Krankenkassenbeitrag

Hallo allerseits,

die derzeitige Gesetzeslage bei Krankenversicherungsbeiträgen ist für gering Verdienende nicht tragbar.

ZB. Eine Frau hat eine Wohnung vermietet und ist ansonsten Ehefrau und Mutter. Sie rutscht in die Gruppe der Selbstständigen und muß sich selbst krankenversichern. Zum Mindestsatz, der aber so hoch ist daß ihr noch ca. 51 € zum Leben überig bleiben.

Es muß doch noch eine andere Möglichkeit geben als daß es besser ist die Wohnung zu verkaufen.

In einem anderen Fall macht der Krankenkassenbeitrag die Hälfte der gesamten Einkünfte aus, der verbleibende Rest ist unter dem Harz 4 Betrag, die vorhandenen Immobilienwerte werfen nicht mehr ab.

was tun?

Es kann doch nicht sinn machen daß durch Krankenkassenbeiträge Menschen nicht mehr überleben können.

Welches Gericht entscheidet darüber?

Besten Dank
Elmar

die derzeitige Gesetzeslage bei Krankenversicherungsbeiträgen ist für gering Verdienende nicht tragbar.

Da ist Herr Rösler anderer Meinung.

ZB. Eine Frau hat eine Wohnung vermietet und ist ansonsten
Ehefrau und Mutter. Sie rutscht in die Gruppe der
Selbstständigen und muß sich selbst krankenversichern.

Dann hat sie mehr als 356n € im Monat ?

Es muß doch noch eine andere Möglichkeit geben als daß es besser ist die Wohnung zu verkaufen.

Gibt es.

In einem anderen Fall macht der Krankenkassenbeitrag die
Hälfte der gesamten Einkünfte aus, der verbleibende Rest ist
unter dem Harz 4 Betrag, die vorhandenen Immobilienwerte werfen nicht mehr ab.

was tun?

Das läßt sich mit diesen knappen Informationen kaum entscheiden.

Es kann doch nicht sinn machen daß durch Krankenkassenbeiträge Menschen nicht mehr überleben können.

Es sind nicht die Beiträge zur KK, sondern die geringen Einnahmen.

Welches Gericht entscheidet darüber?

Gesetze werden im Parlament gemacht. Gerichte entscheiden dann, wenn jemand das gesetz für ungültig findet („Das Gesetz gefällt mir nicht“ reicht aber nicht).

Das Problem hier sind offenbar nicht die KK-Beiträge, sondern die Immobilien. Hier sollte ein seriöser und sachkundiger Finanzberater konsultiert werden.

Hallo,
da wäre zunächst einmal die Feststellung, dass es sich hier um zwei verschiedene „Probleme“ handelt. Zuerst geht es um die Familienversicherung - die geht eben nur wenn man weniger alks 365,00 € mtl. Einnahmen hat und die Familienversicherung ist kostenlos. Hat mehr manmehr Einnahmen dann muss man sich eben selbst versichern.
Der niedrigste Beitrag für sonstige freiwillig Versicherte beträgt incl. Pflegeversicherung derzeit ca. 140,00 € und berücksichtigt dabei Einkünfte bis 857,00 € mtl. - Frage - sind 140,00 € incl. Pflegeversicherung zu hoch ?? - Ich meine - nein, sind Sie nicht.
So wie der Fall hier geschildert wurde, handelt es sich hier um eine hauptberufliche Selbständigkeit - was mich etwas verwundert, denn Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sind nicht unbedingt Anzeichen für ein Gewerbe - da wäre Klärungsbedarf gegenüber der Schilderung bzw. gegenüber der Krankenkasse.
Wenn wir aber mal unterstellen dass es sich tatsächlich um Hauptberufliche Selbständigkeit handelt, dann sieht der Gesetzgeber dafür eine Mindestbeitragsbemessungsgrenze von ca. 1916,00 € mtl. vor.
Dass der daraus resultierende Beitrag in Höhe von ca. 310,00 € incl. Pflegeversicherung im verhältnis zur tatsächlichen Einnahme sehr hoch sein kann - das kann schon vorkommen - eine Gesetzesregelung, die gleichermassen viele Befürworter wie Gegner hat.
Gruss
Czauderna

ZB. Eine Frau hat eine Wohnung vermietet und ist ansonsten
Ehefrau und Mutter

Also jemand geht nicht arbeiten, besitzt aber ein sechsstelliges Vermögen. Da kommen einem gleich die Tränen… ist demjenigen klar, dass er sehr viel mehr Geld besitzt als der Durchschnitt der Bevölkerung?
Dass die Person mit so viel Vermögen nicht „überleben“ kann, ist schlicht Unsinn!

