Krankenkassenbeitrag

jemand ist studendt , arbeitet auf 400 euro basis , bezahhlt seine krankenversicherung selbst , ist auch so vom studienplatz vorgegeben , bekommt die möglichkeit zum aufstocken in einem vertrag über 30 stunden für 840 euro , der jenige ist ledig ohne kinder stkl 1 , wie verhällt es sich mit dem krankenkassenbeitrag , geht der kommplett dann vom arbeitgeber ab oder besteht die möglichkeit ihn selber von dem geld weiter zu zahlen

aufstocken in einem vertrag über 30 stunden für 840 euro , der

Also ein sozialverspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.

jenige ist ledig ohne kinder stkl 1 , wie verhällt es sich mit
dem krankenkassenbeitrag , geht der kommplett dann vom
arbeitgeber ab oder besteht die möglichkeit ihn selber von dem geld weiter zu zahlen

Wenn jemand 30 Std. die Woche arbeitet, ist er sozialversichungsmäßig kein Student mehr, sondern Arbeitnehmer. Dann wird der KV-Beitrag vom AG abgeführt.

Einen schönen guten Abend,

leider kann ich hier keine pauschale Antwort geben, da die Sache „mit den Studenten“ recht umfangreich ist.

Daher ein grober Umriss:

Ich gehe davon aus, dass hier neben dem Studium gearbeitet wird und kein Praktikum absolviert wird (so wie der Klassiker: kellnern)

Wenn jemand geringfügig beschäftigt ist, dann ist der Studentenstatus unerheblich für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung.

Verdient jemand mehr als 400 Euro, tritt grundsätzlich in allen Zweigen der Sozialversicherung Versicherungspflicht ein, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen die Beiträge.

ABER: Es gibt so etwas wie ein Privileg für Studenten, sog. Werkstudenten. Die müssen nur Beiträge in die Rentenversicherung bezahlen, der Rest (Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) bleibt versicherungsfrei. Hier müsste der Student für seine Krankenversicherung selbst sorgen; da ja keine Beiträge fließen.

ZWEITES ABER: Um diese Privileg zu erhalten, muss man unter anderem ordentlich Studierender sein und möglichst im Erststudium (wenns das zweite ist oder zur Ergänzung muss man spezifischer schauen). Als weitere Voraussetzung gibt es die sog. 20h Regelung. Wer als Student dauerhaft mehr als 20h arbeitet, wird nicht mehr als Student angesehen, weil dann nicht mehr das Studium im Vordergrund steht.

Davon gibt es aber auch wieder Ausnahmen, z.B. wenn man nur Abends arbeitet, oder an den Wochenenden oder in den Semesterferien. Und im gesamten Jahr eine bestimmte Dauer nicht überschreitet.

Wie Sie sehen, ist das Thema so einzelfallspezifisch und muss in seiner Gesamtheit betrachtet werden, dass es keine pauschale Antwort gibt.

Die nahe liegendste Lösung wäre, sich an die Krankenkasse zu wenden und denen im vollen Umfang den Sachverhalt darzulegen.

Einen schönen Abend,

Secret_Eyes