Hallo,
es besteht Unsicherheit mit dem Krankenkassenbeitrag als Selbständiger (Geschäftsführer GmbH) und hoffe auf Hilfe. Folgender Fall:
Selbständigkeit, Existenzgründung beginnt ab Dez. 2010 (KFZ-Werkstatt). Eigene Kündigung beim jetzigen Arbeitgeber. Deshalb 3 Monate kein ALG oder Zuschüsse. Nach den 3 Monaten wird mit Existenzgründerzuschuss vom Arbeitsamt gerechnet. Wie hoch wäre der Krankenkassenbeitrag ohne Krankengeld 1. bei einem Lohn von 1250 € und alternativ 2. bei einem Lohn von 2000 €.
Hallo,
reiner Krankenkassenbeitrag derzeit wäre 14,3 % ohne Krankengeldanspruch und Einstufung als Existenzgründer und 14,9 % mit Krankengeldanspruch ab 43. Tag.
Die Beitragssätze sind bei allen GKV-Kassen gleich.
Gruss
Czauderna
Danke für die Antwort, interessiert hat mich mehr der Teil der Frage, was ist wenn das Einkommen über der Mindesteinkommensgrenze liegen würde. Also über 1277,50 € bzw. 1916,25 € (ohne Zuschuss). Bleibt es dann beim Existenzgründerbetrag (ermäßigt) oder wird zum Jahresende eine Nachzahlung kommen.
Hallo,
nun, wenn am Beginn nur die Mindestbeitragsbemessungsgrenze angesetzt wurde dann wird es nach Vorlage des ersten Einkommensteuerberscheides
dann eine Nachzahlung geben wenn das Einkommen doch höher war.
Erst danach gibt es rückwirkend keine Änderungen mehr wenn der Einkommensteuerbescheid immer sofort nach Eingang der Kasse vorgelegt wird.
Gruss
Czauderna