Hallo,

will die Sache mal klarstellen.

Die Frau betreibt eine Fußpflegepraxis
Eink. aus Gewerbebetrieb 7.648 €
Eink. aus Vermietung - 3.098 €
Gesamtbetr. d. Eink 4.550 €

davon sind noch keine Sonderausgaben usw abgezogen.
Krankenk. 319,93 x 12 = 3.839,16
bleibt 710,84
im Monat= 710,84 / 12 = 59,23

die KK erkennt Verluste nicht an, selbst dann blieben nur 317,40/monat, die aber nicht vorhanden sind.

Und jetzt kommen mir die Tränen. So ein Gesetz hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun und gehört geändert. Etwa so:

14,9 % sind ok. dann aber ab dem ersten Cent.
die Bemessungsgrenze darf nicht nach oben begrenzt werden.
Freie versicherungswahl ob priv. oder gesetzlich für alle.
Verluste der Einnahmen müssen berücksichtigt werden.
Extrakonditionen, zB.Medikamente selbst zahlen, nur Unfälle Krankenhausaufenthalte, Zahnarzt müssen mit allen Kassen verhandelbar sei.

Finde ich so Gerecht.

Gruß Elmar

Ich nehme an, deine Klarstellung war an mich gerichtet.
Ich kann mich nur wiederholen, niemand zwingt die Person, eine Eigentumswohnung zu besitzen, bzw. zu vermieten. Wenn die sogar Minus macht, ja meine Güte, dann ist sie ja selber schuld!
Verkaufen und *schwupps* ist ein Haufen Geld da, von dem man wirklich bequem sehr lange leben kann!

Wie alle Gesetze, die für eine große Anzahl Menschen gemacht sind, gibt es immer Ungerechtigkeiten, da sind wir uns einig.
Mitleid muss man aber mit jemand, der Wohneigentum hat, nun wirklich nicht haben. Da gibt es so viele Menschen in D, denen es drastisch schlechter geht und für die viel dringender eine Gesetzesänderung her müsste als im vorliegenden Fall.

Hallo,

wenn man die Einkünfte aus Gewerbebetrieb auf 365 Euro monatlich reduziert, kann man kostenlos in der Familienversicherung versichert werden.

Im Übrigen besteht durch die Ehe eine gegenseitige Unterhaltsverpflichtung, so dass ggf. der Ehemann verpflichtet ist, sich an den Beiträge zu beteiligen.

Wenn der Ehemann privat versichert ist, wird die Häölfte seines Einkommens angerechnet. § 240 SGB V

Gruß

RHW

Hallo,

so ganz verstehe ich die Rechnung nicht…

Eink. aus Gewerbebetrieb 7.648 €
Eink. aus Vermietung - 3.098 €
Gesamtbetr. d. Eink 4.550 €

Krankenk. 319,93 x 12 = 3.839,16

Warum wird hier das Einkommen aus der Vermietung vom Einkommen aus dem Gewerbebetrieb abgezogen??? Es müsste doch eigentlich addiert werden. Dann hätten wir ein Gesamt-Jahreseinkommen von 10.746 €.

Davon die Beiträge für die Krankenkasse abgezogen ergibt einen Überschuß von 6.906,84 €, bzw. bleiben monatlich 575,57€ übrig. Das liegt dann schon ganz deutlich über dem Harz IV-Satz.

Sollte man aber aus irgendwelche Gründen so hohe Verluste machen, dass einem durch die Krankenkassenbeiträge tatsächlich nix mehr zum Leben übrig bleibt, steht es einem ja frei, seine Einnahmen so weit runterfahren, dass man wieder in der kostenlosen Familienversicherung unterkommt.

Oder etwas mehr zu arbeiten, damit dann am Monatsende wieder mehr Geld übrigbleibt (bei einem Verdienst von umgerechnet ca. 30€ am Tag wird man ja max. 2 Behandlungseinheiten à 30- 45 Min. täglich haben, da ist also noch jede Menge Luft nach oben).

Viele Grüße
rosarot-2010