Folgende Sachlage:
Mutter hat 2 Kinder. Kind 1 ist 5 Jahre, die Mutter ist vom Kindsvater gstrennt.
Kind 2 ist 9 Monate, momentan wird noch Elterngeld bezogen, alle 3 wohnen mit Kindsvater 2 zusammen, Mutter und Vater Kind 2 sind nicht verheiratet.
Mutter bekommt Kindergeld und Unterhalt für Kind 1, keine sonstigen Einkünfte.
Ist es nun und wirklich so, dass die Mutter nach dem Elterngeldbezug selbst für ihre Krankenkassenbeiträge aufkommen muss?
Ich frage mich halt wovon?
Ich selbst war 2 Jahre beitragsfrei versichert, aber eben mit Beschäftigung.
Hallo,
ich gehe davon aus, dass es auch keine Ehe mit Kindsvater 1 gibt und das Leistungen vom Jobcenter, also ALG-2 nicht gewährt werden wegen der häuslichen Gemeinschaft mit Kindsvater 2 - ja, in diesem Fall wird sie das müssen.
Wovon bestreitet sie ihren Lebensunterhalt - die 380,00 € Kindergeld werden dafür sicher nicht ausreichen.
Die Versicherung der Kinder dürfte geklärt sein ?
Gruss
Czauderna
Hallo,
dann wird Kindsvater 2 seine Unterstützung ausweiten müssen, eben um den Betrag der monatlichen Krankenversicherung - den kann er, meines Wissens nach, bei der Steuer absetzen (Unterstützung Bedürftiger nennt sich das, meine ich).
Gruss
Czauderna
Wenn man bedenkt, dass Sie mit Beschäftigung volle 3 Jahre beitragsfrei wäre…
Da hat man die A…karte wenn man schwanger wird und der Zeitvertrag einfach ausläuft.