzlichen bzw. der Ersatz- oder Betriebskrankenkassen sind die Leistungen größtenteils gesetzlich vorgegeben. Bedenke, dass Deine Entscheidung (Festlegung) weitreichende Folgen haben kann…
Hallo,
wenn Du dich selbständig machst, kannst Du wahrscheinlich
nicht gleich feststellen, wieviel Einkommen Du im
Monat haben wirst, deshalb kannst Du schätzen - aber
nach 3.360,00 DM Einkommen musst Du auf jeden Fall Deine
VBeiträge bei einer gesetzlichen Krankenkasse zahlen.
Die Grenze wurde vom Gesetzgeber festgelegt und verändert sich
jedes Jahr nach oben. Die obere Beitragsbemessunggrenze beträgt
in diesem Jahr 6525,00 DM. In diesm Rahmen bewegegt sich also
Dein beitragspflichtiges Einkommen. Wirst Du krank und Du
hast dann kein Arbeitseinkommen mehr, erhälst Du ab dem
22. oder dem 43. Tag von der Kasse Krankengeld, vorausgesetzt
Du hast eine entsprechende Beitragsklasse gewählt. Die Höhe des
Krankengeldes beträgt 70% des entgangenen Arbeitseinkommens
und während der Zahlung besteht Beitragsfreiheit.
Wenn Du Geld sparen willst, lohnt es sich bei den gesetzlichen
Kassen die Beitragssätze zu vergleichen - Du hast das die
Auswahl zwischen etwa 11% (von mindestens 3.360,00DM) und
etwa 13.5% ohne Krankengeldanspruch.
Willst Du Krankengeld ab dem 22. Tag musst Du mit etwa
13 - 16% rechnen - für Krankengeld ab dem 43. Tag sind es
dann zwischen 11,9 % und 14,2%.
In jdem Falle kommen noch 1,7% für die Pflegeversicherung
hinzu.
Als Krankenkassenmann kenn ich mich nur bedingt bei den
PKVèn aus und will deshlab hierzu keine Äusserung machen
bis auf die folgende:
Bei den privaten Kassen wird nach Risiko, also Alter, Geschlecht
und Gesundheitszustand die Höhe der Beiträge (Prämie) bemessen,
bei den gesetzlichen Kasse ausschliesslich nach dem Einkommen.
Ich hoffe, ich war Dir eine Hilfe.
Gruss
Günter Czauderna
Stimmt es denn auch, dass man dann in Vorkasse treten muss und die Betraege, je nach Krankenkasse, zurueck erstattet bekommt?
Danke nochmals fuer die schnellen Antworten!!
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Stimmt es denn auch, dass man dann in Vorkasse treten muss und
die Betraege, je nach Krankenkasse, zurueck erstattet bekommt?Danke nochmals fuer die schnellen Antworten!!
Hallo,
also bei der gesetzlichen Kasse gibt es keinerlei Vorlagen,
es sei denn Du lässt Dich nicht auf „Kärtchen“ sondern
privat behandeln
Gruss
Günter
Hallo,
Bei den privaten Kassen wird nach Risiko, also Alter,
Geschlecht
und Gesundheitszustand die Höhe der Beiträge (Prämie)
bemessen,
bei den gesetzlichen Kasse ausschliesslich nach dem Einkommen.
Heißt das, daß ich bei einem Verlust (der in den Anfangsjahren ja nicht unüblich ist) keine Beiträge zahlen muß?
Cu Rene
Hallo,
ja, das wäre was !!
Aber, wie ich bereits erklärte - nach 3360,00 DM muss in jedem
Falle als Selbständiger gezahlt werden - darunter geht leider
nix.
Gruss
Günter Czauderna
Sich selber einstellen
Hallo!
Ich hab mal gehoert, dass man sich selber einstellen kann.
Du gruendest quasi eine Firma und bist bei deiner eigenen Firma angestellt.
