Krankenkassenbeitrag bei Rentenverzicht

Hallo, es geht um folgende Situation und selbst die zuständigen Behörden (Rentenleistungsträger und sogar die Krankenkasse) wissen nicht genau wie das jetzt abläuft.

Folgende Situation: Eine Angestellte, die sich in Altersteilzeit befindet und deren Rente jetzt anstünde, hat korrekterweise den Rentenantrag gestellt. Da es aber im Haushalt noch rentenbezugsberechtigte Personen (z. B. Student) gibt, erhielt die betreffende Person ein Schreiben, dass sich die Rente um 20% erhöhen würde, wenn sich keine rentenbezugsberechtigte Person mehr dem Haushalt angehöre. Da die Behörden eine nachträgliche Aufstockung der Rente ausschließen (Erhöhung um besagte 20%, wenn z. B. Student das Studium abschließt), wird die Möglichkeit dargeboten um eine gewünschte Zeit auf die Rente zu verzichten um evtl. dann die 20% in Anspruch nehmen zu können.

Jetzt zur Frage: Für diese Zeit bestünde dann ja kein geregeltes Einkommen von Seiten des Arbeitgebers, da ja die Arbeitszeit beendet wurde, und aber auch keine Renteneinnahme, da ja darauf ausdrücklich verzichtet wird. Wer bezahlt dann die Krankenkasse, bzw. auf welcher Einkommensgrundlage wird dann der Beitrag erhoben? Und wie ist das bei Rentnern dann allgemein (kein Beamtenverhältnis) - wer zahlt genau die Beiträge und gibt es so etwas wie Rabattierung für Rentner (analog eines Studententarifs z. B.).
Vielen lieben Dank für eine Antwort im voraus.

Hallo,

trotz mehrmaligem Lesen habe ich Null verstanden.
Bezieht der Student eine Waisenrente aus er RV oder UV und die Rentenantragstellerin schon ein Witwenrente. Weshalb sollte sich die Rente um 20% erhöhen? Nähere Infos wären hier schon zweckmäßig.

Gruß Woko

Wer bezahlt dann die Krankenkasse,

Wenn kein Arbeitsverhältnis mehr besteht, die versicherte Person selber.

bzw. auf welcher Einkommensgrundlage wird

Für freiwillig Versicherte ohne eigene Einnahmen gibt es pauschale Beiträge, deren Höhe man bei der Krankenkasse erfahren kann.

Und wie ist das bei Rentnern dann
allgemein (kein Beamtenverhältnis) - wer zahlt genau die Beiträge

Bei Rentnern wird der KK-Beitrag meines Wissens von der Rente einbehalten, ähnlich wie bei Arbeitnehmern.

und gibt es so etwas wie Rabattierung für Rentner

Nein, aber es gibt einen Zuschuß zum Krankenkassenbeitrag vom Rentenversicherungsträger.

Also danke erstmal für die Antwort, nehmen wir mal an der Student bezieht eine Rente aus der RV (Halbwaisenrente) und die Mutter des Studenten sei Witwe (Witwenrente). Diese 20% werden laut dem Versicherungsträger der betreffenden Person gewährt, wenn zum Zeitpunkt des Rentenantritts eben keine bezugsberechtigte Person mehr zusätzlich im Haushalt lebt, d. h. von keinem zweiten noch zusätzliche Rentenansprüche geltend gemacht werden können. Das ist in der Satzung vom Versicherungsträger so drin.
Kenne mich da halt nicht so aus.
Danke schon mal!

Danke für’s schnelle und kompetente Antworten. Leider steht in der Satzung des betreffenden Versicherungsträgers nichts über die Höhe oder die Übernahme der Krankenkassenbeiträge. Wird einfach nicht erwähnt :frowning:

Hallo,
Der Grund der Kürzung kann hier unterschiedliche Gründe haben. Entweder handelt es sich um eine Anrechnung anderer Renten als Einkommen, oder die Kürzung beruht auf der vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente oder es handelt sich um eine Rente für die ein besonderes Übergangsrecht gilt. Unabhängig von dem Grund gilt für die Krankenversicherung folgendes:

Auch wenn die Altersrente noch nicht bezogen wird und kein Erwerbseinkommen vorliegt, wird immer noch die Witwenrente bezogen. Aufgrund dieser Witwenrente besteht eine Pflichtversicherung als Rentner. Die Beiträge werden von der RV gezahlt. Der Versichertenanteil wird von der Rente einbehalten und abgeführt.
Da andere Einkünfte nicht vorhanden sind, sind auch keine weiteren Beiträge zu zahlen.

Gruß Woko

Hallo nochmals,

ich muss da leider korrigieren. Es handelt sich um keine Kürzung sondern um eine Erhöhung, bzw. Gewährleistung um 20% wenn eben keine weitere bezugsberechtigte Person existiert.

Sind deine Angaben eigentlich für jeden Versorgungsträger gültig oder bezieht sich das jetzt auf eine spezifische Behörde?

Hallo,
Krankenversicherung:
Kernpunkt der Frage war ja, wie der KV-Beitrag ist, wenn die Rente erst später beginnt und eine Lücke zwischen dem Ende der Beschäftigung und der Rente entsteht.
es wird unterstellt, dass es sich um Renten aus der gesetzlichen RV handelt und nicht aus einem berufständischen Versorgungswerk. Des weiteren wird vorausgesetzt, dass die KV bei einer gesetzlichen KK besteht.

Dann gilt diese Regelung für alle KK gleich. Die KV für die bisher schon bezogene Witwenrente ist bei der Beschäftigung in den Hintergrund getreten. Jetzt tritt sie wieder an die erste Stelle und bedingt die beschriebene Versicherungspflicht der KV. Dabei wird unterstellt, dass die Vorversicherungszeiten durch die bisherigen KV-Zeiten erfüllt sind.
Rentenversicherung:
Hinsichtlich der RV kann ohne Kenntnis der Rentenart und den Verhältnissen nichts gesagt werden. Handelt es sich um eine vorzeitige Altersrente für langjährige Versicherte, Schwerbehinderte oder Knappschaftsrente. War die bisherige Witwenrente eine Erziehungsrente oder wurde ein Rentensplittung nach Scheidung durchgeführt? Wie ist die genaue Bezeichnung der beantragten Rente.

Gruß Woko

Hallo,

kann es sein, dass es sich bei der RV-Regelung um eine Besitzstandsklausel für Rentenzeiten aus der DDR handelt?

Gruß Woko