Hallo, es geht um folgende Situation und selbst die zuständigen Behörden (Rentenleistungsträger und sogar die Krankenkasse) wissen nicht genau wie das jetzt abläuft.
Folgende Situation: Eine Angestellte, die sich in Altersteilzeit befindet und deren Rente jetzt anstünde, hat korrekterweise den Rentenantrag gestellt. Da es aber im Haushalt noch rentenbezugsberechtigte Personen (z. B. Student) gibt, erhielt die betreffende Person ein Schreiben, dass sich die Rente um 20% erhöhen würde, wenn sich keine rentenbezugsberechtigte Person mehr dem Haushalt angehöre. Da die Behörden eine nachträgliche Aufstockung der Rente ausschließen (Erhöhung um besagte 20%, wenn z. B. Student das Studium abschließt), wird die Möglichkeit dargeboten um eine gewünschte Zeit auf die Rente zu verzichten um evtl. dann die 20% in Anspruch nehmen zu können.
Jetzt zur Frage: Für diese Zeit bestünde dann ja kein geregeltes Einkommen von Seiten des Arbeitgebers, da ja die Arbeitszeit beendet wurde, und aber auch keine Renteneinnahme, da ja darauf ausdrücklich verzichtet wird. Wer bezahlt dann die Krankenkasse, bzw. auf welcher Einkommensgrundlage wird dann der Beitrag erhoben? Und wie ist das bei Rentnern dann allgemein (kein Beamtenverhältnis) - wer zahlt genau die Beiträge und gibt es so etwas wie Rabattierung für Rentner (analog eines Studententarifs z. B.).
Vielen lieben Dank für eine Antwort im voraus.