Muss ich mich selber krankenversichern, wenn wir ( mein Mann und ich) ein Einfamilienhaus, dass uns beiden gehört, vermieten? Welche Abzuege kann man bei der Bruttomiete zugrunde legen um die relevante Miete zu errechnen? Bisher sind wir familienversichert. Ich habe keinen weitere Einkünfte.
Hallo,
ich gehe davon aus, dass du bei deinem Mann in der Familienhilfe bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert bist. Die Einnahmen sind aus meiner Sicht nur relevant, wenn Euer Steuerbescheid der Krankenkasse für die Beitragseinstufung des Ehemannes (z.B. als Selbständiger oder ä.) vorgelegt werden muss. Denn dann würde die KK von den Mieteinnahmen erfahren und prüfen, inwie weit die Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung noch vorliegen.
Sollte dein Mann anderweitig versichert sein (z.B. als Angesetllter oder Arbeite oder Rentner) ohne das regelmässig der Steuerbescheid für die Beitragseinstufung herangezogen wird, würde ich mich an deiner Stelle dumm stellen und von den Mietein-nahmen keinem etwas erzählen. So machen es zumindest die meisten bei denen ähnliche Verhältnisse vorliegen.
Ich will damit nicht sagen, deass evtl. bei Euren Verhältnissen(Mieteinnahme minus Abzüge) die Familienhilfe automatisch enden würde; man sollte jedoch keine „schlafenden Hunde“ wecken. Ich würde mich an Eurer Stelle anonym einmal bei einer anderen GST eurer Krankenkasse erkundigen, wie es sich bei eurer Einkommenslage ergeben würde. Ich würde vorgeben: Wechsel der Versicherung !!!
VG ayro
Hallo,
derjenige, der kostenfrei familienversichert ist, darf keine Einnahmen über 365 EUR haben.
Die Mieteinnahmen, die Sie gemeinsam als Besitzer beziehen, werden durch zwei geteilt. Man geht von den Mieteinnahmen aus, die im Steuerbescheid als Mieteinnahmen deklariert sind. Was genau das ist (Netto, Brutto…), weiß ich selber leider nicht. Ich denke, es sind die Bruttoeinnahmen, unversteuert. Ich weiß es aber nicht.
Viel Erfolg.
Hallo,
das liegt daran, wie Sie die Einnahmen aufteilen. Wenn diese im Einkommensteuerbescheid jeweils zur Hälfte bei beiden berücksichtigt werden und Ihre durchschnittlichen monatlichen Einnahmen 365,00 € übersteigen, dann müssen Sie sich freiwillig selbst versichern. Welche Werbungskosten Sie genau von den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung abziehen können, erfragen Sie am besten bei einem Steuerberater oder rufen einfach bei der Finanzverwaltung an.
MfG
Hallo
das kann Ihnen nur die Kasse rechtsverbindlich mitteilen. Sie werden jedes Jahr im Familienfragebogen nach einkünfte abgefragt. Im Regelfall erlischt die Familienversicherung bei Einkünften von über 360 Euro.
Gruß