Wie wird der Krankenkassenbeitrag für Rentner berechnet, die in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert sind
Hallo,
für die Rente wird der allgemeine Beitragssatz genommen, das sind 15,5%
und für den Rest (wenn vorhanden) der ermäßigte, also 14,9 %.
Gruss
Czauderna
Hallo Günter,
gibt es eigentlich eine nachvollziehbare Begründung, warum für die Rente nicht auch der ermäßigte Beitragssatz gilt? Es wird auf eine Rente ja kein Krankengeld fällig…
Gruß
Granini
Ergänzung (vielleicht ging die Frage dahin):
der Rest kann beim freiwillig Versicherten alles sein, was sich in Geld ausdrücken lässt (Kapitaleinkünfte, Mieteinnahmen etc…)
Gruss
Barmer
Hallo,
gibt es eigentlich eine nachvollziehbare Begründung, warum fürvdie Rente nicht auch der ermäßigte Beitragssatz gilt? Es wird auf eine Rente ja kein Krankengeld fällig…
Das könnte auf die gleiche Begründung hinauslaufen, warum Rentener keinen doppelt so hohen Beitragssatz zahlen als 30jährige.
Grüße
Hallo Granini,
nicht alles was der Gesetzgeber so beschließt ist auch logisch, dazu gehört diese Sache (meiner Meinung nach). obwohl beide Einkommensarten
beispielsweise in gleicher Höhe und in gleicher Regelmäßigkeit zufließen und beide keinerlei Auswirkungen auf eine Leistungsgewährung haben, muss für die gesetzliche Rente der allgemeine Beitragssatz und für die Kapitalerträge (Beispiel) der
ermäßigte Beitragssatz gezahlt werden, logisch ist das nicht, aber
eben gesetzlich.
Es gibt da noch mehr solcher „logischen“ Sachen.
Nimm einen Waisenrentner - 10 Jahre alt, und aufgrund seiner
Waisenrente in der GKV. pflichtversichert. Er hat geerbt, und zwar soviel, dass jeden Monat 3000,00 € Kapitalerträge erzielt - muss er dafür Beiträge zahlen ?? - nein, muss er nicht - er zahlt nur Beiträge aus seiner Waisenrente.
Dagegen steht folgender Sachverhalt - Kind erbt und erzielt ebenfalls mtl. Kapitalerträge von 3000,00 € - bekommt aber keine Rente
und bisher familienversichert, könnte dies auch dem Grunde nach bleiben - überschreitet aber die Einkommensgrenze, muss selbst versichert werden und zahlt sofort 3000,00 € mtl. Kranken- und Pflegeversicherung.
Das war jetzt ein Extrembeispiel, aber so würde das in der Realität laufen.
Gruss
Czauderna
Danke für die ausführliche Erläuterung, Sternchen dafür!
Manchmal haben solche Gesetze ja doch einen Grund, der sich mir als Laie nur nicht gleich erschließt, deshalb habe ich mal nachgefragt.
Mit solch logischen Begründungen im Hinterkopf kann ich mir die Rechtssprechung dann nämlich auch viel besser merken.
Okay, dieses fällt dann wohl aber leider in die Kategorie „muss man einfach so hinnehmen“.
Gruß
Granini
Hallo Granini,
es gab mal vor Jahrzehnten einen Rentner, der wegen des höheren Beitragssatzes bis vor das Bundessozial- oder Bundesverfassungsgericht gezogen ist.
Die Richter haben die geltende Regelung für rechtens befunden.
Grund: Rentner sollen mit ihren Beiträgen nur einen Teil der Leistungen für Rentner. Die übrigen Versicherten übernehmen indirekt einen Großteil der Rentnerkosten (in den letzen Jahrzehnten zunehmend). Daher wäre diese Abweichung beim Beitragssatz durch den Gesetzgeber nicht zu beanstanden.
Wichtig ist es, dass alle Beiträge und Leistungen für Rentner anders kontiert werden. Man kann diese Werte dann in jeder ausführlichen Statistik als besondere Spalte finden.
Vielen Dank, sehr interessant!
Hallo RHW,
ja, das ist so gesprochen worden vom BSG, nur, mein (zugegeben, überspitztes) Beispiel führt die Aussage des Gerichtes ad absurdum
(Rentner ist nicht gleich Rentner - was ist mit den Pensionären, die sind auch alt und kosten viel Geld und haben keinen Beihilfeanspruch (mehr),
und ob bei der heutigen Verteilung der Leistungsausgaben und die Gelderdverteilung, aus dem Gesundheitsfonds, die sich ja mehr an Diagnosen als am Status orientiert, sich das BSG. erneut zu einer solchen Urteilsbegründung hinreißen lassen würde, darüber könnte man diskutieren, aber das würde jetzt und hier zu weit führen.
Es ist recht so und Recht soll auch Recht bleiben.
Gruss
Czauderna