Krankenkassenbeitrag Existenzgründer

Hallo,
es besteht Unsicherheit mit dem Krankenkassenbeitrag als Selbständiger (Geschäftsführer GmbH) und hoffe auf Hilfe. Folgender Fall:

Selbständigkeit, Existenzgründung beginnt ab Dez. 2010 (KFZ-Werkstatt). Eigene Kündigung beim jetzigen Arbeitgeber. Deshalb 3 Monate kein ALG oder Zuschüsse. Nach den 3 Monaten wird mit Existenzgründerzuschuss vom Arbeitsamt gerechnet. Wie hoch wäre der Krankenkassenbeitrag ohne Krankengeld 1. bei einem Lohn von 1250 € und alternativ 2. bei einem Lohn von 2000 €.

Danke im Voraus.

Hallo,
reiner Krankenkassenbeitrag derzeit wäre 14,3 % ohne Krankengeldanspruch und Einstufung als Existenzgründer und 14,9 % mit Krankengeldanspruch ab 43. Tag.
Die Beitragssätze sind bei allen GKV-Kassen gleich.
Gruss
Czauderna

Danke für die Antwort, interessiert hat mich mehr der Teil der Frage, was ist wenn das Einkommen über der Mindesteinkommensgrenze liegen würde. Also über 1277,50 € bzw. 1916,25 € (ohne Zuschuss). Bleibt es dann beim Existenzgründerbetrag (ermäßigt) oder wird zum Jahresende eine Nachzahlung kommen.

Hallo,
nun, wenn am Beginn nur die Mindestbeitragsbemessungsgrenze angesetzt wurde dann wird es nach Vorlage des ersten Einkommensteuerberscheides
dann eine Nachzahlung geben wenn das Einkommen doch höher war.
Erst danach gibt es rückwirkend keine Änderungen mehr wenn der Einkommensteuerbescheid immer sofort nach Eingang der Kasse vorgelegt wird.
Gruss
Czauderna

Zwischenfrage…
Hallo,

dann wird es nach Vorlage des ersten Einkommensteuerberscheides

wird bei der Bemessung das Einkommen oder die Einnahmen betrachtet?

VG, René

Hallo,
die Einnahmen lt. Steuerbescheid werden genommen - also „Brutto“ - nicht das Einkommensteuerpflichtige Einkommen .
Gruss
Czauderna

Danke! owT
VG, René

Hallo,

für die Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit bzw. Gewerbebetrieb und aus Vermiertung sind die Einkünfte aus dem letzten Steuerbescheid maßgebend.

Bei allen anderen Einnahmen (z.B. Gründungszuschuss) sind die Bruttobeträge maßgebend (auch bei steuerfreien Einnahmen).

Gruß

RHW