So bist du weiterhin normal Renten und Krankenversichert.
gruss
Frank
(man moege mich berichtigen wenn was nicht stimmt )
Hi Frank,
das geht so leider nicht. Entweder du bist selbständiger Unternehmer oder du bist Angestellter.
Eine so gedachte Konstruktion wäre nur möglich, wenn das Unternehmen eine Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) wäre, bei der du als angestellter Geschäftsführer arbeitest. Diese Gesellschaft kann zu 100% dir gehören. Aber selbst in solchen Fällen sind die Betroffenen in langen Gerichtsverfahren verstrickt worden, weil die Sozialversicherung dahinter immer eine das Unternehmen beherrschende Stellung vermuten und damit eine Unternehmer-Eigenschaft.
Gruß,
Francesco
Schade 
Waere ne nette moeglichkeit gewesen.
Streitereien diesbezüglich …
… hat es m. W. dazu ausschließlich in der Frage der Arbeitslosenversicherung gegeben. Die ist im von Dir geschilderten Fall (Geschäftsführer und mehrheitlicher Kapitaleigner = Unternehmer/Selbständiger) nicht möglich. Sofern der Anstellungsvertrag bei der (eigenen) GmbH rechtlich in Ordnung ist, zahlt man die Beiträge zur Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung wie in allen übrigen Arbeitsverhältnissen.
Achtung: Es gibt eine günstige Möglichkeit!
Wenn man sich selbständig macht, gibt es eine Sonderregelung, um den hohen Mindestbeitrag über 500DM zu umgehen! Allerdings nur unter folgenden Voraussetzungen:
1.) maximal 1800DM Einkommen (Gewinn) im Monat durchschnittlich (weiss nicht ob diese Summe genau stimmt, ggf. bei der Krankenkasse nachfragen!)
2.) Selbständigkeit ist nur „nebenberuflich“ (ist in der Anfangsphase ja oft der Fall), dafür gibt es eine Stundenbegrenzung von 15-20 Stunden wöchentlich oder so (weiss ich im Moment nicht genau aus dem Kopf)
3.) Die Sicherung Deines Unterhalts erfolgt von Deinem Ehe- (Lebens-) Partner, falls Du keinen anderen Job vorweisen kannst.
Sind diese 3 Voraussetzungen erfüllt, zahlst Du so etwa 220 bis 240 DM pro Monat. Dies alles zielt darauf ab, dass die Selbständigkeit NICHT Deinen kompletten Lebensunterhalt darstellt, sondern quasi nur in einem (über die 630DM-Basis hinaus) erweiterten Rahmen der „Nebenberuflichkeit“. Daher musst Du wohl (wenn Du keinen sonstigen Job hast) vorweisen, dass Dein Lebenspartner Deinen Lebensunterhalt sichert.
Achtung: Teilweise kennen die Kassen diese Möglichkeit selber überhaupt nicht!!! Z.B. die Bosch-BKK hatte davon keine Ahnung, die Schwäbisch-Gmünder (GEK) bot diese Regelung meiner Frau an. Sie zahlt dort zur Zeit so ca. 230 DM pro Monat und ist dabei im oben genannten Rahmen selbständig.
Beachte: Du bekommst mit dieser Regelung KEINE Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall!
MfG
Werner
Vielen lieben Dank fuer Euere Antworten!!
So langsam bekomme ich einen Ueberblick. Ich habe auch von der KSK, Kuenstlersozialkasse gehoert. Hat da schon jemand Erfahrungen machen koennen???
Marion
Hallo,
ja natürlich, wenn Du von dieser Kasse als Künstlerin
anerkannt bist, kannst Du dich über diese Künstlersioalkasse
bei einer Krankenkasse als Pflichtmitglied versichern mit
anspruch auf Leistungen, wie Krankengeld oder Mutterschaftsgeld
und auch für die rente wird etwas getan.
Die Künstlersozialkasse sitzt in Wilhelmshaven, dort kannst
Du die Antragsunterlagen anfordern.
Gruss
Günter Czauderna
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