Krankenkassenbeitrag für beamte halbwaisenrente?

Hallo, mein Sohn bekommt seit 5 Jahren Beamtenhalbwaisenrente. Aufgrund der höhe der Halbwaisenrente, wurde er aus der Gesetzlichen Krankenkasse rausgeschmissen. ich mußte Ihn pri. Krankenversichern. Nun hat er heuer im Sep. eine Lehre angefangen, und kam wieder in die Gesetzlich Krankenversicherung. Jetzt kam die Krankenkasse, und will zuzüglich 80€ von der halbwaisenrente haben. Meine Frage ist das rechtens, das er nun auch von der Halbwaisenrente Krankengeld zahlen muß? Wer kann mir da helfen?
viele grüße Jutta

Hallo, das hört sich etwas komisch an. Bist du den SELBST priv. versichert gewesen in den 5 Jahren, in dennen dein Sohn die halbw. Rente bekommen hat? Wie Alt war er damals? Das sollte man wissen um die eine halbwegs vernünftige Antwort zu geben.
Bin leider KEIN experte In KV, weiss allerdings, wenn jemand in der Ausbildung sich befindet (unabhängig wie hoch seine Einnahmen sind, den die MUSS er nicht bei der KV sondern beim Finanzamt angeben)so ist dieser Angestellt und Zahlt seine KV Beiträge prozentual zum Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis- und NICHT zum Gesamteinkommen!

Bsp. Dein Sohn ist in er Lehre, bekommt halb. Waisernrente und hat nebenbei noch ein Gewerbe laufen.

Rechnung zum Einkommen:

Lehre 700€
Rente 700€
Gewerbe 700€

Maßgebend für KV Beitrag ist Lehre:
700€ x 8,2% +0,9%+Zusatzbeitrag(ab 1.1.2011 15,5%,davon Arbeitgeber 7,3%).
KV Beitrag deines Sohnes ist ca. 63,70€ + 8€ Zusatzbeitr. fall vorh.

Gesamteinkommen von 2100€ werden erst fürs Fi.Amt interessat nicht für die KV!!!

Sollte die KV auf ihre 80€ bestehen, spreche am besten persönlich mit jemanden, der einblick in die gesamten Unterlagen bekommen könnte. Am besten mit einem Abteilungsleiter einer gesetzlichen KV, der interessiert sein könnte, dass sein Sohn in sein V wechseln würde. Solche Menschen reisen sich den A… auf, um alles zu deiner zufriedenheit zu stellen:smile:

P.S. Sollte ich falsch liegen, lasse mich gerne belehren.

Hallo Jutta,

Waisenrenten sind Zeitrenten und werden sowie steuerlich als auch sozialversicherungsrechtlich als Einkommen angesehen.

Viele Grüße
Günther

Guten Tga, sorry, hier kann ich leider nicht weiterhelfen!

Beste Grüße und viel bessere Antworten!
odi10#

hallo jutta,
leider kann ich ihnen nicht weiterhelfen. mein fachgebiet ist die altersvorsorge.
mit freundichen grüßen
thorsten kratzer

Hallo,

der Sachverhalt ist etwas unklar geschildert. Was für eine Ausbildung macht er aktuell? Warum zusätzlich Krankengeld? Worauf beziehen sich die 80,-- genau? Wenn mann sich den Aufwand sparen mächte, würde ich auch bei der GKV anfragen.

Guten Tag,

bitte um Entschuldigung für die Verzögerung,aber ich musste mich auch erst einmal schlau machen.Mit den gesetzlichen Bestimmungen kenne ich mich auch nicht so aus.Aus diesem Grund habe ich bei der hkk,dass ist die GKV mit der die LVM zusammenarbeitet,nachgefragt.
Ich wiederhloe jetzt wörtlich die Antwort und hoffe, dass ich damit Ihre Frage beantworten konnte.
" Da der Junge versicherungspflichtig in der GKV ist,müssen neben dem Gehalt aus der Lehre auch Beiträge zur Rente mit dem allgemeinen Beitragssatz an die GKV abgeführt werden. Sobald er die Lehre beenden sollte und keine neue versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt,muss erneut geprüft werden, worüber der Junge zu versichern ist."
Es kann also auch passieren, dass er in die private zurück muss,wenn er nicht auf ein volles Pflichtversicherungsjahr bei der GKV kommt. Wärend dieser 12 Monate rate ich Ihnen dringend bei der vorherigen privaten KV eine kleine Anwartschaft abzuschließen.So sichert er sich den eventuellen Rückgang in die private ohne erneute Gesundheitsprüfung.

MfG
Ramona Lippmann