herr x hat ende september einen aufhebungsvertrag mit seinem
arbeitgeber ausgehandelt. im zuge dessen hat er eine abfindung
bekommen. die abfindung über 114.000 € brutto musste er versteuern,
so dass ca 70.000 übrig blieb. vermutlich wird er vom arbeitsamt eine
sperrfrist für die bezüge von arbeitslosengeld bekommen. bei seiner
krankenkasse (AOK) hat er nachgefragt wie hoch der beitragssatz für
die freiwelige versicherung sei. diese berechnete ihm den höchstsatz
von 540€ festgesetzt über 19 Monate. Dies findet herr x unverschämt
viel. Gibt es eine Möglichkeit diesen satz zu reduzieren? Z.B. durch
Krankenkassenwechsel? und ist dieser höchstsatz überhaupt rechtens?
Wie lange ist die Kündigungsfrist? herr x beabsichtigt ab 2 oktober
freiberuflich tätig zu sein. Kann er sich also woanders versichern?
MfG, herr x
Hallo
als Selbständiger kann er sofort in eine Private Krankenkasse wechseln. Er soll einfach zum nächstmöglichen Termin kündigen und sich eventuell Privat versichern.
Er soll sich von verschieden PKV´s mal ein Angebot geben lassen. Dabei sollte er aber nicht nur auf dem Preis sondern auch auf Leistungen achten.
z.b. 100 % Zahnersatz, wird über die Gebührenverordnung (GOZ) gezahlt, wie lange wird Krankentageld gezahlt - ein Krankentagegeld sollte zeitlich unbergrenzt bis zur Berufsunfähigkeit gezahlt werden.
Ich bin bei der PAX-KV versichert - da ist das o.g. alles enthalten.
Mfg Raumpilot
Korrektur der Falschaussagen zur PAX!
als Selbständiger kann er sofort in eine Private Krankenkasse
wechseln. Er soll einfach zum nächstmöglichen Termin kündigen
und sich eventuell Privat versichern.
o.K. - im weitesten Sinne richtig. Frage wäre aber erst einmal zu stellen, wie der bisherige Status war, wie der Gesundheitsstatus ist, wie die familiären Rahmenbedingungen sind.
Er soll sich von verschieden PKV´s mal ein Angebot geben
lassen. Dabei sollte er aber nicht nur auf dem Preis sondern
auch auf Leistungen achten.
Ja!
z.b. 100 % Zahnersatz, wird über die Gebührenverordnung (GOZ)
gezahlt, wie lange wird Krankentageld gezahlt - ein
Krankentagegeld sollte zeitlich unbergrenzt bis zur
Berufsunfähigkeit gezahlt werden.Ich bin bei der PAX-KV versichert - da ist das o.g. alles
enthalten.
Nun kommt fast völliges unwissen zum Targen! Das muss leider bereinigt werden.
Alle KTG zahlen bis zur Feststellung der BU plus 3 Monate. Die Frage wäre, wer wie die BU definiert!
Die Pax zahlt Zahnersatz nicht zu 100%, sondern die zahnärztliche Leistung. Material- und Laborkosten sind zu 60% versichert!
Der Heil- und Hilfsmittelkatalog sind dürftig! Es gibt bei Hilfsmitteln eine Kannregelung für Zuschuss auf Antrag!!!
Und die Höchstsätze der gebührenordnung sind versichert - darüber hianus finde ich leider nicht - insbesondere nicht5 bei Zahnersatz (GOZ)!!!
Das sind definitv Falschaussagen zur PAX - wer hat Ihnen das erzählt??? Den sollten Sie sich einmal packen und die Leviten lesen!
Thorulf Müller
steht in den Bedingungen
Zahnersatz 100 %
Laborleistungen bis zu 80 %
(Bei vielen Versicherungen ist das 80 / 60)
100 % für Heilprakriker
100 % für therapeutische Sitzungen ohne Begrenzungen
100 % für Heilmittel
100 % für Hilfsmittel (bis auf das Brillengestell ca 102 Euro) ohne jährliche Begrenzung
Des Weiteren wurde was ich eingereicht habe - alles schnell bezahlt.
Die Gebührenverordnung Ärzte GOÄ (nicht GOZ - da hatte ich wohl ein falsch Abkürz. im Kopf) - Es wird über die Regelhöchtssätze gezahlt -
Das was Sie einfach mal so als Falschaussage deklarieren habe ich alles in in schriflicher Form vorliegen. Somit sind meine Aussage korrekt.
Ich frage mich nur - woher Sie Ihre informationen haben.
Mfg Raumpilot
Die Gebührenverordnung Ärzte GOÄ (nicht GOZ - da hatte ich
wohl ein falsch Abkürz. im Kopf) - Es wird über die
Regelhöchtssätze gezahlt -
Ja, der Regelhöchstsatz ist aber nicht 3,5fach! DAS ist der Höchstsatz, und Ihr Tarif erstatt NICHT über dem Höchstsatz, darum ging es doch. Sorry!
Frank Wilke
Hallo,
Zahnersatz 100 %
Laborleistungen bis zu 80 %
Was sind den Laborleistungen - Material- und Laborkosten bei Zahnersatz!
Labor und Material wird laut Bedingungen zu 60% gezahlt - welche Tarife haben Sie den genau?
100 % für Heilprakriker
Ist das ungewöhnlich?
100 % für therapeutische Sitzungen ohne Begrenzungen
Auch das bieten andere!
100 % für Heilmittel
Nicht richtig - 100% der genannten Heilmittel: physikalische Therapie!
100 % für Hilfsmittel (bis auf das Brillengestell ca 102 Euro)
ohne jährliche Begrenzung
Falsch - 100% der genannten Hilfsmittel. Für nicht genannte Hilfsmittel kann ein Zuschuss gewährt werden.
Des Weiteren wurde was ich eingereicht habe - alles schnell
bezahlt.
Wenn es versichert war, dann sollte das so sein. Sie sind aber gesund, oder sind Sie Todkrank? Nur dann können Sie beurteilen, was ein Versicherungsschutz wert ist!
Die Gebührenverordnung Ärzte GOÄ (nicht GOZ - da hatte ich
wohl ein falsch Abkürz. im Kopf) - Es wird über die
Regelhöchtssätze gezahlt -
„z.b. 100 % Zahnersatz, wird über die Gebührenverordnung (GOZ) gezahlt“ (Zitat Ihre Aussage!) Sie sprechen von Zahnersatz und GOZ. Das ist so dann schon richtig. Sie hatten sich nicht versprochen, sondern eine falsche Auskunft gegeben. Und deshalb ist es falsch. Es geht auch nicht darum ob jemand über die Regelhöchstsätze leistet. Eine PKV, die nur die Regelhöchstsätze abdeckt ist grundsätzlich nicht empfehlenswert! Die Höchstsätze sind Minimum.
Das was Sie einfach mal so als Falschaussage deklarieren habe
ich alles in in schriflicher Form vorliegen. Somit sind meine
Aussage korrekt.
Na, dann nennen Sie mal die genauen Tarife und ich lese im Vertrag nach!
Ich frage mich nur - woher Sie Ihre informationen haben.
Aus den Bedingungen!!! Aus denen, die Ihrem Vertrag zugrund liegen!
Thorulf Müller