Krankenkassenbeitrag bei Ausbildung

Hallo,

ich werde zum 01.09. mein Studium abbrechen und eine Ausbildung anfangen. Ich brauche ab dem 1. September also eine eigene Krankenversicherung.

Das Unternehmen, bei dem ich anfange, hat eine eigene Betriebskrankenkasse, der Beitragssatz ist allerdings nicht sonderlich günstig. Ein Kollege erzählte mir, dass während der Ausbildung der Beitragssatz der Krankenkasse egal sei, weil man als Azubi sowieso „pauschal irgendwas um 20%“ für die Kranken- und Rentenversicherung zahlt.

Ich kann mir das nicht vorstellen und glaube eher, dass mein Kollege da falsch informiert ist, oder?

Vielleicht noch eine kurze Frage, leicht abweichend vom Thema: Kann die Zeit an der Uni für die Rentenversicherung angerechnet werden, auch wenn ich das Studium nicht mit Abschluß beende?

Besten Dank schon einmal für eine Antwort.

Gruß,
Robert

man als Azubi sowieso „pauschal irgendwas um 20%“ für die
Kranken- und Rentenversicherung zahlt.

Das wäre mir neu. Besser: bei der BKK nachfragen.

angerechnet werden, auch wenn ich das Studium nicht mit
Abschluß beende?

Studienzeiten werden nicht mehr für die Rentenberechnung anerkannt. Das hat mich 10 % meiner gesetzlichen Rente gekostet.

Hallo Robe!

Du bist als Auszubildender grundsätzlich versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung sowie in der Arbeitsförderung.

Versicherungspflicht bedeutet, dass Du aus Deiner Ausbildungsvergütung Beiträge entrichten musst. Hierbei steht der Beitragssatz zur Renten- und Pflegeversicherung sowie zur Arbeitsförderung fest, bei der Krankenversicherung ist er (noch, ab 01.01.2009 nicht mehr) je nach Krankenkasse unterschiedlich. Und dies bedeutet natürlich, dass Du geringere Beiträge zahlst, wenn Du bei einer Krankenkasse mit geringerem Beitragssatz versichert bist.

Langer Rede, kurzer Sinn: Blödsinn, was Dein Freund da erzählt hat.

Zu Deiner Frage hinsichtlich des Hochschulbesuches:

Diese Zeit wird als Anrechnungszeit berücksichtigt, auch wenn kein Abschluss vorliegt. Die Erfordernis des Abschlusses wurde ab 01.01.1997 abgeschafft. Zeiten schulischer Ausbildung können insgesamt aber nur bis zu maximal 8 Jahren angerechnet werden.

Hierzu noch ein Hinweis:

Diese sog. Anrechnungszeiten - mit Ausnahme von Fachschulzeiten - wirken sich nicht mehr bzw. ggf. nur ganz gering auf die Rentenhöhe aus, da sie innerhalb der Rentenberechnung nicht mehr bewertet werden. Sie finden daher nur noch bei der Wartezeit von 35 Jahren Berücksichtigung.

Ich hoffe, das war jetzt nicht zu viel an Fachbegriffen! :smile:

Gruß,
Robert

Hallo Robert,

mit den „pauschal ca. 20%“ meinte Dein Informant sehr wahrscheinlich die Summe der Abzüge aus der gesetzl. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung.
Rentenversicherung: 19,9%
Arbeitslosenversicherung: 4,2%
Pflegeversicherung: 1,7%
Krankenversicherung: bspw. 14,6%
Summierst Du die Prozentsätze und halbierst Sie, weil der Arbeitgeber die Hälfet zahlt, kommst Du auf 20,2% (in der Nähe von 20%)
Hinzu kommt noch für über 23- jährige Kinderlose ein Beitragszuschlag von 0,25%, an dem sich der Arbeitgeber nicht beteiligt.

Die 20% sind demnach keine Pauschale, sondern errechnen sich aus der Summe der zu leistenden Abzüge. Der genaue Wert kann derzeit nur durch die Wahl der Krankenkasse variiert werden. Je mehr Beitrag dort fällig wird, desto höher die Abzüge.

MfG,
Carmen

Hallo
Könnten die Regelungen zur 400€-Regelungen gemeint sein. Hier werden Sozialversicherungsabgaben pauschalisiert.

Hat aber eher nichts mit Deiner Ausbildung zu tun. Die Ausbildungsvergütungen sind regelmäßig höher.

viele Grüße
Andreas

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Hallo Andreas!

Das könnte natürlich sein, träfe aber auf Ausbildungen nicht zu.

Zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte sind versicherungspflichtig, unabhängig von der Höhe ihrer Ausbildungsvergütung. Dieser Personenkreis fällt daher nicht unter die Minijob-Regelung.

Gruß,
Robert

Hallo
Könnten die Regelungen zur
400€-Regelungen gemeint sein. Hier werden
Sozialversicherungsabgaben pauschalisiert.

Hat aber eher nichts mit Deiner Ausbildung zu tun. Die
Ausbildungsvergütungen sind regelmäßig höher.

viele Grüße
Andreas

Hallo,
danke für die Ergänzung. Wie ich schon weiter unten schrieb, bin ich in Sozialversicherungsfragen kein wirklicher Experte.
Gruß
Andreas

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Hallo,

Hallo Andreas!

danke für die Ergänzung. Wie ich schon weiter unten schrieb,
bin ich in Sozialversicherungsfragen kein wirklicher Experte.

Kein Problem, ich wollte auch nicht oberlehrerhaft wirken und habe hoffentlich auch nicht so gewirkt. Wenn doch, war’s auf keinen Fall beabsichtigt. :smile:

Gruß
Andreas

Gruß,
Robert